Anträge 2024
Mieterlots*in einrichten – Mieter*innen schützen
Mit dem zunehmend angespannten Wohnungsmarkt werden Mieter*innen bereits seit Jahren zunehmend mit Verdrängung, ungerechtfertigten Mieterhöhungen und insbesondere Entmietungen konfrontiert. Der oder die Mieterlots*in kann als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle zum einen die Ansprechbarkeit für Mieter*innen erhöhen und vermeidet es für sie, mit mehreren Akteur*innen in der Stadtverwaltung sprechen zu müssen (One-Stop-Prinzip).
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Antrag: Kommunale Klimamillion
Im Rahmen des sächsischen Doppelhaushalts 2023/2024 erhielten die Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen jeweils eine Million Euro pro Jahr zur Förderung von Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende und Klimaanpassung. Diese sogenannte „Klimamillion“ bietet eine flexible und unbürokratische Unterstützung für Maßnahmen, die den Ausbau erneuerbarer Energien, klimaschonende Mobilität, Energieeinsparungen sowie die Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz vorantreiben. Ebenso fördert sie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Änderungsantrag zur Vorlage 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) - Aussetzung der jährlichen Anpassung der Pauschalen
Die Ratsversammlung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) gemäß Anlage 1 in geänderter Form. (siehe Anlage 1Ä)
Das so eingesparte Geld wird zu gleichen Teilen der Förderung von Beteiligungsprojekten, der Kinder- und Jugendbeteiligung, der politischen Beteiligung von Frauen sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zugeführt.
Änderungsantrag zur Vorlage 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Verlängerung der zeitweisen Änderungen der Hauptsatzung im Wirkungsbereich der Bestätigung von Mehrkosten bei Baumaßnahmen im Bereich Schule
Im Unterschied zum Neubau von Kindertageseinrichtungen sollte neben Neubau und Sanierung von Schulen auch die dringend notwendige und unstrittige Sanierung von Kindertageseinrichtungen im vorgeschlagenen beschleunigten Verfahren behandelt werden.
Änderungsantrag zur Vorlage VII-DS-10136 „Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt aus dem Jahr 2023 nach 2024“
In Anlage 1 werden für folgende Maßnahmen entgegen des Verwaltungsvorschlages eine Übertragung von Mitteln vorgenommen:...
Antrag: Ausschüttung der Sparkasse Leipzig für Wohnungslosenhilfe verwenden
Der Anteil der Stadt Leipzig an der Ausschüttung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig aus dem Geschäftsjahr 2023 wird für die Wohnungslosenhilfe verwendet. Die Verwaltung wird beauftragt, die 3.231.857,74 € zur Finanzierung folgender Maßnahmen möglichst in 2024 sowie in den Jahren 2025/26 einzusetzen.
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Gemeinsamer Antrag: Sinkende Kinderzahlen nutzen: Personal in den Kindertagesstätten entlasten, Betreuungsqualität verbessern, Inklusive Kindertagesbetreuung fortentwickeln
Die Neufassung basiert auf der Zusammenführung der Anträge „Beratungsangebote zur Kinderbetreuung in Schwerpunkträumen“ (VII-A-09869) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und „Sinkende Kinderzahlen nutzen: Personal in den Kindertagesstätten entlasten, Betreuungsqualität verbessern, Inklusive Kindertagesbetreuung fortentwickeln“ (VII-A-09721) der Fraktionen Die Linke und SPD unter weitgehender Berücksichtigung der Alternativvorschläge der Verwaltung.
Änderungsantrag zu den Eigentümerzielen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH – Dritte Fortschreibung
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Im Rahmen des bis zum 30.06.2025 zu überarbeitenden strategischen Unternehmenskonzepts legt die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft dem Stadtrat einen Vorschlag zur Einschränkung von Mieterhöhungsverlangen bei Mieterinnen und Mietern, bei denen die Kaltmiete einer angemessenen Wohnung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens gemäß Wohngeldflächenverordnung überschreitet, vor.
Änderungsantrag zur Petition "Erhalt eines stadtbildprägenden Baumes"
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Die Stadt Leipzig nimmt Gespräche mit dem Bauherrn des streitgegenständlichen Grundstücks auf, um mit diesem eine Lösung im Sinne des Erhalts des Baumes zu finden. Die Anzahl an Stellplätzen ist auf ein Minimum nach § 49 SächsBO zu reduzieren, so dass die Tiefgarage verkleinert hergestellt werden kann.
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Änderungsantrag zum Antrag "Vogelsicheres Bauen – damit Piepmatz nicht zu Piepmatsch wird"
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt bei Bauvorhaben der Stadt Leipzig und ihrer Beteiligungsunternehmen sicherzustellen, dass auf große Glasflächen verzichtet wird oder dass diese vogelsicher sind. Möglichkeiten für die Anbringung von Nistkästen sind mit einzuplanen. Bei städtebaulichen Wettbewerben und bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist darauf hinzuwirken/hinzuweisen.