Antrag: „Sofortmaßnahmeplan Parkchaos“

Antrag vom 24. Juni 2022

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum 4. Quartal die Arbeit des Ordnungsamts zu evaluieren und dem Rat Vorschläge zu unterbreiten, wie dem massenhaften Falschparken, vor allem bei Großereignissen, in der Stadt besser begegnet werden kann. Ein zentraler Ansatzpunkt soll dabei die Schaffung einer permanenten Erreichbarkeit des Ordnungsamtes sein. Auch abends und am Wochenende muss abgesichert werden, dass gefahrenträchtige Situationen durch Falschparkende schnell gelöst werden können. In die Erarbeitung der Vorschläge ist die Landespolizei und das Amt für Stadtgrün und Gewässer mit einzubeziehen.

Im Weiteren soll das Sofortmaßnahmeprogramm folgende Punkte umfassen:

  1. Besonders schützenswerte Bereiche von öffentlichen Parkanlagen sollen an neuralgischen Stellen, ggf. mit Hindernissen, so gesichert werden, dass ein Befahren der Parkanlagen durch private KfZ ausgeschlossen ist.
  2. Umsetzung einer besseren Beschilderung sowie Ausweisung von mehr Parkplätzen für Park & Ride.
  3. Erarbeitung und Durchführung einer Kommunikationskampagne, um auf das Problem stärker hinzuweisen.
  4. Ein Personaleinsatzkonzept für Großereignisse, das den Lagen angemessen ist, um Regelverstöße nicht priorisieren zu müssen und nur eine Teilaufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu gewährleisten. Gegebenenfalls ist ein Vorschlag zur Personalaufstockung zu unterbreiten.
  5. Die Sicherung der Barrierefreiheit in Bereichen von abgesenkten Bordsteinen ist etwa durch Pflanzkübel oder Fahrradständer zu gewährleisten.
  6. Die Stadt soll auf eine Anpassung des Bußgeldkatalogs bei Parkverstößen hinwirken.
  7. Der Regelfall soll das Abschleppen von verkehrswidrig geparkten Fahrzeugen sein, sofern eine Gefahrenlage durch Behinderung von Fuß-, Rad- und Rettungswegen sowie eine Befahrung von öffentlichen Grünanlagen besteht.

Begründung:

Es gibt zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die bereits seit längerer Zeit für erregte Diskussionen in der Stadtgesellschaft sorgen.
In einigen Stadtvierteln ist es inzwischen Alltag, dass Fahrzeuge auf dem Fußweg parken oder diesen als Ersatzstraße benutzen, Kreuzungsbereiche werden zugestellt, Fahrradwege sind komplett verdeckt und weiteres. Bei Singulärveranstaltungen im Innenstadtbereich, wie etwa bei Konzerten oder Fußballspielen, wird inzwischen die Gegend um das Sportforum durchgängig als Parkplatz genutzt ohne Rücksicht auf Anwohner*innen, Fußgänger*innen, Fahrradfahrer*innen. Selbst notwendige Rettungswege werden zugestellt. Gleiches zeigt sich regelmäßig u.a. auch bei Konzerten am Auensee.

Diese Situation führt immer wieder zu Gefahrensituationen. Fußwege oder Kreuzungen sind für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Blinde kaum mehr sicher zu passieren, da auch abgesenkte Gehwegabschnitte regelmäßig zugestellt werden.

Bei vielen Verstößen zeigt sich auch ein mangelndes Schuldbewusstsein. Die Gefahr, die man für andere durch eigenes rechtswidriges Verhalten schafft, wird stattdessen leider zu oft in Kauf genommen.

In der Beantwortung einer Anfrage zur Stadtratssitzung am 18.Mai 2022 schreibt die Stadtverwaltung:

„Schon bei Erstellung des Verkehrskonzeptes waren sich die beteiligten Fachleute einig, dass bei Überlagerung mehrerer Veranstaltungen im Bereich des Sportforums die Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum verschärft und sich damit die Bereitschaft zur Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erhöht. Da viele coronabedingt ausgefallene Veranstaltungen nunmehr nachgeholt werden, wird dies im Verhältnis ggf. öfter der Fall sein als zunächst angenommen.
Mit vollständiger Umsetzung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel sind nun Verdrängungseffekte augenfällig, die zum verbotswidrigen Parken in anderen Wohngebieten, Grün- und Erholungsanlagen etc. führen. Die Entlastung des Waldstraßenviertels ging spürbar zu Lasten der westlich gelegenen Viertel.“

Die Problemstellung ist also bekannt. In der gleichen Anfrage führt die Stadtverwaltung aus, dass man zukünftig verstärkt abschleppen wolle und das Ordnungsamt bereits jetzt „Sonderschichten“ fahre.

Ebenfalls soll geprüft werden, ob ggf. Teile der Leipziger Parkanlagen, die auch für illegales Parken genutzt werden, zukünftig stärker, ggf auch mit Hindernissen, geschützt werden können.

Der Antrag nimmt also die Punkte auf, die die Stadtverwaltung selbst bereits als Problemlage erkannt und eingeschätzt hat.

Dabei soll vor allen Dingen auch analog etwa der Nachbarstadt Halle geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen das Ordnungsamt so aufgestellt werden kann, dass es an sieben Tagen die Woche zur Verfügung steht und Großereignisse, die am Wochenende eher die Regel sind, nicht mit Sonderschichten sondern im Rahmen der normalen Bearbeitung erledigen kann.

Hier ist auch zu klären, inwieweit dann eine Personalaufstockung erfolgen muss, wobei durch die zusätzlichen Einnahmen durch Parkverstöße und weniger Schäden eine Kostendeckung in Ansätzen bereits vorliegt.

Verwaltungsstandpunkt vom 13. September 2022

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Beachtung der Punkte des Antrages 1. bis 5. bis zum Ende des 4. Quartals 2022 ein Maßnahmenprogramm zur Bewältigung von Parkverstößen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen dem Stadtrat vorzulegen.

Begründung:

Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld von Großveranstaltungen wurde verwaltungsseitig bereits erkannt und erste Maßnahmen zur Gegensteuerung vorbereitet. Die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wurden bei den letzten Großveranstaltungen in der Red-Bull-Arena bereits verstärkt. Es müssen jedoch zusätzlich ämter- und institutionenübergreifende Anstrengungen unternommen werden, um präventiv gegen ordnungswidriges Handeln vorzugehen.

Die im Beschlussvorschlag dargestellten Aspekte der Punkte 1–5 werden im Rahmen der Erstellung eines Maßnahmenprogramms eingehend geprüft.

Zu den im Antrag genannten Punkten 6 und 7 wird folgender Sachstand mitgeteilt.

Punkt 6 - Die Stadt soll auf eine Anpassung des Bußgeldkatalogs bei Parkverstößen hinwirken.

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV). Zuständig für Änderungen ist gemäß

§ 26 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (jetzt: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur). Eine Änderung kann nur über einen Beschluss aus einer Verkehrsministerkonferenz erfolgen. Der Deutsche Städtetag (DST) hat hierzu nur die Stellung eines Hinweisgebers. Der Bund ist jedoch an Änderungsvorschläge oder Stellungnahmen durch den DST nicht gebunden, womit die Einflussnahme der Kommunen sehr gering ist.

Zudem hat der Gesetzgeber mit der Reform der BKatV aus der Verkehrsministerkonferenz vom 15./16.04.2021 erst vor Kurzem die Grundlage für die 14. Novelle des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs mit Gültigkeit seit 09.11.2021 geschaffen und darauf fußend teilweise eine deutliche Anhebung der Verwarn- und Bußgelder auf den Weg gebracht. Damit sollen deutliche Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr und für die Verkehrssicherheit zum Tragen kommen. Dazu zählen bspw. folgende Vergehen:

Halten auf einem Radweg bis 08.11.2021: 10,00 Euro Verwarnungsgeld

Halten auf einem Radweg ab 09.11.2021: 50,00 Euro Verwarnungsgeld

Parken auf einem Radweg bis 08.11.2021: 20,00 Euro Verwarnungsgeld

Parken auf einem Radweg ab 09.11.2021: 55,00 Euro Verwarnungsgeld

Halten auf einem Gehweg bis 08.11.2021: 10,00 Euro Verwarnungsgeld

Halten auf einem Gehweg ab 09.11.2021: 50,00 Euro Verwarnungsgeld

Parken auf einem Gehweg bis 08.11.2021: 20,00 Euro Verwarnungsgeld

Parken auf einem Gehweg ab 09.11.2021: 55,00 Euro Verwarnungsgeld

Halten vor einer Feuerwehrzufahrt/einem Rettungsweg bis 08.11.2021: 10,00 Euro Verwarnungsgeld

Halten vor einer Feuerwehrzufahrt/einem Rettungsweg ab 09.11.2021: 50,00 Euro Verwarnungsgeld

Parken vor einer Feuerwehrzufahrt/einem Rettungsweg bis 08.11.2021: 35,00 Euro Verwarnungsgeld

Parken vor einer Feuerwehrzufahrt/einem Rettungsweg ab 09.11.2021: 55,00 Euro Verwarnungsgeld

Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen bis 08.11.2021: 10,00 Euro Verwarnungsgeld

Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen ab 09.11.2021: 55,00 Euro Verwarnungsgeld

Kommt beispielsweise bei dem Tatbestand "Parken auf einem Radweg" noch eine Behinderung hinzu, so wird ein Bußgeld von 70,00 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen erlassen und hat eine Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes zur Folge. Der Gesetzgeber hat bei den zuvor genannten Tatbeständen fast den Höchstsatz an Verwarnungsgeldern gem. §§ 1 und 2 BKatV in Anspruch genommen.

Mithin wird die Auffassung vertreten, dass die gegenwärtigen Regelsätze im Wesentlichen angemessen sind und es Initiativen für etwaige Erhöhungen nicht bedarf. Immerhin müssen die Regelsätze mit Art und Umfang der jeweiligen Ordnungswidrigkeiten korrelieren und können nicht beliebig ohne Vorliegen von konkreten Sach- und Rechtsgründen erhöht werden.

Schließlich hätte eine erneute Erhöhung der Tatbestände auch keinen unmittelbaren sofortigen Erfolg, da es einer Initiative über den DST bedarf, um das zuständige Bundesministerium von der Notwendigkeit einer Regelsatzerhöhung zu überzeugen. Einer möglichen Empfehlung muss die Bundesregierung - wie bereits eingangs erwähnt - allerdings nicht folgen. Ein solcher Weg ist daher kein geeignetes Mittel für einen Sofortmaßnahmeplan.

Punkt 7 - Der Regelfall soll das Abschleppen von verkehrswidrig geparkten Fahrzeugen sein, sofern eine Gefahrenlage durch Behinderung von Fuß-, Rad- und Rettungswegen sowie eine Befahrung von öffentlichen Grünanlagen besteht.

Hinsichtlich dem Vorstoß: „Regelfall“ ist auf das Kommunalstreitverfahren zum Antrag VII-A-00898 „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ hinzuweisen, zu welchem ein Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Georg Brüggen beigezogen worden ist (konkret: Gutachten vom 15.01.2021 zur Rechtmäßigkeit des Stadtrats-beschlusses der Stadt Leipzig: „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Fahrzeugen“ vom 07.10.2020).

Hier wiedergegeben als Auszug aus den Gutachtenergebnissen (S. 25 f.) heißt es darin unter Punkt 7.2.2.3.3 u. a.: „Ermessensleitende Vorgaben für das Abschleppen in bestimmten Gefahrensituationen greifen in die Vollzugszuständigkeit der unteren Straßenverkehrsbehörde und/ oder des Ordnungsamts als Kreispolizeibehörde ein. […]“.

Aus diesem Grund wäre eine solche Einflussnahme und Entscheidung des Stadtrates rechtswidrig und wird daher nicht weiterverfolgt.

Realisierungs- / Zeithorizont

Bis Ende 4. Quartal 2022 wird die Stadtverwaltung ein Maßnahmenprogramm zur Bewältigung von Parkverstößen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen vorlegen.

Neufassung vom 3. November 2022

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Ende des 4. Quartals 2022 ein Sofortmaßnahmenprogramm zur Bewältigung von Parkverstößen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen rund um Arena, Stadion und Cottaweg vorzulegen.
Dabei sollen folgende Punkte gesondert beachtet werden:

1. Bildung eines Runden Tisches mit Vertreter*innen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, Ordnungsamtes, Verkehrs- und Tiefbauamtes, Landespolizei, SBB Altwest und Mitte, LVB, sowie Vertreter*innen von RB Leipzig, Arena und Fanverband zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes und bereits beschlossener Maßnahmen.
2. Besonders schützenswerte Bereiche von öffentlichen Parkanlagen sollen an neuralgischen Stellen, ggf. mit Hindernissen, so gesichert werden, dass ein Befahren der Parkanlagen durch private Kfz ausgeschlossen ist. Insbesondere die Bereiche Cottaweg und Ausfahrt Mainzer Str./Elsterwehr, sowie der Bereich nördlich vom Stadion - Marienweg und Zufahrt Kläranlage sind so zu sichern, dass keine Kfz mehr ins Landschaftsschutzgebiet einfahren können.
3. Prüfung, ob eine Ausweitung der Sperrkreisregelung zu Veranstaltungen möglich ist, um
a) die Funktionsfähigkeit des ÖPNV sicherzustellen: Innere Jahnallee zwischen um Leibnitzstraße und Waldplatz sowie Friedrich-Ebert-Straße zwischen West- und Südplatz, und
b) den Parkplatzsuchverkehr zu minimieren.
4. Umsetzung einer besseren Ausweisung von Parkplätzen für Park & Ride und des Verkehrsleitinformationssystems in geeigneter Form im Internet.
5. Prüfung, ob und wie vorhandene Stellplätze und Parkhäuser besser an den ÖPNV angeschlossen werden können.
6. Erarbeitung und Durchführung einer Kommunikationskampagne, um auf das Problem stärker hinzuweisen.

Begründung:

Es gibt zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die bereits seit längerer Zeit für erregte Diskussionen in der Stadtgesellschaft sorgen. In einigen Stadtvierteln ist es inzwischen Alltag, dass Kfz auf dem Gehweg parken, Kreuzungsbereiche und Fahrradwege komplett zugestellt werden. Bei Singulärveranstaltungen im Innenstadtbereich, wie etwa Konzerten oder Fußballspielen, wird inzwischen die Gegend um das Sportforum durchgängig als Parkplatz genutzt ohne Rücksicht auf Anwohner*innen, Fußgänger*innen, Fahrradfahrer*innen. Selbst notwendige Rettungswege werden zugestellt.
Dieser Zustand führt immer wieder zu Gefahrensituationen. Gehwege, Kreuzungen, abgesenkte Borden und taktile Blindenleitsysteme werden regelmäßig zugestellt und sind insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen nicht sicher zu passieren.
Bei vielen Verstößen zeigt sich mangelndes Schuldbewusstsein. Die Gefahr für andere, die man durch eigenes rechtswidriges Verhalten schafft, wird stattdessen in Kauf genommen.

In der Beantwortung einer Anfrage zur Stadtratssitzung am 18. Mai 2022 schreibt die Stadtverwaltung:
„Schon bei Erstellung des Verkehrskonzeptes waren sich die beteiligten Fachleute einig, dass bei Überlagerung mehrerer Veranstaltungen im Bereich des Sportforums die Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum verschärft und sich damit die Bereitschaft zur Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erhöht. Da viele coronabedingt ausgefallene Veranstaltungen nunmehr nachgeholt werden, wird dies im Verhältnis ggf. öfter der Fall sein als zunächst angenommen.
Mit vollständiger Umsetzung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel sind nun Verdrängungseffekte augenfällig, die zum verbotswidrigen Parken in anderen Wohngebieten, Grün- und Erholungsanlagen etc. führen. Die Entlastung des Waldstraßenviertels ging spürbar zu Lasten der westlich gelegenen Viertel.“

Die Problemstellung ist also bekannt. In der gleichen Anfrage führt die Stadtverwaltung aus, dass man zukünftig verstärkt abschleppen wolle und das Ordnungsamt bereits jetzt „Sonderschichten“ fahre.

Der Antrag nimmt die Punkte auf, die die Stadtverwaltung selbst bereits als Problemlage erkannt und eingeschätzt hat.

Beschluss vom 9. November 2022

Der Antrag wurde in der Neufassung und mit Änderungen der Fraktionen SPD und Freibeuter mit 36/18/0 Stimmen beschlossen.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 29.11.2023

in Arbeit

Beschlusspunkt 1 (Runder Tisch): Der Runde Tisch „Veranstaltungsverkehr im Stadionumfeld“ fand im Juni 2023 statt und wurde von den Teilnehmenden sehr wohlwollend aufgenommen. Eine Folgeveranstaltung wird im ersten Quartal 2024 durchgeführt. Zur Abstimmung der verkehrlichen Herausforderungen rund um das Haus Auensee war ebenfalls im Juni ein Vertreter des VTA beim Stadtbezirksbeirat Nordwest zu Gast.

Beschlusspunkt 2 (Schutz von Grünanlagen): Um ein Befahren der Grünflächen dauerhaft zu verhindern wurden Poller als Sofortmaßnahme am Cottaweg und am Kleinmessevorplatz aufgestellt. Zusätzlich wurde am Marienweg der Einsatz von Schneefangzäunen als Barriere zwischen Verkehrs- und Grünfläche erprobt.

Beschlusspunkt 3 (Ausweitung Sperrkreisregel): Bei den ersten vier Heimspielen der Saison 2023/2024 wurde ein erweitertes Anwohnerschutzkonzept erprobt. Dieses beinhaltete unter anderem eine Sperrung des Ranstädter Steinwegs in stadtauswärtiger Richtung für den motorisierten Individualverkehr. Die Auswertung dieser Maßnahme erfolgt zurzeit.

Beschlusspunkt 4 (Ausweisung und Informationsbereitstellung zu Park+Ride): Im Zuge der P+R-Vorlage sind eine Vielzahl von Maßnahmen zur besseren Ausweisungen der P+R-Parkplätze geplant (siehe Punkt 7). Zudem wird zurzeit durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung ein Dashboard zum Thema Park + Ride erstellt, welches dem Nutzer die Auslastung der P+R-Plätze in Echtzeit aufzeigt. Im Dezember 2023 soll die dazugehörige Website live geschalten werden.

Beschlusspunkt 5 (Anbindung Parkhäuser und Park+Ride-Standorte): Von allen Parkhäusern in der Innenstadt ist die RB Arena mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder fußläufig gut erreichbar. Auf den Seiten von RB Leipzig wird auch auf die Möglichkeit der Nutzung der Parkhäuser hingewiesen. Mit den LVB wurde vereinbart, dass ab dem kommenden Jahr der P+R-Platz in Lausen (und damit auch der P+R Krakauer Straße) über eine neu einzurichtende Sonderlinie direkt mit der Haltestelle Sportforum Süd verbunden werden soll. Die anderen Veranstaltungs-P+R sind bereits alle durch eine direkte Straßenbahnlinie an das Stadion angebunden.

Beschlusspunkt 6 (Kommunikationskampagne): Die Stadt Leipzig informiert vor jedem Fußballspiel mittels Pressemitteilung und in den Sozialen Medien und fordert zur Nutzung der P+R-Plätze auf. In Folge des Ratsbeschlusses hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, RB Leipzig und den LVB intensiviert, sodass nun auf allen Kanälen die gleichen abgestimmten Informationen veröffentlicht werden.

Beschlusspunkt 7 (Park+Ride-Vorlage): Die überarbeitete P+R-Vorlage ist fertiggestellt. Sie wird zeitnah den zuständigen Gremien vorgelegt.

Beschlusspunkt 8 (Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung): Bisher wurde im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung noch nicht über die Ergebnisse des Rundes Tischs Veranstaltungsverkehr im Stadionumfeld“ informiert. Dies ist nun für das erste Quartal 2024 nach der zweiten Durchführung des Runden Tischs geplant.

 

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