Anträge 2020

Änderungsantrag zum Antrag "Entwicklung des Goethe-Gymnasiums zu einem bilingualen Gymnasium Zweitsprache Englisch"

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Die Stadt Leipzig begleitet im Rahmen ihrer Möglichkeiten als Schulträger aktiv die Weiterentwicklung der Bilingualität an verschiedenen Gymnasien der Stadt. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der Schule und dem Landesamt für Schule und Bildung.

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Änderungsantrag zum "Rauchverbot Spielplätze"

Der Antrag des Jugendparlamentes wird wie folgt ergänzt:

 

Wenn aus rechtlichen Gründen an öffentlichen Plätzen und vor öffentlichen Einrichtungen ein Rauchverbot nicht verordnet werden kann, wird die Stadtverwaltung beauftragt Alternativen zum Rauchverbot und deren finanzielle Auswirkungen zu prüfen:

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Änderungsantrag zur Vorlage "Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung 2019 - Ergebnisse und zentrale Maßnahmen"

  1. Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung Leipzig 2019 (Anlage3) zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat nimmt den Bearbeitungsprozess und das Vorgehen zum Umgang mit den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung zur Kenntnis. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat Ende 2020 über die Ergebnisse des Auswertungsprozesses und das weitere Vorgehen.

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Änderungsantrag zum Antrag "Änderung des Bebauungsplan Nr. 398 "Parkstadt Dösen""

  1. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Stellplätze für Pkw werden auf das Minimum der Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig reduziert. Im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages wird ein ausreichendes Carsharing-Angebot im Plangebiet verhandelt. In den Baugebieten WA1 und WA 8 bis 10 sind oberirdisch keine Pkw-Stellplätze (Behindertenparkplätze ausgenommen), sondern lediglich Abstellanlagen für Fahrräder im geschlossenen System, zulässig.

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Änderungsantrag: Neuer Skatepark im Leipziger Westen

Die Verwaltung prüft und verhandelt die Realisierung eines Skateparks am Plagwitzer Bahnhof folgende vier Bereiche:

  • nördlich des entstandenen Ballspielfeldes im südlichen Bereich der Bürgerprojekte-Fläche
  • südlich der Fläche von Hildegarten und Obsthain westlich vom Geh-/Radweg
  • westlich der Ladestraße West,
  • im Bereich südlich der Antonienbrücken Höhe Baumannstraße im westlichen Bereich am Gleisbereich

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Antrag: Erarbeitung eines Regenwasserkonzeptes

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des 1. Quartals 2021 ein eigenes Regenwassernutzungskonzept für die Stadt aufzustellen, um Niederschlagswasser künftig verstärkt als Nutzwasser zur Verfügung zu stellen, etwa für die Bewässerung von Bäumen. Ein Schwerpunkt des Konzepts soll die sogenannte Schwammstadt (Sponge City) sein.

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Antrag: Grundstücksmarktbericht endlich kostenfrei veröffentlichen!

In diesen Tagen ist der Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig mit Stand zum 31.12.2019 in einer geringen Auflage erschienen. Er kann als Druck oder pdf-Datei auf Antrag gegen eine Schutzgebühr von 70,00 bzw. 65,00 Euro erworben werden. Wir begrüßen, wenn die Ratsversammlung diesmal einer kostenfreien und uneingeschränkten Veröffentlichung zustimmt und die Stadtverwaltung ihren aus der Zeit gefallenen Verwaltungsstandpunkt aus 2016 überarbeitet und ebenfalls Zustimmung signalisiert.

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Änderungsantrag: Bewässerungskonzept für die Stadt Leipzig

In das zu erstellende Bewässerungskonzept der Stadt Leipzig soll die stärkere Nutzung von Niederschlagswasser zur Bewässerung einbezogen werden. Dazu ist parallel ein Niederschlagswassernutzungskonzept zu erarbeiten.

Ebenfalls soll das Thema Baumpatentschaften und die Einbeziehung von Bürgervereinen stärker berücksichtigt werden.

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Änderungsantrag: Stellenerweiterung im Heizhaus/Urban Souls für die offene Kinder- und Jugendarbeit

Bedarfen, die sich unvorhergesehen im ersten Förderjahr ergeben, können regulär erst mit der nächsten Antragstellung zwei Jahre später begegnet werden. Dazwischen können über Rücklaufmittel Übergänge geschaffen werden, die allerdings auch nicht vom ersten in das zweite Förderjahr überführt werden können, weil es sich um zwei getrennte Haushaltsjahre handelt, eine Mittelübertragung nicht möglich ist und Rücklaufmittel für das zweite Jahr erst ab der zweiten Jahreshälfte kommen und antragsgemäß ausgereicht werden können.

Hier braucht es künftig ein eigenes Budget, welches im Bedarfsfall genutzt werden kann.

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