Anträge 2024

Antrag: Ausschüttung der Sparkasse Leipzig für Wohnungslosenhilfe verwenden

Der Anteil der Stadt Leipzig an der Ausschüttung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig aus dem Geschäftsjahr 2023 wird für die Wohnungslosenhilfe verwendet. Die Verwaltung wird beauftragt, die 3.231.857,74 € zur Finanzierung folgender Maßnahmen möglichst in 2024 sowie in den Jahren 2025/26 einzusetzen.

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Gemeinsamer Antrag: Sinkende Kinderzahlen nutzen: Personal in den Kindertagesstätten entlasten, Betreuungsqualität verbessern, Inklusive Kindertagesbetreuung fortentwickeln

Die Neufassung basiert auf der Zusammenführung der Anträge „Beratungsangebote zur Kinderbetreuung in Schwerpunkträumen“ (VII-A-09869) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und „Sinkende Kinderzahlen nutzen: Personal in den Kindertagesstätten entlasten, Betreuungsqualität verbessern, Inklusive Kindertagesbetreuung fortentwickeln“ (VII-A-09721) der Fraktionen Die Linke und SPD unter weitgehender Berücksichtigung der Alternativvorschläge der Verwaltung.

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Änderungsantrag zu den Eigentümerzielen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH – Dritte Fortschreibung

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Im Rahmen des bis zum 30.06.2025 zu überarbeitenden strategischen Unternehmenskonzepts legt die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft dem Stadtrat einen Vorschlag zur Einschränkung von Mieterhöhungsverlangen bei Mieterinnen und Mietern, bei denen die Kaltmiete einer angemessenen Wohnung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens gemäß Wohngeldflächenverordnung überschreitet, vor. 

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Änderungsantrag zur Petition "Erhalt eines stadtbildprägenden Baumes"

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Die Stadt Leipzig nimmt Gespräche mit dem Bauherrn des streitgegenständlichen Grundstücks auf, um mit diesem eine Lösung im Sinne des Erhalts des Baumes zu finden. Die Anzahl an Stellplätzen ist auf ein Minimum nach § 49 SächsBO zu reduzieren, so dass die Tiefgarage verkleinert hergestellt werden kann.

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Änderungsantrag zum Antrag "Vogelsicheres Bauen – damit Piepmatz nicht zu Piepmatsch wird"

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bei Bauvorhaben der Stadt Leipzig und ihrer Beteiligungsunternehmen sicherzustellen, dass auf große Glasflächen verzichtet wird oder dass diese vogelsicher sind. Möglichkeiten für die Anbringung von Nistkästen sind mit einzuplanen. Bei städtebaulichen Wettbewerben und bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist darauf hinzuwirken/hinzuweisen.

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Änderungsantrag zum Antrag VII-A-10216 „Kleinmesse erhalten"

Für die Durchführung der Kleinmesse und dem Weihnachtszirkus sind alternative Flächen durch die Stadt zu finden. Der Festplatz am Cottaweg ist derart umzugestalten, dass der Biotopverbund an dieser sensiblen Stelle des Auwaldes nachhaltig gestärkt wird. Die Fläche ist nicht als Standort für ein Parkhaus oder eine Parkpalette vorzusehen.

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Gemeinsamer Änderungsantrag zur Beschlussvorlage VII-A-07299-NF-02-Ifo-03 Prüfauftrag zu Modellprojekt "Südvorstadt für alle - Konzepte für preiswertes und klimaangepasstes Wohnen sowie zum Erhalt diverser Sozialstruktur in der Südvorstadt"

Das kooperative Verfahren ist seit dem gemeinsamen Workshop im Oktober 2022 nicht fortgeführt worden. Die vom Stadtrat im Oktober 2023 beschlossene Beteiligung von SBB Süd, Netzwerk Leipziger Freiheit, Wissenschaft am Prozess, wurde nicht realisiert.  Der politische Willensbildungsprozess dazu wurde nicht umgesetzt. Die Zusage des Oberbürgermeisters, auf eine Einwohneranfrage in der Ratsversammlung im Februar 2024, eine alternative Kalkulation offen mit den Fraktionen und der Initiative zu beraten, ist bislang nicht eingelöst worden.

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Gemeinsamer Antrag mit DIE LINKE und SPD: Kommunales JugendWohnen

(Antragsteller*innen: Juliane Nagel und William Rambow, Michael Schmidt und Martin Meißner, Christina März)

Am 17. Mai 2023 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD den Antrag „Jugendwohnen - Angebot in der ganzen Stadt“ im Sinne der Neufassung VII-A-07760-NF-02. Dabei wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur Umsetzung des Vorhabens ‚Jugendwohnen - Angebot in der ganzen Stadt‘ eine konkrete Bedarfs- und Standortanalyse anzufertigen. Dabei soll auch ein geeigneter sozialräumlicher Bezug für die Verteilung der zu schaffenden Angebote definiert und die rechtliche Verortung der Maßnahme im SGB VIII (insbesondere in Bezug zum §41 SGB VIII) und Schnittstellen zur Wohnungslosenhilfe geklärt werden. An diesem Analyse- und Umsetzungsprozess sind neben dem Amt für Jugend und Familie und dem Sozialamt Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und weitere Expert/-innen (bspw. Careleaver/-innen) zu beteiligen.

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Änderungsantrag zum Antrag VII-A-09854 „Alleinerziehende in Leipzig wirksam unterstützen und entlasten“

Dem Alternativvorschlag der Verwaltung ist grundsätzlich zuzustimmen, nimmt er die Diskussionen und Anregungen aus der Fachtagung des Amtes für Jugend und Familie „Familien stärken. Alleinerziehende und Soloeltern im Blick“ im September 2023 auf und macht einen konkreten Vorschlag. Dieser ist jedoch nur bis 31.12. mit Fördermittel des Freistaates gesichert, hier ist zwingend eine Verlängerung notwendig, um zwischen einer Evaluation und den weiteren Schritten keine unnötige zeitliche Lücke entstehen zu lassen. Diese würde ansonsten dazu führen, möglicherweise erfolgreiche kurzfristig aufgebaute Strukturen schon nach kurzer Zeit wieder aufzulösen, um sie dann erneut aufzubauen, sollten diese sich als gewinnbringend erwiesen haben.

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