Anträge 2019

Neufassung des Antrages "Virtuelles Angebot zur Suchtprävention aufbauen (A 0088/ 19/20)"

Die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen entwickelt im Auftrag der Landesregierung derzeit ein mobiles Angebot der Suchtprävention. Dieses Angebot soll die Landkreise und Kreisfreien Städte in der suchtpräventiven Arbeit unter Berücksichtigung moderner Methoden unterstützen.

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Änderungsantrag zur Vorlage "Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Brühl"

Als Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßen wir Überlegungen, die Aufenthalts- und Umweltqualität auch im Bereich des Brühls zwischen am Hallischen Tor und Hainstraße zu verbessern.

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Änderungsantrag 3 zur Vorlage "Satzung der Stadt Leipzig über die Stellplatzpflicht (Stellplatzsatzung)"

Entsprechend der Gesamtzielsetzung der Stellplatzsatzung sollte eine Anhebung der Stellplatzverpflichtung im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen ausgeschlossen werden.

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Änderungsantrag 2 zur Vorlage "Satzung der Stadt Leipzig über die Stellplatzpflicht (Stellplatzsatzung)"

Die Richtzahlentabelle Verwaltungsvorschrift zur der Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) regelt umfassend und sehr differenziert die anzusetzenden Stellplatzbedarfe für alle sächsischen Kommunen. Um alle einzelnen Bedarfe zu überprüfen und ggf. neu für Leipzig spezifisch zu regeln, ist eine ausführliche, tiefgründige und zeitaufwändige Untersuchung/Bewertung erforderlich

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Änderungsantrag 1 zur Vorlage "Satzung der Stadt Leipzig über die Stellplatzpflicht (Stellplatzsatzung)"

Diese Festlegung gibt die für die Gesamtstadt ermittelten statistischen Werte nahezu exakt wieder: Die Wohnfläche je Einwohner beträgt in Leipzig 39,9, qm.

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Änderungsantrag zum Antrag "Fassadenbegrünung"

Wir wertschätzen die Erkenntnis der Stadtverwaltung, dass die Begrünung von Bauwerken die Möglichkeit zur ökologischen, funktionalen und gestalterischen Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes bietet sowie die Bereitschaft, einen solchen Beitrag zu Klimaschutz und Luftreinhaltung zu leisten. Wir sind überzeugt, dass sie angesichts des Umfangs an Liegenschaften in der Lage ist, drei Fassadenbegrünungsprojekte nicht nur vorzuschlagen, sondern auch bis zum Beginn der Vegetationsperiode im II. Quartal 2020 umzusetzen. Ein Maßnahmenplan ist geeignet, die Potentiale der Fassadenbegrünung an städtischen Liegenschaften unter Würdigung der dafür notwendigen Ressourcen umfassend auszuschöpfen.

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ÄA zur Vorlage "Weiterentwicklung Jubiläen und Themenjahre der Stadt Leipzig ab dem Jahr 2021"

Die Stadt Leipzig möchte mit dem vorgelegten Konzept Stadtgeschichte gestalten. Sie bezieht sich ausdrücklich auf den konstruktiven Aspekt der Geschichtsschreibung mit samt ihrer Verengungsgefahr und setzt sich die Förderung eins „reflektierten und kritischen Geschichtsbewusstseins als Ziel“, dass neue Perspektiven einbezieht.
Als Beispiel für den Erfolg dieses Vorgehens nennt sie CLARA 19, die erfolgreiche Würdigung Clara Schumanns in diesem Jahr.

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Antrag: Stellenaufstockung im VTA - Sachgebiet Verkehrsleiteinrichtungen

Derzeit liegen ca. 250 verkehrsrechtliche Anordnungen zur Realisierung vor. Die Wartezeit zwischen Anordnung und Einrichtung dauert daher mehr als 6 Monate, wie das Beispiel zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone (im Bereich eines Altenpflegeheimes und dreier Kindertagesstätten) in der Erich-Zeigner-Allee zwischen Limburger Straße und Nonnenstraße zeigt. Stellenaufstockungen sind unterhalb von E11 auch ohne die Notwendigkeit eines Nachtagshaushaltes möglich. Entsprechend sollte davon unbedingt Gebrauch gemacht werden, um die völlig überlastete Situation im benannten Sachgebiet zu klären.

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Änderungsantrag zur Vorlage "Widmung nach § 6 Sächsisches Straßengesetz (Teilabschnitt Hildegardstraße, Flurstücke 363/39, 363/40, 363/43 Gemarkung Volkmarsdorf)"

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Widmungsverfahren gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz für den Teilabschnitt der Hildegardstraße, Flurstücke 363/39, 363/40 und 363/43 der Gemarkung Volkmarsdorf, einzuleiten. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs wird geprüft.

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Änderungsantrag zum Antrag "Beteiligung der Stadt Leipzig und des Stadtrats an der Evaluierung der Waffenverbotszone"

Für die Evaluierung der Waffenverbotszone in den Stadtteilen Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf in Leipzig wurde vom Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) die Hochschule der Sächsischen Polizei (Pol FH) beauftragt. Unsere Erwartung an die Evaluierung durch die Pol FH ist, alle Akteure sowie die Anwohner*innen in den Evaluierungsprozess einzubeziehen. Eine Evaluation kann nicht isoliert im Hinblick auf die Waffenverbotszone erfolgen, sondern muss zur Einordnung ebenfalls weitere Formen der Polizeiarbeit sowie der Prävention einbeziehen.

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