Anträge 2025

Antrag: Tauben nachhaltig schützen - Taubenschläge einrichten

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,  

  1. zwei betreute Taubenschläge als Pilotprojekte in der Leipziger Innenstadt und auf dem Lindenauer Markt einzurichten. Dafür sind verschiedene Finanzierungsvarianten für die Taubenschläge in Rücksprache mit den entsprechenden Taubenschutzvereinen zu prüfen und dem Stadtrat im 2. Quartal 2026 vorzulegen. 

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Antrag: Schließung der Bürgerbüros Böhlitz-Ehrenberg und Südwest aussetzen und transparente Entscheidung herbeiführen

Die flächendeckenden Bürgerbüros basieren auf dem Stadtratsbeschluss von 1996, der eine dezentrale Verwaltung vorschreibt. Seit 30 Jahren bieten diese den Bürger*innen in bewährter Weise kurze Wege bei Verwaltungsanliegen in Zuständigkeit der Stadt Leipzig. Die Verwaltung begründet die Schließung der beiden Bürgerbüros in Südwest und Böhlitz-Ehrenberg mit angeblicher Effizienz, ohne konkrete Kostenersparnisse oder Auswirkungen auf die Bürger*innen darzulegen. Besonders in Ortschaften wie Böhlitz-Ehrenberg, Knautnaundorf, Rehbach, Hartmannsdorf und Knauthain sind Alternativstandorte nicht ohne weiteres erreichbar – die Schließung würde die Grundversorgung mit bürgernahen Verwaltungsdienstleistungen gefährden bzw. deutlich verschlechtern.

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Antrag: Waschen ist Würde - Kostenfreie Duschen im Umfeld des Bahnhofs

Seit vielen Jahren besteht der Wunsch seitens Betroffenen und Trägern der Wohnungslosenhilfe, eine niedrigschwellige Duschmöglichkeit für wohnungslose Menschen im Bahnhofsumfeld zu errichten. Mit neuerlichen Gesprächen seitens des Trägers CABL – Clearingstelle anonymer Behandlungsschein e.V. und dem Suchtzentrum Leipzig ist mit der Verwaltung auf Grundlage einer vorjährigen Konzeption für ein Pilotprojekt zur Etablierung einer Duschmöglichkeit (z.B. durch einen kombinierten Dusch- und WC-Container) das Thema vertieft worden. Im Vorjahr konnten seitens der Träger zwei Stiftungen als potenzielle Sponsoren identifiziert werden. Die Verwaltung sollte den Schwung dieses neuerlichen Anlaufs nutzen, um die hygienische Versorgung der Wohnungslosen am Hauptbahnhof endlich deutlich zu verbessern.

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Antrag: Verschenke-Kisten ermöglichen - Kreislauf fördern

Anfang Juni war der lokalen Presse zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung Leipzig verstärkt gegen sogenannte Verschenke-Kisten im öffentlichen Raum vorgeht. Demnach drohen beim Aufstellen solcher Kisten vor der eigenen Haustür Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Dieses Vorgehen hat in der Stadtgesellschaft für erhebliches Unverständnis gesorgt: Über zahlreiche Kanäle äußerten viele Einwohner*innen Kritik und Unmut.

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Antrag: Schutz und Erhalt von „Spätis“ in Leipzig

Spätverkaufsstellen, umgangssprachlich "Spätis" genannt, sind mehr als nur Geschäfte mit verlängerten Öffnungszeiten – darauf hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits im Juni 2023 mit einer Anfrage hingewiesen. Die meist inhaber*innengeführten Läden sind wichtige soziale Treffpunkte und unverzichtbare Nahversorger in vielen Leipziger Stadtteilen. Sie bieten die Möglichkeit der unkomplizierten Kontaktaufnahme auch für Menschen, die sonst nicht viele soziale Kontakte haben. Sie schließen Versorgungslücken zu Tagesrandzeiten und an Wochenenden und sind in vielen Wohngebieten Anlaufstellen für Menschen, die aufgrund von eingeschränkter Mobilität weitere Wege zu zentralen Nahversorgungsmärkten nicht bewältigen können. Damit tragen sie wesentlich zur Lebensqualität in der Stadt bei. Die aktuelle Rechtslage nach dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz bietet jedoch keine ausreichende Grundlage für den rechtssicheren Betrieb von Spätis.

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Antrag gemeinsam mit der SPD-Fraktion: Anwendung des digitalen Vegetations- und Flächenmonitorings Urban Green Eye in der Verwaltung sicherstellen

Mit dem Projekt Urban Green Eye wurde unter maßgeblicher Beteiligung der Stadt Leipzig ein satelliten- und KI-gestütztes cloud-basiertes Portal zur Erhebung klimaanpassungsrelevanter Indikatoren für die Integration in kommunale Verfahrensabläufe entwickelt. Damit ist es nun möglich, die Veränderungen von Grünbeständen digital zu erfassen und zu vergleichen. Hierzu ist es jedoch notwendig, entsprechende digitale Anwendungen zu entwickeln, die beispielsweise automatisch bei digital festgestellten Abweichungen zu Pflanzvorgaben eine Meldung an die Sachbearbeitung und weiterhin an dem verpflichteten Bauherrn generiert.

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Antrag: Erhalt des stadtbildprägenden Silberahorns am Wilhelm-Leuschner-Platz durch Anpassung der Baukörper

Die Verwaltung wird beauftragt ohne grundsätzliche Änderung des Bebauungsplans Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz", eine geringfügige Verschiebung oder Anpassung der geplanten Baukörper der Juristischen Fakultät mit dem Ziel des Erhalts des stadtbildprägenden Silberahorns sowie des benachbarten Bergahorns zwischen dem geplanten Naturkundemuseum und der Juristischen Fakultät zu prüfen

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Antrag: Einrichtung eines digitalen Stellenpools für inklusive Praktikumsplätze am ersten Arbeitsmarkt

Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, der nicht erst im Berufsleben beginnt, sondern bereits in der schulischen Bildung verankert sein muss. Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung haben derzeit nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, Praktikumserfahrungen am ersten Arbeitsmarkt zu sammeln.

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Änderungsantrag zum SPD-Antrag "Einsamkeit kann jede/n treffen"

Der Oberbürgermeister wird beauftragt vom 22. bis 29. Juni 2026 im Rahmen der bestehenden Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ mit eigenen Veranstaltungen und Aktionen öffentlichkeitswirksam über Einsamkeit aufzuklären, lokale Angebote sichtbarer zu machen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Diese Aktionswoche sollte alle Alters- und Bevölkerungsgruppen ansprechen – insbesondere auch junge Erwachsene, Alleinerziehende, queere Personen sowie Senior*innen.

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Antrag: Rettet den Fuxbau – grüner Bauspielplatz statt grauer Parkplatz!

Die Stadtverwaltung ist zur Schaffung ausreichender Schulplätze in Leipzig gesetzlich verpflichtet. Hierzu zählen ebenso Schulplätze, die als Auslagerung während der Sanierung von alten und mittlerweile nutzungseingeschränkten Schulgebäuden notwendig sind. Bereits in den DDR-Altverträgen zur Nutzung städtischer Grundstücke für Garagenhöfe war geregelt, dass eine stadtseitige Kündigung der Verträge sowie ein durch die Nutzerinnen und Nutzer zu zahlender Rückbau im Falle der kommunalen Selbstnutzung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben möglich sei.

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