Anträge 2023
Antrag: Auflösung Dialogforum LEJ
Die Stadtverwaltung beendet das Dialogforum Flughafen Leipzig/Halle zum schnellst- bzw. nächstmöglichen Zeitpunkt. Die durch die Einstellung des Dialogforums eingesparten Kosten sind für den Aufbau und Betrieb der 2021 vom Rat beschlossenen drei kommunalen Fluglärm-Messstationen zu verwenden.
Änderungsantrag zur Verwaltungsvolage "Leipzig nah bei mir - Leipzig-App für Bürgerinnen und Bürger"
Um Verkehr zu leiten und Parksuchverkehre zu minimieren, sollen die freien Plätze in Parkhäusern in Echtzeit angezeigt werden. Dies bringt für den Nutzen der App einen deutlichen Mehrwert. Praktisch können die Parkhäuser nach und nach in die App integriert werden. Dies sollte auch im Interesse der Betreiberinnen der Parkhäuser liegen, da es deren Sichtbarkeit erhöht.
Änderungsantrag: Bau- und Finanzierungsbeschluss Sanierung Petersstraße von Markt bis Preußergäßchen
Beschlusspunkt 1 wird wie folgt gefasst:
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- Die Baumaßnahme „Sanierung Petersstraße“ wird unter Berücksichtigung folgender Maßnahmen zur Erhöhung von Aufenthaltsqualität und Klimaresilienz realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung):
Änderungsantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit 2
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2023 eine Anpassung der Entschädigungssatzung zum Beschluss vorzulegen, die den für die Mitgliedern von Ratsversammlung, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten eine Erstattung von Kosten für eine Kinder- bzw. Angehörigenbetreuung vorsieht ermöglicht.
Änderungsantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit
1. Das Konzept zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit für die Stadt Leipzig wird mit untenstehenden Änderungen zur Kenntnis genommen beschlossen (Anlage 1).
2. Die Fachausschüsse überprüfen und beraten ihre legen Richtzeiten, insbesondere Anfangs- und Endzeiten mit Rücksicht auf die familiären und beruflichen Belange der Mitglieder fest.
Änderungsantrag: Bestätigung eines Betriebskostenzuschusses für die Betreibung des "Kohlrabizirkus"
Die Maßnahme gemäß Pt. 2 wird auf Grundlage eines auf künftige Nutzungen abgestimmten denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts mit der Zielsetzung einer bestmöglichen energetischen Verbesserung umgesetzt. Die LEVG wird beauftragt, vorhandene Energiesparpotentiale unter Berücksichtigung einer energetischen Sanierung des Kohlrabizirkus‘ einschließlich der Kuppeln zu prüfen und dem Stadtrat bis zum 3. Quartal 2023 ein Prüfergebnis vorzulegen.
Antrag: Silvesterfeuerwerk beschränken
- Die Ratsversammlung spricht sich für eine deutlich stärkere Beschränkung von Silvesterfeuerwerk im Stadtgebiet Leipzig aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Beschränkung auszuschöpfen und im 3. Quartal 2023 dem Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung einen entsprechenden Plan vorzulegen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Städte- und Gemeindetag für eine Änderung der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) hinsichtlich des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 einzusetzen.
Antrag: Neuer Schub für Klimaschutz
Die sächsische Klimamillion 2023 und 2024 wird zur Finanzierung der noch zu entwickelnden Maßnahmen aus dem Klimastadtvertrag eingesetzt. Diese Maßnahmen müssen transparent und nachvollziehbar abgerechnet werden und dazu auch auf den Seiten der Stadt veröffentlicht werden. Das Geld darf nicht eingesetzt werden, um bereits beschlossene Maßnahmen weiter zu finanzieren.
Antrag: Kindertagesstätten zukunftsgerecht bauen
Die Vorgaben zu baulichen Standards für Kindertagesstätten der Stadt Leipzig gelten seit September 2017. Seitdem wurden nicht nur die Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen weiterentwickelt, auch Rohstoffe, deren Preise und ihre Zugänglichkeit bzw. Verfügbarkeit ist spätestens seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine im Fokus. Ebenso wurden gesamtstädtische Ziele wie etwa zur Flächenversiegelung, zu Klimawandelanpassungsstrategien aber auch zur Größe von Kindertagesstätten und die Öffnung solcher sozialen Räume in die Quartiere diskutiert und auf den Weg gebracht.
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Antrag: Gebt die Dächer frei!
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- das Gesamtpotential aller Dächer und versiegelter Flächen kommunaler Liegenschaften in Hinblick auf die Eignung für Solaranlagen (Statik, Größe, Ausrichtung, Verschattung) bis zum 4. Quartal 2023 zu ermitteln,
- kommunale Dächer oder versiegelte Flächen, die die Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) nicht zeitnah selbst mit Solaranlagen beplant, für externe Vorhabenträger*innen freizugeben und eine entsprechende Liste bis zum 2. Quartal 2023 auf der Webseite der Stadt zu veröffentlichen. Sobald das Leipziger Solardachkataster überarbeitet ist, sollen die freigegebenen Dachflächen dort entsprechend kenntlich gemacht und fortlaufend aktualisiert werden. Ferner informiert die Stadt, welche Vertragsoptionen für potentielle Vorhabenträger*innen bestehen,
- in Baubeschlüssen transparent zu machen, ob Dritte mit der Solarbestückung beauftragt werden.