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Änderungsantrag zur Antrag "Arbeitskreis Wohnungsbau einrichten"
Die von den Antragstellerinnen verfolgte Idee eines Arbeitskreises Wohnungsbau ist ein mögliches Abstimmungsformat zwischen Wohnungswirtschaft, Verwaltung und Politik. Im bereits bestehenden Bündnis für bezahlbares Wohnen sollte diskutiert werden, inwiefern dieses und/oder andere Formate geeignet sind, die Entstehung von Wohnraum, aber auch die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts insgesamt zu befördern. Weder parallele und unabgestimmte Doppelstrukturen als auch die ersatzlose Aufgabe des Bündnis für bezahlbares Wohnen für eine neue Struktur mit ähnlichen Akteuren, aber unveränderter Interessenlage ist zielführend.
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Antrag: Reparaturbonus weiterführen – Handwerk stärken
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen für die Weiterführung des Reparaturbonus mit dem kommenden Sächsischen Doppelhaushalt einzusetzen.
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Änderungsantrag zum Stadtentwicklungsplan (STEP) Wirtschaftsflächen 2040
Der Änderungsantrag ergänzt die Beschlussvorlage STEP Wirtschaftsflächen im Sinne der Beschlusslagen zur Entwicklung Grüner Gewerbegebiete und der nachhaltigen und flächensparenden Entwicklung von Gewerbegebieten (vgl. VII-A-07859 und VII-A-08011).
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Änderungsantrag zur Vorlage "Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“; Stadtbezirk Südwest; Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain; Billigungs- und Auslegungsbeschluss"
Die Umsetzung des B-Plans wird zu einem erheblichen Anstieg der Mobilität führen. Damit dies entsprechend den Zielsetzungen der Mobilitätsstrategie vorrangig im Umweltverbund geschieht, sind die entsprechenden Voraussetzungen für Infrastruktur und Netzausbau zu schaffen. Das Ortsteilentwicklungskonzept Südwest bietet geeignete Grundlagen, um einen auf die Gebietsentwicklung abgestimmten Maßnahmenplan zu erarbeiten und mit Satzungsbeschluss vorzulegen.
Antrag: Soziale Wohnraumförderung grundlegend reformieren – Wohnung dauerhaft bezahlbar machen!
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken, dass die soziale Wohnraumförderung deutlich erhöht und die Belegungs- und Mietpreisbindung künftig nicht mehr befristet wird.
Antrag: Lebensrettungsschulungen in Schulen etablieren
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner ein Konzept zur Einführung von Erste-Hilfe-Schulungen für alle Schüler*innen der 8. Klasse an den städtischen Schulen zu erarbeiten.
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Antrag: Einbeziehung des Personals in die Aufgabenkritik und Wiedereinberufung des zeitweilig beratenden Ausschusses "Strategische Personalfragen"
Der Stadtrat möge beschließen:
- Der Oberbürgermeister wird gebeten, bei der Durchführung der im gemeinsamen Antrag "Bürgernahe Dienstleistungen stärken, Leistungsfähigkeit der Verwaltung sichern und Nachhaltigkeit im Stellenplan schaffen" beschlossenen umfassenden Aufgaben- und Organisationsuntersuchung das städtische Personal aktiv und umfassend einzubeziehen.
Antrag: Kulturstätten und Veranstaltungsorte vor Missbrauch schützen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über eine Satzungsänderung oder auf andere Art den Schutz des kulturellen Erbes der Stadt Leipzig vor Indienstnahmen und Gefährdungen insbesondere in Wahlkampfzeiten zu gewährleisten. Den Betreiber*innen dieser Gebäude und Veranstaltungsorte soll erlaubt werden, nur Vermietungen zuzulassen, die nach eigenen Risikoeinschätzungen den regulären Betrieb und die Gebäude selbst nicht beeinträchtigen könnten.
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Antrag: Mehr direkte Demokratie in Leipzig - Bürgerentscheide erleichtern
Die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) eröffnet in § 24 die Möglichkeit, in einer Gemeinde zu einer kommunalpolitischen Fragestellung einen Bürgerentscheid durchzuführen. Seit der Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung sieht der § 24 SächsGemO (3)[1] für kreisfreie Städte die Möglichkeit vor, das Quorum für den Bürgerentscheid bis 15 vom Hundert abzusenken. Ein niedrigeres Quorum erleichtert erfolgreiche Bürgerentscheide und fördert somit die Bürger*innenbeteiligung und das demokratische Engagement in unserer Stadt.
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Antrag: Weniger Böller – mehr Silvester für alle
Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Leipzig wird beauftragt, das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller) gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SprengV in der Leipziger Innenstadt auch am 31. Dezember und 1. Januar ab Silvester 2025 zu untersagen.
- Die Stadtverwaltung beauftragt...
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