Freiflächenkonzept (Anfrage 668/12)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 20.09.2012

Seit langem gibt es die Forderung nach einem Freiflächenkonzept für die Stadt Leipzig. Ein Konzept, welches u. a. Flächen vorsieht, auf denen Partys kontrolliert stattfinden können, d. h. umweltverträglich, wenig störend und bei denen die Anmelder auch die Verantwortung tragen.

Im Zusammenhang mit der heutigen Presseveröffentlichung zur Problematik der illegalen Facebook-Partys fragen wir an:

  1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand zur Erarbeitung des Freiflächenkonzeptes?
  2. Wie schätzt die Stadt Leipzig die allgemeinen Kosten für illegale Partys im Vergleich zu möglichen legal belegbaren Flächen ein?
  3. Strebt die Stadt Leipzig eine Lösung an? Wenn ja, bis wann? 

Die Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung hier als Protokollauzuszug:

Bürgermeister Rosenthal führt aus, in einer ämterübergreifenden Beratung Anfang 2010 zu diesem Thema sei das Vorhaben von den beteiligten Ämtern positiv aufgenommen worden. Jedoch habe bis Ende 2010 keine geeignete Fläche gefunden werden können. Die vorgeschlagenen sechs Freiflächen hätten entweder als gänzlich ungeeignet einstuft werden müssen oder nicht im Eigentum der Stadt Leipzig gelegen. Wesentliche Ablehnungsgründe dabei seien die Thematiken denkmalgeschützte Parkanlage, Lage in verschiedenen Schutzgebieten bzw. unmittelbare Nähe zu schutzwürdigen Anwohnerschaften gewesen. Auch Nachfragen bei anderen Grundstücksverwaltern, unter anderem der LEVG, seien negativ verlaufen. Dies sei mit einem Schriftsatz des Ordnungsamtes am 6. Dezember 2010 dem Antragsteller mitgeteilt worden. Neue Flächenvorschläge seien durch die Organisationsgruppe Global Space Odyssey unter Beteiligung des Öko-Löwen mit Schriftsatz vom 3. Januar 2012 erneut beim Ordnungsamt eingereicht worden. Dabei handele es sich um die Flächen Cospudener See Nordstrand, agra-Gelände, Naturbad Südwest, altes Bahngelände Plagwitz, Silbersee, Stadion des Friedens, Südkampfbahn, Coburger Brücke, Jahrtausendfeld, Tabaksmühle und Lindenauer Hafen. Dieses Konzept sei mit Schreiben vom 25. Januar 2012 allen zu beteiligenden Ämtern zur Kenntnis gegeben worden. Die Sportverwaltung habe die benannten Sportanlagen abgelehnt, da hier auch Zeiten des Vereinssports betroffen gewesen seien. Durch die Umweltverwaltung hätten einige Orte unter natur- und immissionsschutzrechtlichen Aspekten abgelehnt werden müssen. Gegenwärtig erfolge noch eine Prüfung von Eigentumsverhältnissen von drei benannten Flächen. Ergebnisse lägen noch nicht vor. Resümierend müsse jedoch festgestellt werden, dass eine Ausweisung geeigneter Flächen aufgrund der dichten Bebauung als schwierig erachtet werde und daher bislang nicht möglich gewesen sei. Selbst wenn geeignete Flächen vorliegen sollten, bedürfe es in jedem Einzelfall einer schalltechnischen Untersuchung durch einen anerkannten Gutachter. Bezüglich der Veranstaltungsfläche Johannapark/Clara-Zetkin-Park werde das Dezernat dem Stadtrat noch in diesem Jahr eine abschließende Nutzungskonzeption zuleiten.

Bürgermeister Rosenthal tut kund, dass er Frage 2 derzeit nicht beantworten könne. Die Kosten für entsprechende Polizeieinsätze lägen in der Zuständigkeit der PD Leipzig und seien der Stadtverwaltung nicht bekannt. Weil es bisher nicht möglich gewesen sei, legal belegbare Flächen zu finden, sei auch kein Kostenvergleich möglich.

Inwieweit die Erarbeitung eines Freiflächenkonzepts unter Beachtung und Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Regelungen für die Stadt Leipzig sinnvoll und vor allem realistisch sei, sollte auch noch einmal unter Beteiligung der Fachausschüsse und gegebenenfalls im Stadtrat diskutiert werden. Nach Auffassung der Verwaltung könnte die Forderung nach einem Freiflächenkonzept Hoffnungen in einem sehr speziellen Teil der Bevölkerung wecken, welche angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten nicht bzw. sehr erschwer zu erfüllen seien. Die Verwaltung habe bereits mehrfach Versuche zur Legalisierung von Freiflächenpartys unternommen. Die im Wege ver-einfachter Verträge erlaubten Veranstaltungen seien vielfach nicht entsprechend den Vertragsinhalten und ergänzenden Auflagen durchgeführt worden. Im Ergebnis sei es zu teilweise erheblichen Störungen gekommen, obwohl durch die Verwaltung ein erhöhter Kontrollaufwand geleistet worden sei. Da eine Fläche nur dann infrage komme, wenn alle spezialgesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen Berücksichtigung fänden, sei eine Diskussion über ein wirkliches Freiflächenkonzept notwendig.

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