Anträge 2021

Antrag: Zweiter Standort/ dezentrales Stadtteilzentrum Dölitz-Lößnig-Dösen-Marienbrunn (DöLöDö)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt den Standort Johannes-R.-Becher-Straße 22 als zweiten Standort des gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz-Lößnig-DösenMarienbrunn zu sichern. Der Standort findet unter Beibehaltung der Angebote des Leipziger Tanztheater e.V. und "suedpol - Mobile Jugendarbeit" des Jugendhaus Leipzig e.V. Eingang in das Konzept des Stadtteilzentrums. Die IG Lößnig wird in allen konzeptionellen und umsetzungsbezogenen Fragen beteiligt.

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Änderungsantrag: Kleine, feine Merse: Städtebauliche Qualität des öffentlichen Raumes erhöhen in der Merseburger Straße zwischen Karl-Heine-Straße und Lützner Straße

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. In Anlehnung an das Querschnittsthema Aufteilung Verkehrsraum der Mobilitätsstrategie 2030 soll die Straßenumgestaltung der o. g. Abschnitte als Pilotprojekt für die Gestaltungsrichtlinie für den öffentlichen Raum dienen.
  2. In Anlehnung an das Handlungsfeld Fußverkehr der Mobilitätsstrategie 2030 soll die Straßenumgestaltung der o. g. Abschnitte als Pilotprojekt für den Aufbau von Flaniermeilen dienen.
    Dafür soll die Straßenumgestaltungsmaßnahme über Punk 1-3 hinaus auf die Merseburger Straße zwischen Karl-Heine-Straße und Zschochersche Straße erweitert werden und die Einordnung einer komplett durchgehenden Flaniermeile auf der Merseburger Straße zwischen Lützner Straße und Zschocherscher Straße geprüft werden.

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Antrag: Auwald stärken, MC Post Leipzig e.V. zur Entwicklung verhelfen

Am Cottaweg liegt ein städtisches Grundstück, welches seit 1975 als Motorsport- und Speedwaygelände bis in die Gegenwart verpachtet wird – aktuell an den MC Post Leipzig e.V. Das Vereinsgelände liegt inmitten des Landschaftsschutzgebietes Leipziger Auwald und befindet sich an einem der neuralgischsten Punkte des Leipziger Auwaldes, an der Grenze zwischen nördlichem und südlichem Auwald.

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Änderungsantrag: Konzept für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung - Standortempfehlung (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO)

Dem vorgelegten Konzept für die für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung zufolge werden insbesondere im Bereich der Prager Straße in erheblichen Maß neue Verwaltungsbauten notwendig. Dies bietet nicht nur unter reinen Verwaltungsgesichtspunkten, sondern auch in städtebaulicher Hinsicht große Chancen, Verwaltungsgebäude einer neuen Generation zu errichten. Beispiele wie das Verwaltungszentrum am Ferdinandsplatz in Dresden, dem Neubau der Technischen Rathäuser in Düsseldorf und Mannheim oder das Rathaus der niederländischen Stadt Venlo zeigen auf unterschiedliche Weise, wie Verwaltungsgebäude mit bürgerschaftlicher Beteiligung, ökologisch vorbildhaft, kostengünstig und mit herausragender Architektur geplant und errichtet werden können.

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Antrag: Renaturierung des Elsterbeckens und Entwicklung eines naturnahen und urbanen Elsterparks

Die Perspektive des Elsterbeckens ist insbesondere im Zusammenhang mit der Revitalisierung des Auwalds, der Infragestellung der derzeit existierenden Hochwasserschutzkonzeption und der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wieder verstärkt in der Diskussion. Jüngst wies der Ökolöwe Leipzig auf die Chance einer Renaturierung hin. Doch bereits vor mehr als einem Jahrzehnt hatten Biologen wie der Leipziger Umweltschützer und langjährige Vorsitzende des NABU Leipzig Dr. Leonhard Kasek die Idee entworfen, dass Elsterbecken in einen mäandrierenden Flußlauf zu verwandeln und dadurch den Biotopverbund zwischen nördlichen und südlichen Auwald zu stärken.

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Gemeinsamer Antrag: Verbesserung von Familienfreundlichkeit in der Ratsarbeit

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Vereinbarkeit von ehrenamtlicher Ratsarbeit sowie Familie und Beruf zu fördern. Dafür soll ein Konzept bis zum 3. Quartal 2022 bzw. bis nach der Sommerpause 2022 mit folgenden Punkte für die ehrenamtliche Arbeit der Mandatsträger*innen des Stadtrates sowie der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte vorgelegt werden...

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Antrag: Dem Beataufstand von 1965 als Teil der Leipziger Demokratiegeschichte angemessen gedenken

Der Leipziger Beataufstand bzw. Beatdemo vom 31. Oktober 1965 hat bislang in der Auseinandersetzung mit der Geschichte der Stadt, insbesondere zu DDR-Zeiten eine untergeordnete Rolle gespielt. Die Leipziger Beatdemo war die größte nichtgenehmigte Demonstration in der DDR nach den Ereignissen vom 17. Juni 1953 und blieb neben den Geschehnissen am 7. Oktober 1977 auf dem Berliner Alexanderplatz (468 Festnahmen) bis zum Herbst 1989 in dieser Form einmalig und von besonderer historischen Bedeutung für die spätere Friedliche Revolution 1989.

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Antrag: Solardachkataster modernisieren

Das Solardachkataster der Stadt Leipzig wird aktualisiert und mit zeitgemäßen Serviceangeboten ausgestattet.
Dazu werden folgende Aufträge umgesetzt:

1. Das Solardachkataster wird bis Ende 2022 als Datenbank mit open-Data-Schnittstelle aktualisiert und eine Appfunktion wird eingerichtet. Es ist eine „Infoecke“ mit allgemeinen grundlegenden Informationen zu Photovoltaik-/Solarthermieinvestitionen einzurichten.

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Antrag: Schulsachbearbeiterinnen an allgemein- und berufsbildenden Schulen der Stadt Leipzig

Die Schüler*innenzahl ist in den vergangenen Jahren in Leipzig stark angestiegen und mit ihr auch die Anzahl der Schulen. Die gewachsene Anzahl an Schulen und Schüler*innen hat auch zu einem Aufwuchs des in den Schulen tätigen städtischen Personals in den Schulsekretariaten geführt. Mittlerweile beschäftigt die Stadt fast 200 Schulsachbearbeiterinnen und Schulsachbearbeiter gemäß des Bemessungsmodells für Schulsachbearbeiter/-innen. Um kurze und mittelfristige Ausfälle durch Krankheit, Kur, Beschäftigungsverbot oder durch Fluktuation vakante Stellen, kompensieren zu können, stehen der Dienst- und Fachaufsicht immer noch nur 6 Springer/-innen-Stellen zur Verfügung, was bei rund 150 Schulen völlig unzureichend ist. Hier schlagen wir eine Verdopplung vor, was einem Aufwuchs um 6 Springerstellen entspräche.

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Änderungsantrag zur Vorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Ersatzneubau des Nahlestegs im Zuge des Heuwegs

Der Nahlesteg im Zuge des Heuwegs ist Teil einer stark genutzten Ost-West-Verbindung für Fuß- und Radverkehr und wird intensiv genutzt. Sie soll in ausreichender Breite für Begegnungsverkehr hergestellt werden. Die Regelbreite für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg beträgt 2,5 Meter, woraus sich eine nötige nutzbare Breite der Brücke von 5 Metern ergibt. Damit sind gefahrlose Begegnung und Aufenthalt im Begegnungsverkehr auf der Brücke möglich.

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