Anträge 2026
Änderungsantrag zur Vorlage "Neufassung Schülerbeförderungssatzung der Stadt Leipzig"
Punkt 4 wird mit folgender Maßgabe ergänzt:
Diese Regelungen treten erst nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach dem formalen Inkrafttreten der Satzung in Kraft.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in diesem Zeitraum in geeigneter Weise Informationsmaterial zu erarbeiten und zu veröffentlichen, welches betroffene Eltern, Familien und Sorgeberechtigten umfassend über das neue Verfahren sowie über mögliche ergänzende Unterstützungsmaßnahmen informiert.
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Antrag: Forderung nach Akteneinsicht und Prüfung von Alternativen zum Ersatzneubau der B2-Brücke im Agra-Park
Der geplante Ersatzneubau der B 2-Brücke im Bereich des Agra-Parks ist nicht als bloße technische Ersatzbaumaßnahme zu behandeln, sondern als eine stadt- und landschaftsplanerische Grundsatzentscheidung von erheblicher Tragweite für Leipzig, Markkleeberg und den Landkreis Leipzig. Der Agra-Park ist ein besonders sensibler, historisch gewachsener Freiraum, dessen Zerschneidung durch die bestehende Brücke seit Jahrzehnten eine erhebliche städtebauliche und ökologische Fehlentscheidung darstellt. Diese Fehlentwicklung darf nicht durch einen weiteren identischen Brückenbau für die nächsten Jahrzehnte fortgeschrieben werden.
Antrag: Vielfältige Bestattungsformen auf kommunalen Friedhöfen ermöglichen!
Mit der nun vorliegenden Novelle des Sächsischen Bestattungsgesetzes, schafft die Staatsregierung einen klaren landesweiten Rahmen für diese und viele weitere Wünsche. Diese sollen durch Satzungsänderungen in Leipzig umgesetzt werden.
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Änderungsantrag zur Vorlage "Mehrwegoffensive mit der Wirtschaft statt Verpackungssteuer"
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Die Ratsversammlung beauftragt den Oberbürgermeister,
- eine Verpackungssteuer (Take-Away-Steuer) zum 01.07.2027 einzuführen,
- die Gastronomie-Betriebe mit einem Förderprogramm bei der Einführung der Verpackungssteuer zu unterstützen,
- Ein umfassendes Beratungsangebot für Gastronomiebetriebe und eine Informationskampagne für die Öffentlichkeit zu schaffen.
Änderungsantrag zur Vorlage " Auswertung zur Beteiligung der Leipziger Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/2026"
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
- Die Ergebnisse der Auswertung des Bürgerbeteiligungsverfahrens am Doppelhaushalt 2025/2026 werden zur Kenntnis genommen.
- Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation der Bürgerhaushalt voraussichtlich im Jahr 2027 für den Doppelhaushalt 2029/30 stattfinden wird. Das entsprechende Verfahren wird nach einer Verständigung im Fachausschuss Finanzen in einer gesonderten Beschlussvorlage eingebracht.
Änderungsantrag zum Antrag "Wiederaufnahme der Verkehrs- und Stadtraumplanung für Bayerischen Platz"
Der Antrag wird wie folgt gefasst:
[...]
Vorbereitend untersucht die Stadtverwaltung baurechtliche, bauliche und infrastrukturelle Restriktionen und daraus abzuleitende Potentiale für ergänzende bauliche Strukturen sowie eine Entsiegelung von Platzflächen. Das Ergebnis sowie ein Vorschlag für die Terminierung der Phase Null ist dem Stadtrat bis zum 4. Quartal 2026 vorzulegen.
Antrag: Keine Sitzungen in den Ferien
Der Stadtrat beschließt:
- Während der offiziellen Schulferien im Freistaat Sachsen tagen die Gremien des Stadtrates grundsätzlich nicht. Ab der Sitzungsplanung 2027 wird dies dauerhaft berücksichtigt.
Antrag: Sozialen Wohnungsbau gerechter und zielgenauer gestalten - einkommensunabhängige Fehlbelegungsabgabe einführen
In Leipzig gibt es eine hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Gleichzeitig leben in einigen Sozialwohnungen Mieter*innen, deren Einkommen die gesetzliche Grenze überschreitet. Dies ist ungerecht und verhindert die zielgruppenspezifische Nutzung von Teilen des knappen Sozialwohnungsbestands durch Menschen mit geringem Einkommen. In Hessen gibt es seit 2016 eine Fehlbelegungsabgabe im Sinne einer einkommensabhängigen Ausgleichszahlung für mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum. Mieter*innen, deren Einkommen während der Mietdauer die maßgebliche Einkommensgrenze um 20% überschreitet, müssen gestaffelt nach Einkommensgrenzen eine Abgabe zahlen.
Änderungsantrag zur Vorlage "Neuausrichtung Konzeptverfahren 2025"
Die Beschlussvorlage wird in Punkt 2 wie folgt geändert:
a. Die Einteilung der Konzeptverfahren für Grundstücke des Geschosswohnungsbaus nach „sozial“ oder „kooperativ“ wird aufgelöst und durch die Flexibilisierung grundstücksbezogener Nutzungsziele, mit dem Fokus auf der Schaffung langfristiger, stabiler Nutzungen für die im wohnungspolitischen Konzept benannten Zielgruppen, ersetzt. Konzeptverfahren sind grundsätzlich für alle Veräußerungsfälle von städtischen Grundstücken anzuwenden, die für eine bauliche Nutzung entsprechend des Kriteriensets geeignet sind.
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Änderungsantrag zur Vorlage "Eigenheime für Leipzig - Veräußerung städtischer Grundstücke mit Wahlmöglichkeit zwischen Erbbaurecht und Kauf - Fortschreibung Vergabekonzept"
Beschlusspunkt 3 wird wie folgt ergänzt:
3. Städtische Eigenheimgrundstücke werden auf Grundlage festgelegter Bewertungskriterien (gemäß Anlage 1) und mit einer Wahlmöglichkeit für den Erwerber zwischen Erbbaurecht und Kauf im Bewerbungsverfahren veräußert, wobei eine prioritäre Veräußerung im Erbbaurecht erfolgt.