


zu Drucksache Nr. IV/1897 "Umsetzung des mittelfristigen Haushaltssicherungskonzeptes 2006-2009 - Detailanalyse und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit ausgewählten Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung des RBIII-1367/03 vom 09.07.2003"
in der Stadtratssitzung am 15.11.2006
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Bürger auf der Tribüne,
I.
Wenn man der örtlichen Presse glauben darf ? und es spricht in diesem Fall eigentlich nichts dagegen ? haben wir es bei dieser Vorlage mit dem Ergebnis eines Ballbesuches zu tun, sozusagen einem Phantom der Oper. Und das Bild passt, denn Phantom kommt aus dem Griechischen und bedeutet Trugbild oder unwirkliche Erscheinung und damit kommen wir der Sache ziemlich nahe.
Aber vorab eines: Herr Oberbürgermeister, diese Vorlage, wird von Ihnen mit unangemessener Eile durch den Rat gepeitscht. Ist es schon ungewöhnlich, dass eine so weitreichende Vorlage der Verwaltung ohne Begründung den Rat erreicht, ist es noch ungewöhnlicher, dass man diese gegenüber der ursprünglichen Fassung völlig umgeschriebene Vorlage dem Stadtrat als Austauschblatt unterjubeln will. Herr Oberbürgermeister, Sie wollten in Ihrem Wahlkampf die Bevölkerung dieser Stadt bei Ihren Entscheidungen mitnehmen, jetzt nehmen sie bei einer solch wichtigen Entscheidung nicht einmal den Stadtrat mit und begnügen sich mit der kritiklosen Zustimmung ihrer SPD-Fraktion als ausreichende Legitimation. Wer so handelt, Herr Oberbürgermeister, sollte nie mehr über die Politikverdrossenheit der Bürger räsonieren.
II.
Wenn wir das derzeitige Verkaufskonzept ablehnen, dann nicht aus Spaß an Opposition. Wir haben auch den Haushaltsplan 2006 und das Haushaltssicherungskonzept 2007-2009 nicht aus Spaß an Opposition abgelehnt. Es ist aber wohl nicht unverfroren, wenn wir als Stadträte von der Verwaltung
· einen seriös gerechneten Haushaltsplan;
· eine realistisches und belastbares Haushaltssicherungskonzept, dass eine allfällige Entschuldung dieser Stadt nicht nur herbei-schreibt;
· und wenn städtisches Tafelsilber verkauft wird, eine reale und dauerhafte Entschuldung der Stadt
einfordern. All diese Voraussetzungen sind hier und heute bei der Vorlage zum angedachten Verkauf der Stadtwerke nicht gegeben.
Wir sind uns glaube ich alle darüber einig: Nur mit geordneten Finanzen kann die Stadt Leipzig in Zukunft ihre Aufgaben erfüllen, in Schulen, soziale Einrichtungen und Kultur investieren und das städtische Vermögen für nachfolgende Generationen weitgehend erhalten. Herr Oberbürgermeister, Sie und Ihre Verwaltung sind aber zu keinem Diskurs über den Weg bereit, der nachhaltig zu diesem Ziel führt.
Ausgangspunkt für eine Entschuldung der Stadt wäre zunächst eine seriöse Bestandsaufnahme über die bestehenden Verbindlichkeiten und das laufende und noch zu erwartende strukturelle Haushaltsdefizit. Wo ist die präzise Gegenüberstellung der für Leipzig zu erwartenden Einnahmen- und Ausgabenentwicklung? Was bekommen wir von der Bürgermeisterin für Finanzen? Laufend wechselnde Zahlen über den angeblich aktuellen städtischen Schuldenstand. Belastbare Zahlen: Fehlanzeige.
Ein Entschuldungskonzept für die Stadt: Fehlanzeige. Wo ist das angekündigte Entschuldungskonzept für die Stadt Leipzig? Eine entsprechende Verwaltungsvorlage wurde zurückgenommen, der Verwaltung war wohl selbst klar, dass dieses ?Konzept? eine Luftnummer gewesen ist.
Ein Masterplan für die städtischen Betriebe bzw. Beteiligungen, welche Ziele man mit ihnen erreichen will? Der frühere Beigeordnete für Wirtschaft und Arbeit, Herr Schubert hat wohl erkannt, welches Pfund die Stadt mit den Stadtwerken, Wasserwerken und Leipziger Verkehrsbetrieben in der Hand hat. Er hat darauf hingewiesen, dass die gesicherte Energieversorgung ein Standortvorteil für diese Stadt ist, dass die städtischen Betriebe mit ihrem Know-how auch eine Cash-cow für die Stadt sein können. Und was geschieht real? Bis zum heutigen Tage liegt der Arbeitsgemeinschaft ?Städtische Beteiligungen? des Verwaltungsausschusses noch kein Verwaltungsvorschlag darüber vor, welches die eigentümergeprägten Oberziele der städtische Beteiligungen sind. Auch hier also: Fehlanzeige.
III.
In einer, von meinem Fraktionskollegen Roland Quester verfassten Stellungnahme, zu der noch nicht verschlimmbesserten heutigen Vorlage, wurde die ablehnende Haltung unserer Fraktion zu dem geplanten Stadtwerkeverkauf sehr klar erläutert. Ich darf an drei Punkten nochmals festhalten, weshalb wir die heute anstehende Entscheidung zu einer Veräußerung eines Stadtwerkeanteils für falsch halten:
1. Ich darf nochmals auf die fehlende Begründung des heutigen Antrages zurückkommen, die dem Antrag beigelegte Untersuchung der BBVL ist keine Begründung. Diese Untersuchung gibt explizit keine Empfehlungen zu einzelnen Unternehmen ab, sondern versteht sich als erste Informationsgrundlage für Diskussionen, Bewertungen und weitere konkrete Untersuchungen. (Seite 13 der Vorlage). Ich glaube Herr Oberbürgermeister, es ist einmalig in der Geschichte dieser Stadt, dass eine Verwaltung eine so gewichtige Entscheidungsvorlage nicht mal glaubt begründen zu müssen.
2. Verwaltungsvorgabe für einen Verkauf ist, dass um den erfolgreichen Wachstumskurs der SWL fortzusetzen, es einer entsprechenden finanziellen Basis und damit eines Partners bedarf. Roland Quester fragt in diesem Zusammenhang zu recht, über welche bisher weder dem Aufsichtsrat der SWL und LVV, noch dem Verwaltungsausschuss des Stadtrates vorhandenen Erkenntnisse die Verwaltung verfügt, die belegen, dass die SWL nicht über die finanziellen Möglichkeiten und das Know-how verfügen, um den einstimmig vom Aufsichtsrat beschlossenen 5-Jahres-Plan nicht umzusetzen. Auch diese Begründung also: Äußerst klapprig.
3. Aberwitzig ist in Anbetracht der bereits gemachten Erfahrungen mit dem Verkauf der Stadtwerkeanteile die Argumentation, ein strategischer Investor würde den Wachstumskurs der SWL mit Know-how und entsprechendem Kapital unterstützen. Es ist schon beängstigend, dass die Verwaltungsspitze aus der Vergangenheit offensichtlich nichts gelernt hat, denn die strategischen Investoren RWE und Meag brachten das Boot SWL eher zum kentern, als in Fahrt. Herr Oberbürgermeister, liebe Stadträte der SPD: Haben sie der Abschiedsrede des jetzigen Bundesverkehrsministers Tiefensee am 17.11 2005 in diesem Haus nicht zugehört? Herr Oberbürgermeister, als er gegenüber Stadtrat ausdrücklich einräumte, dass der Stadtwerkeanteilsverkauf eine Fehlentscheidung in seiner Amtszeit war, die nur mit der Unerfahrenheit seiner damals noch jungen Amtszeit zu erklären sei.
Die Liste der Einwände gegen diese Vorlage lässt sich mühelos fortsetzen, große Sorgen bereitet meiner Fraktion dabei insbesondere die Sicherstellung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages. Hier ist in der Vorlage schon von einer ggf. erforderlichen Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages die Rede. Hier ein Hinweis:
· Arnold Schwarzenegger hat in Kalifornien die Konsequenzen der drohenden Klimakatastrophe erkannt, Großbritannien zieht in umweltpolitischer Kompetenz mit Deutschland gleich, in Leipzig denken wir aber über eine Ausdünnung des ÖPNV nach und damit über eine Stärkung des Individualverkehrs. Mit dem Verkauf der Stadtwerke werden wir wieder zu dem Zustand vor 2003 zurückkehren, als die Zahlungen im Rahmen des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages überwiegend aus dem Haushalt der Stadt erfolgten. Dann haben sie echt was gekonnt, Herr Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin für Finanzen.
IV.
Der heute zu beschließende neue Antrag zur Umsetzung des mittelfristigen Haushaltskonzeptes ist ein Stück aus dem Tollhaus. Merken Sie eigentlich nicht Herr Oberbürgermeister, wie Sie sich in Ihren Widersprüchen verheddern?
Sie tragen wie eine Monstranz vor sich her, dass nur ein Minderheitenanteil an den Stadtwerken verkauft werden soll. Wenn aber noch zusätzlich ein Anteil an der LVV verkauft werden soll, erkennt selbst ein schwacher Mathematiker, dass die Stadt bei den SWL plötzlich zum Minderheitengesellschafter wird.
Für den Verkauf der Stadtwerkeanteile sei derzeit ein besonders guter Markt, hören wir immer wieder. Also lasst uns die Braut schmücken. Nein was machen wir in Leipzig, wir stellen die Verwandschaftsverhältnissse in Frage, niemand soll wissen wer die Mutter der SWL ist und vielleicht mitreden kann? Es ist abenteuerlich gleichzeitig den Verkauf der Stadtwerke und der LVV zu schultern.
Herr Oberbürgermeister, Sie suchen derzeit in diesem Stadtrat bewusst die Auseinandersetzung und nicht die Kooperation. Sind Sie wirklich bereit jeden Preis dafür zu zahlen, um nur als vermeintlicher Sieger aus der Auseinandersetzung zu gehen. Ist das trotzige, hin- und herlavierende Rechthaben Ihnen wirklich wichtiger, als eine angemessene und ausreichende Diskussion über für die Stadt schwerwiegende Entscheidungen. Hören Sie überhaupt noch zu? Ich darf Sie an ihren Parteifreund aus dem Bergischen Land, Johannes Rau erinnern, der seine Politik unter das Motto stellte: Versöhnen statt spalten. Mein Bitte, setzen Sie sich auch einmal mit anderen Meinungen auseinander, fangen Sie an zuzuhören, sonst werden die 8 Jahre Oberbürgermeister für Sie und die Stadt hart.
V.
In diesem Sinne wollen wir uns der dramatischen Finanzsituation dieser Stadt, für die Sie als früherer Sozialdezernent mitverantwortlich sind, gar nicht verschließen. Aber Konzepte zur Bewältigung der Schuldensituation dieser Stadt sollten redlich und belastbar sein. Deshalb könnten wir uns folgende Reihenfolge bei der Sanierung des städtischen Haushaltes vorstellen:
1. Sie legen bis zum 30.06.2007 eine Konzeption vor, welche die Umwandlung der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsbetriebe GmbH (LVV), ggf. unter Einbeziehung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH und ihrer Töchter in eine Steuerungs- und Managementholding der Stadt Leipzig vorsieht;
2. Sie legen bis zum 30.06.2007 eine Entschuldungskonzeption der Stadt vor, welche eine nachhaltige, im Umfang und zeitlichen Ablauf realistische Entschuldung der Stadt Leipzig und ihrer städtischen Beteiligungen zum Ziel hat.
3. Weiter legen Sie bis zum 30.06.2007 einen Entwurf zur Definition der städtischen eigentümergeprägten Oberziele und strategischen, wachstumsorientierten Ausrichtung der LVV vor. Diese Vorlage soll dabei auch begründete Vorschläge enthalten, ob und auf welcher Ebene und in welcher Form es sinnvoll und geboten ist, private Partner an der LVV mit einem Minderheitenanteil zu beteiligen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass bei einer eventuellen Veräußerung eines Minderheitenanteils, der auszuwählende Partner u.a.:
a) die strategische Ausrichtung der LVV billigt und die bisherige Unternehmensstrategie stützt, insbesondere durch Weiterentwicklung der Wachstumsbereiche der LVV und ihrer Töchter und die Entwicklung neuer Geschäftsfelder;
b) die Umsetzung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages zumindest im bisherigen Leistungsumfang sicherstellt;
c) den steuerlichen Querverbund innerhalb der LVV erhält;
d) den Wirtschaftsstandort Leipzig dadurch stärkt, dass die LVV als eigenständiges Unternehmen mit allen Produktionsbereichen und der Konzernzentrale (und damit auch dem steuerlichen Aufkommen) in Leipzig langfristig gesichert wird;
e) mit dem Erhalt der regionalen Auftragsvergabe einverstanden ist und zur regionalen Kooperation;
f) die vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsplätze sichert;
4. Bis zum 30.06.2007 dem Stadtrat in Abstimmung mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) eine untersetzte Planung vorzulegen, dass das Bürgschaftsobligo der Stadt zu Gunsten der LWB möglichst rasch reduziert, ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch diese Rückführung nachhaltig zu beschädigen. Frau Kudla, vielleicht sollte man entsprechende Umschuldungskonzepte der LWB nicht nur ablehnen, sondern darüber nachdenken.
Herr Achminow, ich glaube diese Gedanken könnten auch bei der CDU konsensfähig sein, die diesem Themenkomplex mit einer sachlich zumindest interessanten Begründung zum öffentlichen Thema gemacht hat. Herr Oberbürgermeister mein Appell an Sie: hören Sie auf die Stadt zu spalten, lassen Sie uns in dieser wichtigen Frage einen Standpunkt finden, von dem wir zumindest nach der Abstimmung sagen können, es ist alles für und wider diskutiert. Dann kann man demokratisch entscheiden und eine solche ausgewogene Entscheidung akzeptieren. Heute nicht.
Stadtwerke und die Zukunft der Stadt Leipzig
Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum geplanten Anteilsverkauf an den Stadtwerken Leipzig, September 2006
Inhalt
0. Zur Bedeutung der Unternehmen der LVV für die Stadt und die Region Leipzig
1. Zum Anlass für eine Prüfung der Veräußerung von Anteilen an den Stadtwerken Leipzig
2. Zur Struktur und generellen Aussagefähigkeit der Drucksache Nr. IV/1897
3. Zu den Argumenten für eine Veräußerung von Anteilen an den Stadtwerken Leipzig
3.1 SWL und LVV sind Marktentwicklungen nicht gewachsen?
3.2 Wirtschaftliche Risiken gefährden Wettbewerbsfähigkeit der SWL?
3.3 Stadt und LVV können kein Kapital zuführen?
3.4 Strategischer Investor bringt Know-how und Kapital?
3.5 Finanzielle Gründe für den Anteilsverkauf?
4. Zu Aspekten des Haushaltes der Stadt Leipzig und zur Wirtschaftlichkeit eines Anteilsverkaufs
5. Alternativendiskussion
6. Zusammenfassung
0. Zur Bedeutung der Unternehmen der LVV für die Stadt und die Region Leipzig
Die derzeitigen Überlegungen zum Teilverkauf der Stadtwerke Leip-zig müssen zwingend deren Bedeutung innerhalb der Leipziger Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft (LVV) und die der LVV insge-samt für die Stadt Leipzig berücksichtigen. In zusammengefasster Form ist diese in der Drucksache IV/1063 ?Fortentwicklung der LVV-Gruppe ? Informationsmaterial für die Diskussion in der Ar-beitsgruppe Städtische Beteiligungsunternehmen des Verwaltungsausschusses (Sitzung am 31.8.2005)? dargestellt:
?Dabei ist zu beachten, dass die öffentlichen Unternehmen nicht allein anhand ihres wirtschaftlichen Erfolges bewertet werden. Neben den quantifizierbaren Finanzzielen ... ist die Erfüllung der qualifizierten Sachziele (Versorgungssicherheit, Unabhängigkeit, Qualitätsverbesserung) unter dem Blickwinkel des öffentlichen Interesses (z. B. Infrastrukturangebot) und der politischen Vorgaben (z. B. Umweltverträglichkeit, Wirtschaftsförderung etc.) gesondert zu beurteilen.? S. 37
Zur Bedeutung der LVV und der Töchter für die öffentliche Daseinsvorsorge und die Region wird dann ausgeführt:
- sichere, kommunal steuerbare Erfüllung des Versorgungsauftrags
- Arbeitsplatzsicherung (4.565 Mitarbeiter bei KWL, SWL, LVB in 2003)
- Ausbildung (führende Ausbildungsbetriebe in der Region; 248 Ausbildungsplätze bei KWL, SWL, LVB in 2004; außerdem Fremdausbildung bei SWL)
- Vergabe von Aufträgen in die Region (seit 1997 rund 1,4 Mrd.? = Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Kaufkraft)
- Investitionen in die Infrastruktur (1 Mrd. ? 1997-2004;führte zu einer umfassenden und nachhaltigen Verbesserung der kommunalen Infrastruktur; erhebliche Verbesserung der Wasser-, Luft- und Gewässerqualität)
- Wirtschaftsförderung (Initiierung neuer Unternehmen wie EEX AG, KOM-Strom AG mit Sitz in Leipzig; Ausgründung von Tochterunternehmen, die private Partner beteiligen und zusätzliche Aufträge in die Region akquirieren.)
Der LVV-Konzern agiert damit sehr erfolgreich für die Stadt und ihre Bürger:
?Seit der Gründung 1996 gelang es der Konzerngeschäftsführung, die Ertragskraft fast aller wichtigen Unternehmen und Beteiligungen der Gruppe derart zu verbessern, dass diese 2004 überwiegend positive Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausweisen können. ... Hervorzuheben sind die mit den Effizienzverbesserungen verbundenen Ergebnisanstiege bei den SWL und den KWL...
Die erfolgreiche Entwicklung wird aber nicht nur von den Effizienzverbesserungen der großen und eigenständig am Markt operie-renden Unternehmen SWL, KWL und LVB GmbH getragen. Aufgrund des stärkeren Wettbewerbsdrucks im liberalisierten Energiemarkt sowie des sich entwickelnden Wettbewerbs im ÖPNV und im Wasser- / Abwasserbereich setzen die im Konzernverbund integrierten Unternehmen ... verstärkt auf Kooperationen. In wichtigen Teilbereichen wie bei der Telekommunikations-, Abrechnungs-, Mobilitäts- und EDV-Dienstleistungen sowie im Consulting und Energiehandel ent-standen aus diesen Aktivitäten gemeinsame Unternehmen ... Zur Erhöhung der Kostentransparenz und zur weiteren Rationalisierung bei den LVV-Unternehmen wurden außerdem einige Geschäftsbereiche in eigene Ausgründungen ... ausgelagert. Die Kapitalrendite der Gemeinschaftsgründungen und Ausgründungen ist dabei ausgezeichnet ...
Durch Kooperationen mit anderen kommunalen und privaten Partnern konnte zur Erschließung neuer Geschäftsfelder und zu Ausbau des Umland- und Auslandsgeschäftes die Wettbewerbsfähigkeit auf den teilweise liberalisierten Märkten gesichert werden...
Der Verbund innerhalb der LVV bringt zudem Steuervorteile für die Stadt Leipzig, die von einem fremden dritten Unternehmen nicht zu generieren sind. Während noch vor einigen Jahren die Zahlungen im Rahmen des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages überwiegend aus dem Haushalt der Stadt erfolgten, war dies im Jahr 2003 ... erstmals nicht erforderlich. Dazu trugen infolge des steuerlichen Querverbundes im Jahr 2003 eingesparten Ertragssteuern von ca. 26,1 Mio. ? bei. Damit wird die Stadt von den Zahlungen für den öffentlichen Nahverkehr freigestellt...?
Die hohe finanzwirtschaftliche Bedeutung für den Haushalt der Stadt Leipzig, wird u. a. im LVV Geschäftsbericht für 2005 deutlich:
?Wenn die wirtschaftlichen Ziele erreicht werden, wird die LVV auch im Geschäftsjahr 2006 in der Lage sein, die Zahlungen gemäß § 2 VLFV ? saldiert mit dem Zinsaufwand für das Gesellschafterdarlehen ? sowie eine Tilgung auf das Gesellschafterdarlehen aus Gewinnabführungen und Beteiligungserträgen zu leisten.? S. 33
1. Zum Anlass für eine Prüfung der Veräußerung von Anteilen an den Stadtwerken Leipzig
Als Anlass zur Prüfung einer Veräußerung von kommunalen Unterneh-men(santeilen) werden in der durch den Oberbürgermeister dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegten Drucksache Nr. IV/1897 ?Umsetzung des mittelfristigen Haushaltssicherungskonzeptes 2006-2009. Detailanalyse und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit ausgewählten Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung des RBIII-1367/03 vom 9.7.2003? drei Aspekte genannt:
a) ?Die in der Ratsversammlung vom 17.11.2005 erteilte Auflage, bis zum 30.06.2006 einen Vorschlag zur Veräußerung von Geschäfts-anteilen der Stadtwerke Leipzig GmbH vorzulegen (Beschluss Nr.: IV-434/05)?
b) ?Das in der Sitzung des Stadtrates am 21.12.2005 verabschiedete mittelfristige Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2006 ? 2009. Als ein Eckpunkt der mittelfristigen Entschuldungskonzeption der Stadt ist die Überprüfung des städtischen Beteili-gungsportfolios hinsichtlich dessen möglichen Beitrags zur Deckung von Fehlbeträgen beschlossen worden. (Beschluss Nr.: VI-500/05, Ziffer 4e)?
c) eine Risikobetrachtung als drittes unabhängiges Kriterium:
?Neben dem haushalterischen Motiv ist für die Stadt Leipzig eine Unternehmensveräußerung auch unter dem Gesichtspunkt der Risiko-minimierung zu betrachten. Das heißt, auch wenn durch einen An-teilsverkauf kein unmittelbarer Haushaltserlös erzielt wird, jedoch zukünftige Belastungen für den Haushalt abgewendet werden können, ist die Prüfung einer Veräußerung zu befürworten.? S.20f.
Alle drei Anlässe sind korrekterweise Ausgangspunkt für die Prüfung, ob und wenn ja wie und unter welchen Bedingungen die Privatisierung von kommunalen Unternehmen(santeilen) die bestmögliche Option zur Zielerreichung darstellt. Keiner dieser Prüfungsanlässe stellt jedoch einen nur noch zu vollziehenden Privatisierungsauftrag dar, da dies weder Intention der Beschlüsse unter a) und b) war, noch diese die dazu nötige Substanz bieten. Der unter a) genannte Beschluss steht u. a. unter dem Vorbehalt, dass eine Anteilsveräußerung geeignet und notwendig für die strategische Entwicklung der Stadtwerke und nicht von Nachteil für die Stadt Leipzig ist. Alle im unter b) genannten Beschluss enthaltenen po-tentiellen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung stehen unter dem Vorbehalt ihrer konkreten Untersetzung, Realisierbarkeit und Sinnhaftigkeit. Dass es bei der konkreten Untersetzung dazu Abweichungen geben kann, hat sich dementsprechend auch bereits in verschiedenen Korrekturen, die die Verwaltung dem Stadtrat vorge-legt hat, niedergeschlagen.
Es ist somit Auftrag der Verwaltung, eine Privatisierung der SWL mit all ihren Auswirkungen zu prüfen und das Prüfungsergebnis zum weiteren Beschluss vorzulegen. Eingebunden ist diese Prüfung je-doch auch in die Tätigkeit der Arbeitsgruppe ?Städtische Beteiligungen / Strategische Ausrichtung der LVV-Gruppe? des Stadtrates. Diese hat bisher allerdings noch nicht einmal die sogenannten ?eigentümergeprägten Oberziele? für die LVV bearbeitet und erst recht nicht die für die einzelnen Unternehmen, welche im Stadtrat beschlossen werden sollen: ?Aufgrund der besonderen wirtschaftlichen Bedeutung der Teilkonzerne KWL, LVB und SWL für die Stadt und ihren Haushalt diskutiert und verabschiedet der Stadtrat bis zur Ebene eines jeden der drei Teilkonzerne individuelle eigentümergeprägte Oberziele.? Drucksache IV/1063, S. 35. Eine auf den Zielen basierende und notwendige Konzernstrategie, liegt dementsprechend auch noch nicht vor. Bereits hier zeigt sich, das ein grundsätzlicher Verkaufsbeschluss zu Anteilen der Stadtwerke, in der Systematik des Vorgehens einige Schritte vorausgreift und über wesentliche Informationen und Entscheidungsgrundlagen nicht verfügen würde.
Bei einer Entscheidung für oder gegen eine Privatisierung gilt es zwei wesentliche Ebenen zu unterscheiden: Eine strategische erste Entscheidung über ja oder nein einer Privatisierung und ? nur bei einem ja ? eine zweite konkrete Entscheidung, an wen zu welchen Bedingungen verkauft wird. An beide Ebenen sind bestimmte Anforderungen bezüglich der notwendigen Informationen zu richten, die vorliegen müssen, um verantwortungsvoll entscheiden zu können. So wären auf der ersten Ebene u. a. die begründete Notwendigkeit eines Anteilsverkaufs und seine Vorteilhaftigkeit gegenüber anderen Handlungsoptionen nachzuweisen, sowie gleichzeitig die Anforderungen zu definieren, die durch den Verkauf erfüllt werden müssten, damit definierte Ziele als erreicht und das gesamte Handeln als erfolgreich und gerechtfertigt gelten könnten. Auf der im Fall der Fälle folgenden zweiten Ebene des konkreten an Wen und zu welchen Bedingungen, wäre dann u. a. nachzuweisen, dass die Ziele tatsächlich erreicht und die Anforderungen erfüllt werden. Mit der aktuellen Vorlage befindet sich der Stadtrat auf der Entscheidungsebene Eins der grundsätzlichen Abwägung. Allerdings liefert diese keine der dafür notwendigen Informationen, wie nachfolgend gezeigt wird, und kann schon allein daher nicht für ein positives Votum zum Beschlussvorschlag taugen.
Zum Vergleich: einen zweistufigen Veräußerungsprozess hat es in Leipzig bereits 1997/98 gegeben, damals eingeleitet mit der Vorlage 127/97 ?Verkauf eines Anteils von 40 % an den Stadtwerken Leipzig (einschließlich Ergänzungsvorlage)?. Diese, von uns detailliert kritisierte Vorlage (Stadtwerke und Wettbewerb, Mai 1997), umfasste immerhin noch 30 Seiten, definierte u. a. Ziele der Stadt, Anforderungen an einen Partner und beschrieb insbesondere die Risiken der Energiemarktliberalisierung und des Wettbewerbsumfeldes der Stadtwerke (falsch, wie heute alle wissen). Selbst diese, bereits damals ungenügende Basis bietet die heutige Vorlage nicht mehr. Sie entwickelt kein strategisches Konzept für die kommunalen Unternehmen in der LVV und definiert keine Ziele für sie. Sie begründet weder die Notwendigkeit eines Anteilsverkaufs, noch legt sie überprüfbare Ziele, Anforderungen und Kriterien fest, an denen zu messen wäre, ob bei ihrer Einhaltung und Erreichung ein Anteilsverkauf die für die Stadt beste Variante darstellt. Sie bewertet keine Handlungsoptionen und legt die Konsequenzen der Entscheidung nicht dar.
2. Zur Struktur und generellen Aussagefähigkeit der Drucksache Nr. IV/1897
Die Stadtratsvorlage besteht aus zwei Teilen: Teil Eins ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung mit seinen fünf Beschlusspunkten und der folgenden knapp zweiseitigen Kurzbegründung. Teil Zwei bilden die darauf folgenden über 200 Seiten; eine Untersuchung der BBVL nach einem definierten Raster über die ausgewählten städtischen Unternehmen KWL, LVB, SWL, LWB und SRL. Diese Un-tersuchung gibt, ausweislich der auf S. 13 ausgeführten Prämisse, explizit keine Empfehlungen zu einzelnen Unternehmen ab, sondern versteht sich als erste Informationsgrundlage für Diskussionen, Bewertungen und weitere konkrete Untersuchungen. Es ist eine Grundlage, die selber in keiner Weise den Anspruch erhebt, umfassende und ausreichende Informationen für eine grundsätzliche Privatisierungsentscheidung zu treffen. Dies u. a., weil sie eine Vielzahl von wichtigen Fragestellungen nur aufwirft, aber noch nicht weiter untersucht und keine Antworten darauf gibt und sie weitestgehend keine Bewertung der dargestellten Informationen vornimmt.
Festzustellen ist nun, das Teil Eins, die Kurzbegründung des Beschlussvorschlags, an keiner Stelle auf Teil Zwei verweist, der die eigentliche Vorlage ausmachende BBVL-Untersuchung enthält. Weder argumentativ, in dem Erkenntnisse des BBVL-Papiers wieder-gegeben, bewertet und Schlussfolgerungen daraus gezogen würden, noch mit Seitenverweisen, auf denen man die Belege für die Beschlussvorschläge finden könnte. Man kann und muß die ersten drei Seiten der Vorlage daher von der dann folgenden BBVL-Untersuchung abtrennen, da sie auf zwei völlig verschiedenen und unverbundenen Erkenntnisebenen agieren und so praktisch (noch) nichts miteinander zu tun haben. Das Verhältnis der beiden zueinander ist so, wie das einer am Anfang stehenden Voruntersuchung zu einer am Ende zu treffenden Grundsatzentscheidung ? es fehlt die Hauptstudie und deren Bewertung als Grundlage und Bindeglieder dazwischen.
Die in der Kurzbegründung aufgeführten Argumente für einen Anteilsverkauf an den Stadtwerken, stehen so als reine Behauptungen im Raum, da sie komplett ohne Begründungen und Belege bleiben. Was bleibt, um über die Veräußerung von 49 % der SWL zu entscheiden und damit auch über die strategische Ausrichtung der LVV und deren Beitrag zur Zukunft der Stadt Leipzig, sind drei Seiten.
3. Zu den Argumenten für eine Veräußerung von Anteilen an den Stadtwerken Leipzig
Welche Argumente, in Folge welcher Prüfung, werden nun für den Vorschlag einer Veräußerung von 49 % der Anteile an den Stadtwerken Leipzig vorgebracht? Es ist eine Kette von vier Argumenten, die in der Kurzbegründung enthalten sind.
3.1 SWL und LVV sind Marktentwicklungen nicht gewachsen?
?Um den bis dato insgesamt durchaus erfolgreichen Wachstumskurs (der SWL) fortzusetzen, bedarf es neben immer qualifizierterem Know-how auch einer entsprechenden finanziellen Basis. Zukünftig wird das Unternehmen bzw. der LVV-Konzern jedoch immer weniger in der Lage sein, aus eigener Kraft diese notwendige Ausrichtung an den Marktentwicklungen zu tragen.?
Dieses scheinbare Argument wirft ausschließlich Fragen auf, beantwortet aber keine und bleibt somit unbelegt: Um welche konkreten Marktentwicklungen geht es? Welches konkrete Know-how und welche konkrete finanzielle Basis werden dafür benötigt? Warum werden das Unternehmen und der LVV-Konzern immer weniger in der Lage sein, dies zu tragen?
Diese Fragen wiegen um so schwerer, als bisher nur das Gegenteil bekannt und dokumentiert ist. Die SWL verfügen über einen, auch von Vertretern der Stadtverwaltung, Stadtrat und LVV beschlosse-nen Fünfjahresplan, eine Konzernstrategie sowie über von Wirtschaftsprüfern testierte Jahresabschlüsse mit Lageberichten. Alle diese Unterlagen gehen von einem weiteren deutlichen Wachstum der SWL und ihres Jahresergebnisses aus und untersetzen das dafür notwendige Handeln. Die bisherige positive Entwicklung der SWL haben deren Fähigkeiten nachgewiesen marktadäquat zu handeln, neue Geschäftsfelder zu erschließen und die Finanzierung dafür sicherzustellen. Die SWL sind in allen wichtigen Spitzenverbänden der Energiewirtschaft vertreten und verfügen so über direkten Zu-gang zu Informationen, Diskussionen und Entscheidungen der Bran-che. Sie sind darüber hinaus mehrfach zertifiziert und weisen auch damit ein hohes Know-how in der Organisationsstruktur des Unternehmens nach.
Über welche(und warum?), bisher weder dem Aufsichtsrat der SWL, dem Aufsichtsrat der LVV, dem Beteiligungsausschuss oder dem Ver-waltungsausschuss des Stadtrates zur Kenntnis gegebene Informati-onen verfügt nun die Verwaltungsspitze, die belegen, das die SWL nicht über das Know-how und die finanziellen Möglichkeiten verfü-gen, die vorhandene Planung auch weiterhin umzusetzen? Im veröf-fentlichten Konzernlagebericht 2005 der LVV, mit Datum vom 2.6.2006, heißt es noch:
?Die Überprüfung der aktuellen Risikosituation in Verbindung mit einer längerfristigen Planungsrechnung ergab, dass im Jahr 2005 keine den Fortbestand des Konzerns oder einzelner Beteiligungsun-ternehmen gefährdenden Risiken bestanden haben und auch für die Zukunft bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar sind. Chancen für die weitere Entwicklung der Gesellschaft sieht die Geschäfts-führung vor allem in der Vertiefung der Zusammenarbeit der Kon-zernunternehmen und der Optimierung der Konzernstruktur zur Er-schließung weiteren Synergie- und Effizienzpotentials.? (S. 58)
3.2 Wirtschaftliche Risiken gefährden Wettbewerbsfähigkeit der SWL?
?Die SWL werden im Einzelfall jedoch auch künftig immer wieder wirtschaftliche Risiken eingehen müssen, um neue Ertragschancen nutzen zu können. Damit würden jedoch strategisch erforderliche Investitionen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefährdet.?
Auch dieses Argument kann nicht bestehen, denn es bleibt genauso unbegründet wie das erste. Es wirft wiederum nur Fragen auf, ohne Antworten zu geben: Das Eingehen ?wirtschaftlicher Risiken? (die für die SWL worin genau bestehen?) ist der Grundsatz jedweder wirtschaftlichen Tätigkeit in einem Wettbewerbsmarkt und Wesenszug der Marktwirtschaft. Wirtschaftliche Risiken sind nur in ga-rantierten Monopolen ausgeschlossen. Da die Tätigkeit eines Unternehmens per se immer mit einem Risiko versehen ist, kann es nur darum gehen, ob man sich a) in einem besonderen oder Hochrisikobereich bewegt (wie es z. B. spekulative Geldanlagen darstellen). Dies ist in der Energiebranche im Allgemeinen nicht der Fall und wurde zu Beginn der Energiemarktliberalisierung in Bezug auf Stadtwerke schon einmal fälschlicherweise behauptet. So kann es b) nur darum gehen, ob die SWL die normalen Risiken ihrer Tätigkeit nicht adäquat ?handhaben? können, d. h., z. B. über kein geeignetes Risikomanagement- und Kontrollsystem verfügen, Risiken ungenügend absichern oder sie ungenügend streuen. Welche, bisher in keinem Gremium mit Stadtratsbeteiligung benannten Erkenntnisse liegen der Verwaltung hierzu vor?
Der Zusammenhang der beiden Sätze bleibt darüber hinaus völlig im Dunkeln und ohne Logik. Warum sind ?strategisch erforderliche Investitionen? scheinbar ohne Risiko und daher durch das Eingehen ?wirtschaftlicher Risiken? scheinbar anderer, aber gleichwohl notwendiger Art, gefährdet? Und welches sind die strategisch erforderlichen Investitionen einerseits und die Investitionen in wirtschaftliche Risiken andererseits? Und warum hat der Konzernlagebericht der LVV (siehe Zitat unter 3.1) gerade noch das Gegenteil behauptet?
3.3 Stadt und LVV können kein Kapital zuführen?
?Angesichts der bekannten, äußerst beschränkten finanziellen Handlungsspielräume der Stadt wird diese als Gesellschafterin der LVV mittelfristig kaum in der Lage sein, diesem, z. B. durch Zu-führung von Kapital und/oder Verzicht auf geplante Haushaltssicherungsbeiträge entgegenzuwirken.?
Ein Einspringen der Stadt mittels Kapitalzuführung und/oder Verzicht auf Teile der Ergebnisabführung der SWL an die LVV, würde sich nur dann notwendig machen, wenn die SWL a) von ihrem Wirt-schaftsplan abweichen und dies b) in solchen Größenordnungen, dass es nicht, z. B. durch Kreditaufnahmen, unternehmensseitig aufgefangen werden könnte. Zum Thema, welches Risiko diesbezüg-lich besteht, haben wir bereits im vorigen Punkt Ausführungen gemacht . Es entbehrt zudem einer gewissen Logik, aus einer allgemeinen, nicht untersetzten Befürchtung eines theoretisch mögli-chen Ausschüttungsrisikos, die Ausschüttung durch eine 49 %-Privatisierung lieber sofort und definitiv zu verringern.
Die Zuführung von Kapital durch die Stadt/LVV an die SWL ist in der geltenden strategischen Planung und dem Fünfjahresplan der SWL nicht enthalten und nicht notwendig (Außer der geplanten Thesaurierung, die nach dem Prinzip der Vollausschüttung des Gesamtgewinns an die LVV und der teilweisen Wiedereinlage in die SWL funktioniert). Im Gegenteil wird nach Wirtschaftsplan der SWL zum einen eine Ausschüttung an die LVV in der Höhe erwirtschaftet, die eine vollständige Verlustfinanzierung der LVB durch die LVV-Unternehmen dauerhaft gewährleistet und zum anderen darüber hinausgehende Gewinne, die durch Wiedereinlage im Unternehmen thesauriert werden sollen und das Wachstum der SWL finanzieren (mit der Folge wiederum steigender Gewinne). Nach dem Wirtschaftsplan der SWL generiert das Unternehmen aus sich heraus sowohl die Finanzierung der LVB als auch sein eigenes Wachstum.
3.4 Strategischer Investor bringt Know-how und Kapital?
?Aus diesen Gründen strebt die LVV als Gesellschafterin, gemeinsam mit ihrer Gesellschafterin Stadt Leipzig, mittelfristig die Aufnahme eines strategischen Investors an, der den Wachstumskurs der SWL mit Know-how und entsprechendem Kapital unterstützt.?
Hier wird nun unterstellt und daher als Vorschlag unterbreitet, ein privater strategischer Investor könnte dem fehlenden Können und dem hohen Risiko der SWL mittels Know-how und Kapital abhelfen.
Zum einen muss es die Stadt besser wissen. Sie hat mit dem zweimaligen Verkauf von Stadtwerkeanteilen an strategische Investoren (RWE/MEAG)und in der Debatte um eine Fusion mit EnviaM ausrei-chende Erfahrungen gemacht, dass weder die Strategie dieser Un-ternehmen kompatibel mit der eigenständigen Entwicklung der Stadtwerke ist (wobei dieses im Vorfeld aber regelmäßig versichert wurde), noch eine Unterstützung mit Know-how und Kapital stattgefunden hat und noch nicht einmal die im Konsortialvertrag festgelegten Zusagen eingehalten wurden. Deshalb hat sie die Anteile zweimal zurückgekauft und ist keine Fusion eingegangen.
Zum anderen bietet die Geschichte anderer Privatisierungen in Deutschland mehr als reichlich Stoff, um die Instrumentalisierung kommunaler Unternehmen durch ?strategische Investoren? zu belegen. Dieser scheinbar unpersonalisierte und vorwärtsweisende Begriff meint ja nichts anderes als einen der großen Stromerzeuger der Branche. Deren natürliche Strategie besteht jedoch, wir haben die Erfahrung damit selber gemacht und auch das BBVL-Papier führt dies aus, in der Ausdehnung ihrer Absatzmärkte und der Optimie-rung ihrer Konzernaufstellung und nicht darin, einen kleineren Konkurrenten, an dem sie nicht einmal die Mehrheit halten, möglichst fit zu machen und expandieren zu lassen.
Drittens reichen einige wenige prinzipielle Überlegungen, um dieser ?Lösung? mehr als nur Skepsis entgegenzubringen: Was ist, wenn der Investor, der ja nicht von der Stadt gelenkt wird, seine Strategie ändert? Oder, siehe MEAG, selber von einem anderen Un-ternehmen übernommen wird? Man ist darauf ohne Einfluss. Woraus folgt, dass man, um Know-how zu erhalten, zwingend jemanden an seinem Unternehmen beteiligen muss? Abgesehen davon, dass, wie weiter oben ausgeführt, weder definiert wurde, über welches Know-how die SWL nicht ausreichend verfügten, noch zur Kenntnis genommen wurde, das die SWL von keinem Know-how ihrer vormaligen Anteilseigner profitierten, kann man sich Know-how erarbeiten und/oder einkaufen, sei es als Personal oder als Beratungsleistung. Ein Minderheitsgesellschafter bringt Know-how jedenfalls nicht in strategisch relevantem Maße in ein Konkurrenzunternehmen ein und schon gar nicht kostenfrei - bezahlen kann man es aber auch anderswo, ohne sich zu verkaufen.
Wie unterstützt ein Investor die Stadtwerke mit Kapital? Die lapidare Formulierung ?unterstützt den Wachstumskurs mit entspre-chendem Kapital?, unterschlägt die schlichte Tatsache, dass dies im Bedarfsfall die parallele Kapitalzuführung durch die Stadt/LVV bedingen würde. Wer Anteile an einem Unternehmen kauft, hat damit bereits Geld ausgegeben und will zuerst einmal dieses Kapital aus den Gewinnen des Unternehmens refinanziert haben. Die Geschäftstätigkeit im gekauften Unternehmen wird dabei weiterhin aus sich selbst heraus finanziert: aus dem Cash-Flow, über Gewinnthesau-rierungen und über den Kapitalmarkt. So wie bei den SWL heute auch und im Wirtschaftsplan für die kommenden Jahre vorgesehen. Wenn ein Anteilseigner darüber hinaus noch weiteres Kapital in das Unternehmen investieren soll, geht das über eine Eigenkapitalaufstockung. Und die müsste die LVV/Stadt dann im Verhältnis ihrer Anteile mittragen, um nicht die Mehrheit am Unternehmen zu verlieren bzw. die Kapitalzufuhr zu blockieren. Aber genau das, nämlich Kapital in die SWL einbringen, kann sie laut eigener Begründung nicht. An den finanziellen Möglichkeiten der Stadtwerke würde sich somit durch einen weiteren Anteilseigner nichts ändern, wenn die Stadt den Kaufpreis nicht zum Teil wieder in das Unternehmen einlegt (was wiederum zur Voraussetzung hätte, ein weiterer Anteilseigner sieht überhaupt die Notwendigkeit der Ei-genkapitalaufstockung und ist dazu bereit!). Doch die Einlage ei-nes Teils des Verkaufserlöses in die SWL ist nicht vorgesehen.
Sowohl Know-how als auch Kapitaltransfer sind daher in keiner Weise belegt, sie widersprechen der Logik der Unternehmensinteressen und allen Erfahrungen, die Leipzig damit bisher gemacht hat. Es waren auch bereits 1998 Begründungen für den Anteilsverkauf, die Realität hat die Stadt 2003 zum Rückkauf veranlasst.
3.5 Finanzielle Gründe für den Anteilsverkauf?
Weitere Begründungen für den Anteilsverkauf werden dem Stadtrat nicht unterbreitet. Es sind zusammen ganze fünfzehn Zeilen, die, wie bereits ausgeführt, ohne einen einzigen Beleg und ohne Her-leitung bleiben. Demgegenüber wurde noch in der Drucksache IV/1063 zum Thema Veräußerungen auf Seite 34 ausgeführt:
?Eine Bewertung der Vorteilhaftigkeit entsprechender Modelle sollte mindestens die Elemente Wirtschaftlichkeit, Haushaltsbeitrag, Auswirkungen auf den Standort, Einfluss der Stadt sowie Realisierbarkeit umfassen ...? (Es folgt eine umfangreiche Tabelle der Hauptkriterien der Stadt)
Nichts davon enthält die Ratsvorlage jedoch. Ist dieses bereits für eine verantwortungsbewusste Entscheidung des Stadtrates (und ein ebensolches Handeln der Verwaltung) nicht akzeptabel, fällt ein weiterer Aspekt noch besonders auf: Die Begründung für den Anteilsverkauf bezieht sich ausschließlich auf Risiko und Zukunft der Stadtwerke ? ein Verkauf aus Sicht des Erzielens eines Erlö-ses für die Stadt wird als Begründung nicht ausgeführt. Das dieses jedoch die eigentliche Triebkraft für den Vorschlag ist, muss man dann in folgendem Satz der Kurzbegründung lesen:
?Kurzfristig ist aber auch die Aufnahme von Finanzinvestoren denkbar, sofern die Stadt dadurch nach wie vor die Möglichkeit hätte, in einem angemessenen Zeitraum Anteile ohne Nachteile an strategische Investoren weiter zu veräußern.?
Hier wird deutlich, dass es bei diesem Anteilsverkauf vor allem um einen schnellen Verkaufserlös geht. Denn plötzlich hat die Strategie noch Zeit, sind Know-how und Kapitaltransfer nicht mehr relevant, spielt es keine Rolle, ob ein passender ?strategischer Investor? überhaupt gefunden würde. Wenn es aber denkbar ist, auch an einen Finanzinvestor zu veräußern, muss der dafür allein in Frage kommende Grund der Einnahmeerzielung aber in ganz besonderer Weise dahingehend begründet werden, dass diese einmalige Einnahme für das Unternehmen, die LVV und die Stadt vorteilhafter ist, als die jährlichen Ausschüttungen. (Dass sich ein Finanzin-vestor, d. h. jemand, der im Geschäftsfeld der SWL selber nicht operativ tätig ist, sondern der sich eine gute Rendite für eine Geldanlage verspricht, nur in ein Unternehmen einkauft, von dem er überzeugt ist, dass es aus sich heraus seine wirtschaftlichen Ziele erreichen kann, spricht auch noch einmal dafür, dass die ?strategische Notwendigkeit? für einen zusätzlichen Anteilseigner bei den Stadtwerken nicht belastbar und nur eine Hilfsbegründung ist.) Das eigentliche und für sich genommen positive Motiv, Ein-nahmen für den Haushalt der Stadt zu erzielen, wird jedoch auf den konkreten Vorschlag des Anteilsverkaufs der SWL bezogen, nicht auf seine zentrale Dimension der finanziellen Vor- und Nachteile überprüft. Alles, was zu den finanzwirtschaftlichen As-pekten des Anteilsverkaufs ausgesagt wird, ist:
?Mit der Veräußerung eines Anteils von bis zu 49,9 Prozent der SWL reduziert sich die Höhe der Ausschüttung an die LVV in ent-sprechender Höhe. Der LVV stehen damit zur Finanzierung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages geringere Beteiligungserträ-ge zur Verfügung. Die Unternehmen der LVV-Gruppe müssen durch ge-meinsame Anstrengungen zur dauerhaften Ertragsoptimierung die Fi-nanzierung des ÖPNV verbindlich übernehmen und die Stadt Leipzig in Zukunft von jeglicher Finanzierungsverpflichtung freistellen. Die Perspektiven zur Erschließung von Synergien zwischen SWL und KWL müssen in diesem Zusammenhang untersetzt werden und dauerhaft zur Finanzierung des VLFV zur Verfügung stehen.?
Dass dies keine finanzwirtschaftliche Begründung für die Vorteilhaftigkeit des Anteilsverkaufs ist, muss nicht weiter begründet werden: ein solcher Vorteil wird ja nicht einmal behauptet, ge-schweige denn dargestellt oder auch nur untersucht. So wie unter-lassen wird darzustellen, dass der reine Anteilsverkauf, an wel-chen Interessenten auch immer, den Stadtwerken kein zusätzliches Kapital bringt, werden dem Stadtrat keinerlei Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen auf LVV und Stadt gemacht. Ja, es wird noch nicht einmal dargestellt, wie der bei der LVV anfallende Verkaufserlös ungeschmälert, d. h. unversteuert, an die Stadt transferiert werden soll. Dass dem so sein soll, kann man wiederum überhaupt nur aus dem Beschlusspunkt 3. a) folgern, darge-stellt ist es nirgendwo.
Dass die Veräußerung von 49 % Anteilen der SWL zu einer Verminde-rung der Ausschüttung in den Querverbund der LVV führt, wird als einzige Auswirkung ausgeführt. Es wird jedoch nicht dargestellt, ob und in welcher Höhe die finanziellen Vorteile des Verkaufs diesen mit konkreten Zahlen bezifferbaren finanziellen Verlust übertreffen. Vielmehr wird ohne eine auch nur grobe Untersetzung, quasi per Verfügung, festgelegt, dass die LVV-Unternehmen zusätzlich zum Verlust von 49 % der SWL-Ausschüttung die LVB trotzdem weiter wie heute allein finanzieren sollen. Diese Art des Vorge-hens hat nichts mit verantwortungsvoller Unternehmenssteuerung zu tun. Denn wie soll das erreicht werden, zumal, wenn bereits die heute geplante SWL-Rendite als so risikovoll eingestuft wird, dass lieber die Hälfte des Unternehmens verkauft werden soll? Einen Plan dafür gibt es augenscheinlich nicht, denn alles was dazu ausgeführt wird, ist, dass die LVV-Unternehmen ?gemeinsame Anstrengungen? zur ?dauerhaften Ertragsoptimierung? unternehmen müssen (was in diesem Falle nun scheinbar risikolos geht?).
Wenn die LVV-Unternehmen jedoch gegenüber heute (so einfach) wei-tere zweistellige Millionenbeträge generieren könnten, könnten sie das auch ohne Anteilsverkauf. Und diese gegenüber heute weiter verbesserte wirtschaftliche Perspektive müsste entsprechend in die nötige Betrachtung eingestellt werden, ob ein Anteilsverkauf finanziell vorteilhaft ist. Als logisches Prinzip gilt nämlich: er wird um so unwirtschaftlicher, je besser die Rendite der Unternehmen ist. Können die LVV-Unternehmen aber keine zusätzlichen Gewinne zur Finanzierung des ÖPNV generieren, wird entweder der Druck enorm erhöht, eine Ausschüttung zu Lasten der Substanz vorzunehmen (also eine dauerhafte Schwächung statt Stärkung der Unternehmen!) oder es bliebe die Konsequenz der ?Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages?. Eine solche Option unbeziffert und unbeschrieben in ihren konkreten Auswirkungen auf die Leistungen der LVB in Kauf zu nehmen, wäre allerdings für sich genommen schon unverantwortliches Handeln von Verwaltung und Stadtrat.
Dass außerdem ?zu erschließende Synergien zwischen SWL und KWL? zur Finanzierung des Defizits verfügbar gemacht werden sollen, zeigt ein weiteres Mal, wie wenig planvoll hier argumentiert wird, wie wenig das Thema durchdrungen wurde und wie wenig Sub-stanz in dem Vorschlag steckt. Genau solche Synergien, wie sie bereits seit geraumer Zeit von den beiden Unternehmen gefordert werden (und die zumindest im Wirtschaftsplan der SWL auch als zu-künftiger Ergebnisbeitrag bereits enthalten sind!), wird es näm-lich nicht geben, wenn die beiden Unternehmen unterschiedliche (Teil-)Anteilseigner haben. Völlig übergangen werden dafür die Ausführungen in bereits angeführter Drucksache IV/1063 vom August 2005, zur weiteren Strategie von SWL/KWL:
?Zu prüfen ist die Zusammenführung der Netze Strom/Gas/Fernwär-me/Wasser/Abwasser in einer Gesellschaft entweder nur als Be-triebsgesellschaft oder auch mit Übertragung des Anlagevermögens mit der Zuordnung als Tochterunternehmen der LVV oder als gemein-sames Tochterunternehmen von SWL und KWL (Enkelunternehmen der LVV). Die Präferenz liegt bei einer Netzbetriebsgesellschaft als Tochterunternehmen der LVV in der Sparte Energie. Bei der Überführung der Netze in eine Gesellschaft werden die unterschiedlichen Strategien und Unternehmenskulturen in SWL und KWL zusammengeführt. Die Zusammenführung der Strategien und Vereinigung der Kulturen beider Unternehmen ist der erste Schritt eines möglichen späteren Zusammengehens von SWL und KWL.? S. 67
4. Zu Aspekten des Haushaltes der Stadt Leipzig und zur Wirt schaftlichkeit eines Anteilsverkaufs
Die Haushaltssituation der Stadt wird ganz wesentlich durch ihren Schuldenstand und die sogenannten Altfehlbeträge (= strukturelle Defizite) geprägt. Letztere entstehen, wenn die laufenden Ausga-ben höher als die laufenden Einnahmen sind. Schuldenstand und Altfehlbeträge sollen durch die Vereinnahmung von Veräußerungser-lösen im Stadthaushalt gesenkt werden. Dieser Option verschließt sich die Fraktion nicht prinzipiell. Unabhängig von den anderen bei Privatisierungsüberlegungen zu beurteilenden Aspekten, muss jedoch auch gerade an die Frage der wirtschaftlichen Effizienz einer Veräußerung ein hoher Anspruch an eine stichhaltige und be-lastbare Begründung gestellt werden.
Dies beinhaltet u. a. drei ganz wesentliche Aspekte. Erstens: Woraus resultieren Schulden und Altfehlbeträge und wie ist deren weitere Entwicklung zu prognostizieren? Dies bedeutet u. a. eine Haushaltsprognose bis zum Jahr 2020 aufzustellen, da das Ab-schmelzen des Solidarpaktes von 2009 - 2019 zu weiteren kommuna-len Mindereinnahmen führen wird. Auch die ständig über die bishe-rige Planung gestiegenen Sozialausgaben müssen realistisch und für einen längeren Zeitraum prognostiziert werden, denn es gilt: strukturelle Defizite, die durch Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene bei der Stadt dauerhaft entstehen, können nicht sinn-voll mit der einmaligen Veräußerung (profitablen und begrenzten) kommunalen Vermögens ausgeglichen werden. Zweitens ist zu fragen, welche Option der Anlage städtischen Vermögens dauerhaft ertrag-reicher ist. Die der Anlage in einem kommunalen Unternehmen, was zu einer bestimmten Rendite führt oder die der Schuldentilgung, was zu einer Minderung einer bestimmten Zinsbelastungen führt? Und drittens müsste konkret dargelegt werden, wie ein auf Ebene der LVV anfallender Verkaufserlös steuerfrei an den Stadthaushalt transferiert werden kann. Dafür dürfte sich nur die Rückzahlung des Darlehens (= Unternehmenswert der SWL) eignen, das die Stadt der LVV mit der Einlage von 60 % der Stadtwerke in die LVV gege-ben hat. Mit einer Rückzahlung des Darlehens entfiele aber nicht nur automatisch die derzeitige jährliche Darlehensrückzahlung in Raten, sondern auch die jährlichen Zinszahlungen, die von der LVV jetzt auf das Darlehen gezahlt werden. Und allein diese Zinszahlungen auf das Gesellschafterdarlehen liegen um zwei Prozentpunkte höher als die Zinsen der Stadt auf ihre Schulden.
Zahlen hat die Stadtverwaltung hierzu nicht vorgelegt. Der Stadt-rat kann daher gegenwärtig weder ermessen, in welchem Umfang un-abhängig von einer einmaligen Einnahme durch einen Verkaufserlös jedes Jahr neue strukturelle Defizite entstehen, noch, ob eine kurzfristige Schuldenreduzierung (eine entsprechende Erlösverwen-dung vorausgesetzt) nicht bereits mittelfristig überkompensiert wird durch die reduzierte Renditezahlung. Auch zukünftig weiter entstehende strukturelle Defizite in Verbindung mit verringerten Einnahmen, die die vermiedenen Schulden übersteigen, würden das eigentlich zu behebende Haushaltsproblem jedoch nur verschärfen. Auch hier können wir auf eine eindrückliche eigene Erfahrung zurückgreifen: Wir haben 1998 bereits einen Verkaufserlös von 214 Mio. ? für 40 % der Stadtwerke im städtischen Haushalt verein-nahmt. Die Haushaltssituation der Stadt ist aber nur acht Jahre später keineswegs besser, sondern deutlich schlechter als damals. Demgegenüber kann aber gleichzeitig gezeigt werden, das der Rückkauf der 40 % durch die LVV von wirtschaftlichem Vorteil für die LVV und damit die Stadt Leipzig war. Jedoch hat die Verwaltung dem Stadtrat auch zum Thema Wirkungen, Erfahrungen und finanzielle Auswirkungen der vormaligen privaten Anteilseignerschaften an den SWL keine Informationen vorgelegt - etwas das selbstverständ-lich sein sollte, wenn man bereits zweimal mit dieser Option gescheitert ist.
Ebenfalls kann aktuell aufgezeigt werden, dass die Beteiligungs-erträge der LVV insgesamt, die der SWL separat in noch höherem Maße, deutlich über der möglichen Schuldentilgung der Stadt lie-gen. Eine Veräußerung von Anteilen der Stadtwerke muss daher zwangsläufig in der Zukunft zu einer Verschärfung statt zu einer Entspannung der Haushaltslage der Stadt führen.
Diese Überlegungen anzustellen ist im Übrigen auch das Regie-rungspräsidium Leipzig in seiner Funktion als Aufsichts- und Bewilligungsbehörde für den Haushalt der Stadt gehalten. Auch das Regierungspräsidium kann und darf die Stadt nicht zu Veräußerun-gen kommunalen Vermögens verpflichten, wenn dies zukünftig augenscheinlich zu einer noch verschärfteren Haushaltslage führen müsste und damit die Handlungsfähigkeit der Stadt perspektivisch noch stärker eingeschränkt würde. Die Konsequenz daraus könnten dann in wenigen Jahren nur noch radikale Einschnitte in die Leis-tungen der Stadt für ihre Bürger sein, gegen die sich die gegenwärtigen Maßnahmen, z. B. in der Kultur, als harmlos ausnehmen dürften.
Nicht zuletzt muss derzeit festgestellt werden, dass es auch in finanzieller Hinsicht kein stringentes Zielkonzept der Stadt für die LVV und ihre Teilunternehmen gibt. Insbesondere ist ein von den Füßen auf den Kopf gestelltes Herangehen zu konstatieren, in-dem regelmäßig von der Höhe des Haushalts(fehl)bedarfs auf die von der LVV zu erbringenden finanziellen Beiträge geschlossen wird - und zwar ohne dass klar definiert wird, wo die auch lang-fristige Leistungsfähigkeit der LVV liegt. Nur der Betrag, der bei seiner Ausschüttung die LVV und ihre Teilunternehmen auch dauerhaft leistungsfähig hält, darf und muss von der Stadt abge-fordert werden. Bewertet werden darf und muss dieser Betrag wie-derum nur an der Angemessenheit seiner Rendite, verglichen mit anderen Optionen der Anlage des städtischen Vermögens, nicht jedoch an der Größe des Haushaltsloches.
Derzeit und mit der Vorlage zum Anteilsverkauf der Stadtwerke wird von der LVV bzw. deren Einzelunternehmen u. a. folgendes erwartet:
- die Entrichtung von Konzessionsabgaben (Status Quo)
- die Finanzierung der Leistungen des ÖPNV (Status Quo)
- die Ratenzahlungen zur Tilgung des Gesellschafterdarlehens der Stadt an die LVV (Status Quo)
- die Zinszahlungen auf das Gesellschafterdarlehen (Status Quo)
- Haushaltssicherungsbeiträge von 3 Mio. (2006) bis 7,18 Mio. (2008) (zusätzliche Forderung der Verwaltung)
- weiter darüber hinausgehende Haushaltssicherungsbeiträge (zusätzliche Forderung der Verwaltung)
- Zahlungen in Millionenhöhe für Grunddienstbarkeiten (zusätzliche Forderung der Verwaltung)
- Ausgleich des erheblichen Ausschüttungsdefizits bei einem Anteilsverkauf der SWL (zusätzliche Forderung der Verwaltung)
- möglichst weitgehende Stabilität in den Preisen für Bürger und Unternehmen
Insgesamt erscheint dies nicht nur wie die Quadratur des Kreises, sondern ganz wesentlich getrieben von einer einseitigen Betrachtungsweise aus Sicht des städtischen Haushaltsdefizits. Diese droht durch die Nichtbestimmung der tatsächlichen Leistungsfähig-keit der LVV und ihres dauerhaften Erhaltes in der Konsequenz zu einer weiteren Vergrößerung eben jenen Defizits zu führen. Gegenwärtig kann somit nicht festgestellt werden, dass ein Anteilsverkauf an den Stadtwerken von dauerhaftem finanziellen Vorteil für die Stadt ist. Er ist nicht belegt.
Ebenso wenig, wie die konkreten finanziellen Auswirkungen von An-teilsverkauf, Erlöstransfer von der LVV an die Stadt und Erlös-verwendung bei der Stadt, auf der Ebene der SWL, der LVV und der Stadt dargelegt wurden.
5. Alternativendiskussion
Die in der BBVL-Untersuchung auf S. 22 aufgeführten und zu unter-suchenden Alternativen für den Umgang mit den Unternehmen des LVV-Konzerns liegen bisher in keiner aussagefähigen und bewertba-ren Form vor. Symptomatisch für die nicht erst seit heute beste-hende latente Nicht-Steuerung des LVV-Konzerns durch die Stadt, ist die Aussage der BBVL auf S. 43:
?Die Möglichkeiten eines Ausbaus (der LVV zum Stadtkonzern) sind in der Vergangenheit bereits verschiedentlich geprüft und ergebnislos diskutiert worden. Angesichts der parallel geführten Dis-kussion um die LVV sollen die einzelnen Aspekte hier nicht weiter vertieft werden.?
Abgesehen davon, dass diese Prüfungen und Diskussionen bisher noch nie den Stadtrat erreicht haben und der sich von den möglichen Optionen daher kein Bild machen kann, wird hier eine Option praktisch ausgeblendet, weil die Verwaltung bisher nicht in der Lage war, die LVV durch klare strategische Vorgaben an den Zielen der Stadt auszurichten.
Generell gilt, dass es eine Vergleichbarkeit von Alternativen nur insoweit gibt, als sie tatsächliche unterschiedliche Optionen zum Erreichen des selben Ziels sind. Und vor allem: Eine Option, die gemessen am Ergebnis (an der Zielerreichung) versagt, wird nicht dadurch besser, dass andere Optionen möglicherweise auch versa-gen. Das bedeutet, wenn ein Anteilsverkauf der Stadtwerke sich als unwirtschaftlich darstellt, wird er nicht dadurch wirtschaft-lich, dass andere Veräußerungsoptionen, seien es Tochterunterneh-men der SWL, der LVV oder anderer kommunaler Beteiligungen, möglicherweise auch nicht wirtschaftlich und/oder aus anderen Überlegungen heraus nicht umsetzbar oder erwünscht sind. Das kann letztlich bedeuten, dass man das Ziel, einen bestimmten Betrag aus Veräußerungserlösen zu erzielen, in seiner Größenordnung verändern muss, wenn man feststellt, das Veräußerungen im ursprüng-lich geplanten Umfang schon mittelfristig mehr schaden als nutzen.
In der weiteren Konsequenz heißt das, dass man weiter untersuchen muss, auf welch anderen Wegen sich der Haushalt der Stadt konso-lidieren lässt (Immer vorausgesetzt, dies liegt überhaupt in Gän-ze in der Steuerungsfähigkeit der Kommune - siehe Lastenübertra-gung von Bund und Land, allgemeine wirtschaftliche sowie demogra-phische Entwicklung).
Konnte bis hierher gezeigt werden, dass die Notwendigkeit einer Veräußerung von Anteilen der Stadtwerke aus Gründen der zukünfti-gen Wettbewerbsfähigkeit der SWL durch die Verwaltung nicht nach-gewiesen wurde und konnte auch gezeigt werden, dass keine positive finanzwirtschaftliche Begründung für den Verkauf erbracht wurde (von allen anderen fehlenden Nachweisen zu Themen wie Standortpolitik, Wirtschaftsförderung, Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung, kommunale Einflussnahme etc. pp. ganz abgesehen), kommt es nun aus unserer Sicht darauf an, dass die Stadtverwaltung intensiv andere Möglichkeiten untersucht, Einnahmen für den Haushalt zu generieren. Dazu könnten u. a. folgende Varianten gehören: Verkauf von anderen Beteiligungen der Stadt, der LVV und deren Tochterunternehmen, Kauf städtischen Vermögens durch die LVV bzw. deren Tochterunternehmen, Fusion Stadtwerke/ Wasserwerke bzw. Kauf des einen durch das andere Unternehmen mit gleichzeitiger Reduzierung der LVV auf eine personalfreie Gesellschaft, Ablösung des Gesellschafterdarlehens der Stadt bei der LVV durch ein Bankdarlehen oder andere geeignete Fremdkapitalfinanzierungen, Kapitalschnitt bei den Tochterunternehmen der LVV. Auch diese Optionen müssen natürlich anhand einer breiten Palette von Kriterien daraufhin untersucht und bewertet werden, welche Vor- und Nachteile sie haben, welche Chancen und Risiken, welche langfristigen finanziellen Auswirkungen und ob sie realisierbar sind.
Zwingend ist unabhängig davon jedoch die stärkere Erschließung von Synergien zwischen den Stadt- und den Wasserwerken, um damit die Leistungsfähigkeit der LVV dauerhaft weiter zu verbessern und ihren Beitrag zur Haushaltssanierung der Stadt tatsächlich zu er-höhen.
6. Zusammenfassung
Die Unternehmen der LVV sind von außerordentlich hoher Bedeutung für die Stadt. Dies betrifft u. a. die Aspekte von kommunaler Unabhängigkeit, Versorgungssicherheit, Infrastrukturqualität, Wirtschaftsförderung, Umweltschutz, unmittelbare und mittelbare Si-cherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, regionaler Wertschöpfung sowie der Finanzierung des ÖPNV und weitere Beiträge zum Haushalt der Stadt Leipzig.
Die Stadtverwaltung hat aus verschiedenen Beschlüssen des Stadt-rates auch den Auftrag erhalten, eine (Teil-)Veräußerung der Stadtwerke zu untersuchen - nicht jedoch einen nur noch zu voll-ziehenden Veräußerungsauftrag. Auch die Erwartung des Regierungs-präsidiums, Beiträge zur Haushaltssanierung aus Veräußerungen kommunalen Vermögens zu erwirtschaften, sollten und können (ins-besondere in der Frage der Größenordnung) nicht als Diktum interpretiert werden. Das RP kann gerade in seiner Rolle als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für den Haushalt der Stadt keine Maßnahmen der Kommune fordern oder gar billigen, die mittel- und langfristig zu noch gravierenderen Haushaltsproblemen führen müssen.
Entscheidungsvorschläge für den Stadtrat zur Veräußerung von bedeutendem, hoch rentierlichem kommunalen Vermögen, bedürfen einer qualifizierten Untersuchung und Bewertung. Unter anderem zu damit verbundenen Chancen und Risiken, Vor- und Nachteilen und ihren Auswirkungen auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Zeithorizonten. Sie müssen zudem einen klaren Zielkatalog und definierte Bewertungsmaßstäbe enthalten um ihre Wirksamkeit und das Erreichen der Ziele messen zu können. Entscheidungsvorschläge, die Unternehmen der LVV oder die LVV als solche betreffen, müssen zudem in die Reihenfolge und Systematik der Strategiediskussion des Stadtrates für die LVV eingebunden sein und können dieser nicht vorausgreifen und damit die verfügbaren Optionen schon im Vorfeld ohne ihre allseitige Prüfung reduzieren.
Die dem Stadtrat vorgelegte Untersuchung der BBVL bietet ausweislich ihrer eigenen Definition und ihres Inhaltes keine ausreichende Untersuchungstiefe und -breite, um daraus resultierend eine Veräußerungsentscheidung treffen zu können. Auch die Diskussi-on in der Arbeitsgruppe städtische Beteiligungen ist bisher nicht bis zu dieser Entscheidungsebene fortgeschritten.
Der mit der BBVL-Untersuchung verbundene Entscheidungsvorschlag der Verwaltung zur Teilveräußerung der Stadtwerke bleibt daher ohne die erforderliche belastbare Begründung. Er stellt vielmehr auf eine Argumentationskette eines zukünftigen Risikos der Ent-wicklung der Stadtwerke ab, die weder durch die bisherigen Leistungen und Entwicklung der SWL, noch durch Belege der Verwaltung gedeckt sind und die sich bei näherer Betrachtung als nicht stichhaltig erweisen. Der angebotene ?Lösungsweg? der Beteiligung eines ?strategischen Investors? reflektiert weder die bisherigen Erfahrungen der Stadt mit solchen Investoren, noch die anderer Kommunen und die prinzipiellen Divergenzen solcher ?Partnerschaften?. (Die BBVL-Untersuchung benennt die Problemlagen durchaus, nur werden sie im Verwaltungsvorschlag negiert.) Der Vorschlag wird zudem auch noch selber disqualifiziert, indem auch eine Veräußerung an einen Finanzinvestor (übergangsweise, aber ohne Si-cherheit, einen passenden strategischen Investor auch zu finden) empfohlen wird - der definitionsgemäß nichts von dem leisten will und kann, was ein strategischer Investor angeblich unabdingbar leisten müsste.
Die damit offensichtlich vorrangig finanzielle Dimension und Antriebskraft für den Veräußerungsvorschlag bleibt komplett unbeleuchtet. Die Verwaltung hat hierzu keinerlei Zahlen vorgelegt. So kann der Stadtrat weder beurteilen in welchem Umfang, unabhän-gig von einer einmaligen Einnahme durch einen Verkaufserlös, jedes Jahr neue strukturelle Defizite im Haushalt entstehen, noch, ob eine kurzfristige Schuldenreduzierung (eine entsprechende Erlösverwendung vorausgesetzt) nicht bereits mittelfristig überkom-pensiert wird durch die geringeren Einnahmen aus der Renditezah-lung. Alle bisher aus den Geschäftsberichten und dem Haushalt hervorgehenden Zahlen sprechen allerdings schon allein aus finanziellen Gründen und der langfristigen Sicherung von Einnahmen für die Stadt gegen eine Veräußerung. Auch die Erfahrung, dass sich die finanzielle Lage der Stadt seit dem 1998 bereits einmal vor-genommenen Anteilsverkauf von 40 % weiter verschlechtert hat, spricht dagegen, dass dies ein hilfreicher Weg zur dauerhaften Sanierung des städtischen Haushaltes ist. Andere Optionen zur Erzielung von Erlösen für die Sanierung des städtischen Haushaltes werden dem Stadtrat bisher ungenügend oder gar nicht dargelegt und bewertet. Hier besteht erheblicher Bedarf an Nacharbeit durch die Verwaltung. In der Bewertung unterschiedlicher Optionen muss zudem neben der Ebene, welche Option besser als andere Optionen ist, zwingend auch die Ebene betrachtet werden, ob eine Option das definierte Problem für sich genommen auch tatsächlich verringert oder gar noch verschärft. Die bessere von zwei untauglichen Varianten bleibt immer noch eine untaugliche Variante. Es kann nicht darum gehen, etwas zu tun, sondern darum, etwas nachhaltig Wirksames zu tun.
Ein erster Schritt innerhalb der LVV in diese Richtung muss die Inangriffnahme der Erschließung von weiteren Synergien sein, die z. T. schon in den Wirtschaftsplänen der Unternehmen eingestellt, bisher aber noch nicht praktisch untersetzt sind. Dies muss ein-hergehen mit der Verabschiedung einer Konzernstrategie, die eine sach- und finanzbezogene langfristige Leistungsfähigkeit der LVV für die Stadt sichert. Hier hat die Stadt einerseits ihre Steuerungsfunktion wahrzunehmen und andererseits ihre finanziellen Forderungen an die LVV an dem auszurichten, was die LVV dauerhaft leisten kann - und dann auch leisten muss.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
am Mittwoch steht die Informationsvorlage Nr. IV/2460 ? Sachstandsbericht zur Anteilsausschreibung SWL ? auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Wir bitten Sie, unseren Antrag zur Aufwertung und Umwandlung der Informations- in eine Beschlussvorlage, den wir am Mittwoch stellen werden, zu unterstützen. Gleichzeitig bitten wir Sie, die Vorlage nachfolgend abzulehnen.
Gegenwärtig befinden sich die Anträge zur Durchführung einer Expertenanhörung zum Anteilsverkauf SWL und zur befristeten Aussetzung des Verkaufsprozesses im Geschäftsgang des Stadtrates, der darüber im Mai abstimmen könnte. Beide Anträge sollten diskutiert und votiert werden, ehe mit dem Start der Ausschreibung ein weiterer wesentlicher Schritt unternommen wird, der es immer schwerer macht, zu einer sachgerechten Abwägung zu gelangen. Gegenwärtig gibt es nach unserer Überzeu-gung nicht nur keine Grundlage für den Beginn einer Ausschreibung, sie wäre auch inhaltlich nicht zu vertreten.
1. Die in Rede stehende Vorlage ist der Gesamtheit der Stadträte erst am 11.4.07 zugegangen (vorausgesetzt, Sie wurden informiert und haben diese sofort in Ihrer Fraktionsgeschäftsstelle abholen können). Es bestand damit eine Informations- und Beratungszeit von einer Woche für diesen zentralen Beratungsgegenstand; ein normaler Beratungsdurchlauf in den Ausschüssen war damit natürlich ebenso wenig möglich. Zum Thema Ausschreibung sagte der Fraktions-vorsitzende der CDU, Alexander Achminow, im Stadtrat am 15.11.06: ?Dazu mahne ich vor-sorglich größtmögliche Transparenz und die Einbeziehung des Stadtrates an?. Wir gehen da-von aus, das ?größtmöglich? etwas anderes beschreibt, als den Stadträten hier zugestanden wird.
2. Gegenwärtig befindet sich auch der Ratsbeschluss vom 15.11.06 noch in der Prüfung durch das Regierungspräsidium auf seine Rechtskonformität u.a. hinsichtlich der nicht eingehalte-nen Informationspflicht gegenüber dem Stadtrat. Wir haben bereits vor und am 15.11.06 dar-auf hingewiesen, das der Beschlusstext für den Stadtrat kurzfristig um die Anteilsprivatisie-rung der LVV erweitert wurde, ohne das die Beschlussvorlage dazu eine Sachdarstellung und Begründung geliefert hätte. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass das RP diesen Be-schluss beanstanden muss.
3. Die Ereignisse der letzten Monate insbesondere in der LVV und die Probleme mit der Umset-zung des Stadtratsbeschlusses, die sich in der Arbeit der Lenkungsgruppe offenbart haben, sollten zwingend zu einer Aufschiebung der Beschlussfassung führen, um den Prozess nicht in einem vollständigen Desaster für die Interessenwahrung der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger und ihre kommunalen Unternehmen enden zu lassen. Es gibt aktuell weder eine Strategie für die LVV, noch handlungsfähiges, ?unbeschädigtes? Personal. Eine Formulierung und Wahrung der Interessen der Stadt ist so unmöglich.
4. Die jetzt vorgesehene Form eines Tracking-Stock-Modells für die Beteiligung eines oder meh-rerer Privater an der LVV, ist Ausweis des mit dem Beschluss vom 15.11.06 auf den Kopf ge-stellten logischen Ablaufs. In diesem würde man zuerst eine Strategie für die LVV festlegen und das entsprechende Managementsystem implementieren, einschließlich der Anstellung qualifizierten und den Interessen der Stadt verpflichteten Führungspersonals. Und erst in ei-nem weiteren Schritt, auf der Basis einer Strategie, klarer Einzelziele und mit handlungs- und verhandlungsfähigen Geschäftsführern der LVV und der Einzelunternehmen, würde man ggf. auf die passgenaue Partnersuche gehen. Der allein ?politischem? Willen entsprungene umge-drehte Ablauf, ist von allen sachverständigen Seiten, zuletzt von der beauftragten KPMG, als in der Sache falsch gekennzeichnet worden.
5. Das nun zur Realisierung präsentierte Tracking-Stock-Modell ist dann auch nicht ausgewählt worden, weil es besonders geeignet wäre, die Ziele der Stadt zu realisieren ? es ist von der KPMG vorgeschlagen worden, weil es als letzte übriggebliebene Variante diesen auf den Kopf gestellten Ablauf überhaupt auch nur verfahrensmäßig abbilden kann ? allerdings unter Aus-blendung der sich damit noch verschärfenden inhaltlichen Probleme und ungeklärten, maß-geblichen Fragen. Oberbürgermeister Jung, am 15.11.06 zur Anteilsprivatisierung der LVV: ?Einbringen von finanziellen Mitteln (durch den privaten Anteilseigner) zur Finanzierung von Investitionen, Freistellung der Stadt bezüglich der Finanzierung des ÖPNV ... Verantwor-tungsbereich eines privaten Partners ... auf die gesamte Unternehmensgruppe ... solle daher ... schon zum heutigen Zeitpunkt bewusst angestrebt werden.?
Das Tracking-Stock-Modell ist nun das genaue Gegenteil davon, denn damit sollen explizit verschiedene Private auf den unterschiedlichen Ebenen von LVV und SWL beteiligt werden, ohne Einfluss auf den je anderen Bereich.
6. Die LVV war bisher in rein städtischer Hand. Verwaltung und Stadtrat ist es über die ganzen Jahre nicht gelungen, klare Zielvorgaben für die LVV zu entwickeln oder auch nur auf höchs-ter Ebene vereinbarte Synergien wie die zwischen SWL und KWL einzufordern, von der jahre-langen Duldung des personellen Tohuwabohus bei den Unternehmen ganz zu schweigen. Nun soll die LVV zu einem ?starken kommunalen Mischkonzern? (Achminow), zu einer ?Ma-nagmentholding? (Jung) ausgebaut und von der Stadt gesteuert werden.
Aber nicht, indem man endlich seine diesbezüglichen Hausaufgaben macht, sondern indem man auch noch mehrere Dritte mit je eigenen Interessen (und sehr fitt in der Vertretung ihrer Interessen) auf unterschiedlichen Konzernebenen beteiligt, die zwar keine Durchgriffsrechte auf andere Teile der LVV bekommen, aber Verantwortung für den ganzen Konzern und des-sen Ergebnis mit übernehmen sollen! Wenn es eines Beweises bedürfte, das neoliberale Mär-chen zu bestätigen, die öffentliche Hand könne per se nicht wirtschaften ? besser könnte man ihn nicht konstruieren.
Die privaten Anteilseigner an der LVV sollen keinen Einfluss auf den Energiebereich haben, aus dem jedoch weiterhin der Löwenanteil der Mittel für den ÖPNV kommen soll, von dessen Finanzierung sie wiederum als Teil der LVV die Stadt weiterhin mit freistellen sollen. Und der private Anteilseigner an den SWL hat keine Verantwortung und kein Interesse für den Ge-samtkonzern LVV, soll aber von diesem im Interesse der Stadt und des Gesamtergebnisses der LVV gesteuert werden. Die Stadt Leipzig, die den Konzern LVV bisher noch nicht einmal als Alleineigentümer wirklich gesteuert hat, die vom vormaligen SWL-Anteilseigner MEAG noch nicht einmal die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen damals auch nur einge-fordert hat, die zugesehen hat, wie sich ihr Führungspersonal in den Unternehmen gegensei-tig demontiert, die Stadt, in der es weder in der Verwaltungsspitze noch im Stadtrat einen Kon-sens über die Ausrichtung der kommunalen Unternehmen gibt, diese Stadt geht hin und sagt: wir konstruieren das komplizierteste Beteiligungs- und Interessengeflecht, für das es in ganz Deutschland kein in der Größe vergleichbares Modell gibt und das, wenn es denn überhaupt je zustande kommt, prinzipiell nur auseinander aber nicht zueinander strebt - und dieses Kon-strukt steuern wir nach kommunalen Interessen, daraus machen wir den starken kommunalen Mischkonzern, wozu wir als Alleineigentümer nicht in der Lage waren. Ist das Hybris? Ist das der Verlust jeder Selbstreflexion? Ist das nur noch pure Machtpolitik, die ein einmal angefass-tes Vorhaben jenseits aller Sacheinwände nur noch der reinen Machtdemonstration wegen durchsetzen will? Ist das die Kapitulation von Stadträten, denen die Materie fremd ist und die an der inhaltlichen Auseinandersetzung eigentlich bisher gar nicht beteiligt waren, aber trotz-dem durch ihr Handzeichen Verantwortung über ganz erheblich Teile des Vermögens der Stadt Leipzig übernehmen?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
beherzigen Sie bitte das, was Bundesminister a.D. Erhard Eppler über die Erkenntnisse des jüngsten, unter Leitung von Ernst Ulrich von Weizsäcker erarbeiteten Berichtes an den Club of Rome (Grenzen der Privatisierung. Wann ist des Guten zu viel?; Hirzel Verlag, 2006) schreibt:
?Misserfolge sind dort programmiert, wo einfach privatisiert wird, weil es Mode ist oder weil die Schul-den der Kommune und des Landes die Politiker dazu zwingen. Die Privatisierung aus einer schwa-chen Position heraus kommt die Allgemeinheit meistens teuer zu stehen.?
Desorientierter und schwächer als gegenwärtig können wir als Stadt Leipzig gar nicht dastehen. Las-sen Sie uns das für die Zukunft der Stadt so wichtige Thema der kommunalen Unternehmen in der LVV vom Kopf auf die Füße stellen. Der jetzige Verfahrensablauf wird die städtischen Interessen an-sonsten wie unter einer Lawine begraben. Auch diesbezüglich zeigt er bereits jetzt in der Verselbst-ständigung alle Parallelen zum Stadtwerkeverkauf von 1998, in dem Verwaltung und Ratsmehrheit am Schluss an einen Partner verkauft haben, von dem vorher bekannt war, das er den wesentlichen Zie-len der Stadt konträr gegenüber stand. Mit dem jetzigen Prozess laufen wir auf ein Konstrukt zu, das keine starke kommunale Managementholding LVV sein wird, sondern das Gegenteil davon. Und auch das ist bereits jetzt zu sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Quester, Stadtrat Leipzig, 17.04.2007
Wer bestimmt die Musik?
Zum Beispiel Leipzig: Risiken beim Verkauf kommunaler Daseinsvorsorge
Am 17. April fand in Leipzig das 14. DGB-Forum zum Thema Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge statt. Der Leipziger Stadtrat hat am Tag darauf wichtige Beschlüsse zur Teilprivatisierung der Stadtwerke Leipzig gefasst. Der Stadtrat Roland Quester (Bündnis 90/Die Grünen) hat sich mit einem persönlichen Brief an alle Stadträte gewandt. So! sprach mit Roland Quester
Warum haben Sie sich mit einem offenen Brief an alle Stadträte gewendet, um sie zu einem Nein zu bewegen?
Der konkrete "Beschluss war eine Informationsvorlage der Verwaltung für den Stadtrat über den Inhalt der Ausschreibung zum Teilverkauf von 49,9 % der Stadtwerke Leipzig (SWL) sowie über das weitere Verfahren, das in zwei Jahren auch eine Anteilsprivatisierung der Muttergesellschaft, der Leipziger Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft (LVV) vorsieht. Die Ratsmehrheit aus SPD, CDU und FDP hat den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Informationsvorlage in eine Beschlussvorlage umzuwandeln, abgelehnt uns sich so des Einflusses und der Entscheidung in der Sache beraubt. Bereits 2005 hat sich die Stadt wegen unüberwindbarer Interessensgegensätze von Stadtwerke-Anteilseigner RWE getrennt. 1998 hat sie diese Anteile ein weiteres Mal verkauft, an die damalige MEAG, eine Tochtergesellschaft der VEW, die ein Jahr später von der RWE übernommen wurde. In zwei umfassenden Stellungnahmen für meine Fraktion habe ich damals dargelegt, dass die Ausgangsbegründungen und Annahmen für den Verkauf falsch und die Folgen für das Unternehmen, die Stadt und die Bürger in vielerlei Hinsicht negativ sind. Jedoch drangen bereits damals Sachargumente auch aus einer umfangreichen Expertenanhörung kaum zur Stadtratsmehrheit (SPD und CDU) durch. Verkauft wurde an die MEAG, die den vom Stadtrat definierten Zielen, nachlesbar in der Bewertung des mit der Prozessabwicklung beauftragten Beratungsunternehmens, schlicht nicht entsprach. 2003 kaufte die Stadt die Anteile mit der Begründung dann wieder zurück, die wir damals gegen den Verkauf vorgebracht haben. In seiner Abschiedsrede im Herbst 2005 führte Oberbürgermeister Tiefensee vorm Leipziger Stadtrat u. a. aus, dass 1998 die Entscheidung im Stadtrat zum Teilverkauf der Stadtwerke seine erste und wichtigste war und dass ich damals mit meinen Einwendungen recht gehabt hätte. Heute wird mit der Anteilsprivatisierung der LVV eine Kopie von 1998 gezogen: die gleichen fadenscheinigen Begründungen, die gleiche Verweigerung der inhaltlichen Diskussion, die gleichen Fraktionen laufen dem neuen Oberbürgermeister Jung und seiner so originell neuen Idee hinterher, bar jeder Erfahrung, und postulieren Anforderungen und Ziele, von denen sie morgen nichts mehr wissen wollen. Der Brief war leider ein fruchtloser Versuch, die Kolleginnen und Kollegen Stadträte zur sachbezogenen Diskussion in den Stadtratsgremien zu bewegen und den Verfahrensablauf vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die Kritiker von damals sind auch heute äußerst ungern gesehen.
Welche ordnungspolitischen Ansätze und Interessenlagen stehen hinter den zwei Lagern von Privatisierungsbefürwortern und -gegnern?
Die lokale Debatte dazu findet derzeit nur auf dem Niveau "Private können sowieso alles besser als der Staat" (FDP) und "Die kommunalen Unternehmen sind intransparent und gefährden Arbeitsplätze der freien Wirtschaft" (IHK und HWK) statt. Dass erstens als Pauschalurteil nicht belegt werden kann, ficht die Verkünder nicht an. Sie halten in ihrem ideologischen Glaubenskrieg ihre Truppen mit unverdauten Parolen zusammen. Dabei wecken gerade die Stadtwerke Leipzig wegen ihrer unternehmerischen Qualitäten besondere Begehrlichkeiten unter den Privaten. Und eine Studie der Universität Potsdam führt das Arbeitsplatzargument mit einem Anteil der Kommunalwirtschaft an der Gesamtwirtschaft von 3 % deutschlandweit ad absurdum. Der SPD traut man eine aufgeklärtere Position zum Thema zu, sie findet in Leipzig aber nicht statt. Sie zieht als Partei mit DGB gegen die Deregulierungs- und Privatisierungspläne der EU-Kommission zu Felde und verscherbelt als Stadtratsfraktion das kommunale Eigentum in meinungsfreier Gefolgschaft ihres Oberbürgermeisters freiwillig und ohne Not. Die CDU wiederum hat das Privatisierungsthema schlicht als Angriffsfeld entdeckt, auf dem man in Verbindung von Staatsministern, Regierungspräsident und Ratsfraktion die "SPD-Stadt" Leipzig vor sich hertreiben und hoffentlich bald knacken kann. Das größte Problem ist somit, dass sich ein großer Teil der Räte dem Versuch von Die Linke.PDS und Bündnis 90/die Grünen zur sachorientierten Debatte aufgrund völlig anderer Handlungsmotivationen entzieht.
Welchen Zusammenhang gibt es zwischen öffentlicher Daseinsvorsorge und kommunaler Selbstverwaltung?
Die Kommunale Demokratie realisiert sich ganz erheblich über die Themen der Daseinsvorsorge: der Einfluss und die Ausgestaltungsmöglichkeiten in den Feldern Wohnen, Ver- und Entsorgung (Wasser/Abwasser, Energie, Abfall) sowie Nahverkehr sind zentrale Themen der kommunalen Selbstverwaltung. Dabei geht es um mehr, als auf den ersten Blick ersichtlich ist: stadtentwicklungspolitische Aufgaben, Ausbildungsplätze, regionale Wertschöpfung, wirtschaftspolitische Standortentwicklung, Umweltschutzmaßnahmen, Unterstützung des Gemeinwesen über Sponsoring und Spenden, Abfederung von Armutseffekten, Aufrechterhaltung von Wettbewerb, Einnahmen für den Haushalt und mehr. Das kommunale Klavier der Selbstverwaltung, der tatsächlichen Einflussmöglichkeiten auf die konkrete Entwicklung der Kommune, hat schon nicht so sehr viele Tasten. Mit den Bereichen der Daseinsvorsorge verkauft eine Kommune auch noch den größten Teil davon und haut sich selber den Klavierdeckel auf die Finger. Die Musik bestimmen dann andere mit anderen Interessenslagen.
Wie kann künftig die Kommune ihre wirtschaftliche und kommunale Steuerungsfunktion wahrnehmen, wenn private Unternehmen als Gesellschafter erheblichen Einfluss auf die städtischen Unternehmen über die LVV haben werden?
Das häng ganz wesentlich davon ab, welche Partner zu welchen vertraglichen Bedingungen man sich innerhalb welcher Gesamtkonstruktion der Unternehmen ins Boot holt und welche Steuerungsvoraussetzungen man von Seiten der Kommune mitbringt: ein klares eigenes Konzept und Ziele, Steuerungswillen, Konsequenz in der Steuerung, fachliches und Managementwissen. Die abenteuerliche Konstruktion des ?Tracking-Stock-Modells?, der Beteiligung eines Privaten auf Ebene einer Tochter (SWL), eines oder mehrerer andere Private später auf der Ebene der Mutter (LVV), die gleichzeitig von der aktuellen finanz- in eine Managementholding umgewandelt werden soll, in der aber die privaten LVV-Eigner keinen Einfluss auf die Energiesparte haben sollen, während der private SWL-Eigner kein Interesse an der Optimierung der LVV haben kann, dies verbunden mit der bisherigen Unfähigkeit der Stadt, die LVV zu steuern, lässt jedoch das Schlimmste befürchten. Wer sich zuerst einen strategischen Mit-Eigner in ein Tochterunternehmen hereinholt, bevor er überhaupt ein strategisches Konzept für das Mutterunternehmen entwickelt, und wer dort wiederum andere Mit-Eigner beteiligt (eine Abfolge, die von den Kammern über potentielle Investoren bis zu Beratern alle nur den Kopf schütteln lässt), zeigt, exemplarisch, dass bei ihm partikulare politische Interessen über sachlichen Notwendigkeiten regieren. Oberbürgermeister Jung (SPD) und Finanzdezernentin Kudla (CDU) vertreten darüber hinaus diametral entgegengesetzte Auffassungen über Art und Umfang der Tätigkeit der kommunalen Unternehmen. Wäre die Stadt ein börsennotierter Konzern, wäre folgendes Szenario wahrscheinlich: An den Finanzmärkten gibt es Hedgefonds, die Unternehmen suchen und aufspüren, die sich genau in solche einer desolaten inneren Verfassung befinden wie gegenwärtig die Stadt Leipzig. Und die diese dann mit einer feindlichen Übernahme aufkaufen, zerlegen, aussagen und wieder ausspucken.
Welche Aufgabe kommt dabei den Stadträten zu?
Die Stadträte müssen sich als erstes ihrer Rolle als ?Definierer? und Hüter kommunaler Interessen bewusst werden. Sie geben diese Aufgaben zu oft an die Verwaltung (und ihrer Parteien) ab und sind zufrieden damit, einen Vorgang nur zur Kenntnis nehmen zu müssen, anstatt ihn per Beschuss zu verantworten. Von der Hintanstellung kommunaler Interessen gegenüber ideologischen Positionen oder politischen Machtansprüchen ganz zu schweigen. Sie müssten als zweites in der Lage sein, ein häufiges Verhaltensmuster zu ändern. Erst die neutrale Sachaufklärung, dann die politische Bewertung. Wer dagegen mit einer fertigen politischen Bewertung in eine Debatte geht, hört oft auch keine Sachargumente mehr, nein, er will am liebsten gar keine (potentiell verunsichernden) Argumente und Auskünfte hören und trifft seine entgültige Entscheidung aus der trotzigen Position heraus, bloß kein Gesichtsverlust zu erleiden. Und sie kommen als drittes nicht herum, sich Sachwissen anzueignen. Denn wer Unternehmen steuern will, ob kommunal oder nicht, sollte etwas davon verstehen ? vom Steuern und von der See, in der man segelt. Vor allem, wenn man sich fremde Kapitän mit an Bord holt, die eine genau Vorstellung davon haben, wo sie hin wollen, man aber selber noch den Kurs bestimmen will.
Vielen Dank für das Gespräch!