Anfrage: Parken auf Radfahrstreifen

Anfrage vom 11. Februar 2015:

Im Bereich Karl-Liebknecht-Str. zwischen Schenkendorfstraße und Körnerstraße ist der (benutzungspflichtige) Radfahrstreifen permanent durchparkende Autos blockiert. Dies ist aufgrund des separaten Gleisbettes der Straßenbahn und dem damit sehr engen Straßenraum problematisch für RadfahrerInnen, die deswegen auf die Fahrbahn ausscheren müssen also auch für die AutofahrerInnen, die ihre Geschwindigkeit entsprechend reduzieren müssen.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

  1. Ist der Verwaltung diese Problematik bewusst?
  1. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um dieses Problem zu lösen?
  1. Könnte die Stadt aufgrund der besonderen Problematik an dieser Stelle (enger Straßenraum aufgrund des separaten Gleisbettes) falschparkende Autos abschleppen lassen?


Antwort vom 5. März 2015:

Zu Frage 1:

Vorab wird darauf hingewiesen, dass der hier gegenständliche Radfahrstreifen im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen in der Karl-Liebknecht-Straße und der geführten Umleitung für den Radverkehr über die Bernhard-Göring-Straße zeitweise nicht nutzbar war. Erst seit etwa Mitte Januar ist der Radfahrstreifen entlang der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Körnerstraße und Shakespearestraße durch Kennzeichnung des erforderlichen Verkehrszeichens 237 wieder aktiviert.

Grundsätzlich bilden alle Radverkehrsanlagen einen inhaltlichen Schwerpunkt bei der Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. Neben dem besagten Areal bestehen im Grunde in ganz Leipzig an zahlreichen Orten Konflikte. Diese finden sich überall dort, wo unterschiedliche Nutzungsarten (Rad-, Liefer-, Geschäftsverkehr usw.) die knappen Verkehrsflächen in Anspruch nehmen und es zu Überlagerungen kommt. Dies erfordert gleichfalls Verkehrskontrollen und bindet entsprechend Personal.

Zu Frage 2:

Durch die kommunale Verkehrsüberwachung werden zur Gewährleistung des Radverkehrs regelmäßig Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Art und Umfang der Kontrollen richten sich nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen. Das wachsende Radverkehrsnetz stellt eine besondere Herausforderung dar. Speziell in der Karl-Liebknecht-Straße ist die Kontrollfrequenz seit je her hoch. Leider führt dies bislang nicht zu einem sichtbaren Erfolg. Dies liegt vornehmlich daran, dass Fahrzeugführer/-innen in der Regel ihre Fahrzeuge nur kurzzeitig für kleine Einkäufe abstellen und wegen der geringen Zeiträume die Risikobereitschaft „falsch“ zuparken, entsprechend hoch ist.

Zu Frage 3:

Von Rechts wegen können zur Durchsetzung des sich aus dem Zeichen 237 ergebenden Wegfahrtgebotes Abschleppmaßnahmen angeordnet werden. Vorliegend wurde dies auch in der Vergangenheit an dem in Rede stehenden Straßenabschnitt vollzogen. Es handelt sich jedoch stets um Einzelfallentscheidungen, deren Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit gegeben sein muss. Der erforderliche Abwägungsprozess liegt allein in der Zuständigkeit der vor Ort eingesetzten Verwaltungsmitarbeiter. Beispielsweise bei hohem Verkehrsaufkommen stünde der Erfolg der Abschleppmaßnahme außer Verhältnis zu den Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs, denn während der Zeit der Abschleppmaßnahme selbst (ca. 15 – 20 Minuten) kommt es zum Rückstau. In verkehrsarmen Zeiten kann dies dagegen zumutbar sein.

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