Ranger für den Auwald (Umweltbildung, Ordnungsaufgaben)

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

Ranger für den Auwald (Umweltbildung, Ordnungsaufgaben) (JK/KV-AK Klimaschutz)
Nach Fertigstellung des vom Stadtrat beschlossenen Parkranger-Konzeptes werden ab dem Jahr 2022 dauerhaft und zusätzlich 2 VZÄ für Umweltbildung Auwald und 3 VZÄ Auwald-Parkranger dem Stadtforst zur Verfügung gestellt.

Begründung
Auf Grund der zunehmenden Erholungsnutzung vor allem im Auwald ist eine Lenkung und Unterrichtung dringend erforderlich. Für die Umsetzung dieser Aufgaben ist die Einrichtung eines Ranger-Konzeptes geeignet. Ein entsprechender Antrag wurde im Stadtrat beschlossen und befindet sich bis Ende 2021 in Umsetzung. Um dieses anschließend wirksam werden zu lassen ist die beschriebene Personalausstattung notwendig.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde nur im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung, wonach statt der beantragten 5 VZÄ, lediglich 2 VZÄ bewilligt werden, beschlossen.

Auf der Basis eines Rangerkonzeptes werden ab dem Haushaltsjahr 2022 zwei Stellen Park-Ranger eingestellt.

Auf Grund der zunehmenden Erholungsnutzung vor allem im Auwald ist eine Lenkung und Unterrichtung dringend erforderlich. Für die Umsetzung dieser Aufgaben ist die Einrichtung eines Ranger-Konzeptes geeignet. Ein entsprechender Antrag wurde im Stadtrat beschlossen und befindet sich bis Ende 2021 in Umsetzung. Um dieses anschließend wirksam werden zu lassen ist die beschriebene Personalausstattung notwendig.

Bericht zur Umsetzung des Beschlusses von Mai 2023:

Die betreffenden Stellen wurden in den Stellenplan 2021/2022 mit der EG 9b aufgenommen und sind laut Loga3 seit 16.12.2022 bzw. 01.02.2023 besetzt. Die Einrichtung der Stellen erfolgt auf Dauer.

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