ÄA zum HH-Antrag A 0150 17/18: Schulsozialarbeit durch Landesmittel weiter ausbauen

ÄA zum HH-Antrag A 0150 17/18 der SPD-Fraktion: Schulsozialarbeit durch Landesmittel weiter ausbauen

  1. Die vom Freistaat Sachsen eingestellten Fördermittel für die Schulsozialarbeit werden genutzt, um einerseits die im Fachplan Kinder- und Jugendförderung postulierte flächendeckende Implementierung mit Schulsozialarbeit weiter voranzutreiben und andererseits die bislang durch die Stadt Leipzig eigenfinanzierten Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit an die Landesförderung zu koppeln. Die dadurch frei werdenden Mittel werden zweckgebunden für die Eigenanteilsfinanzierung neuer Standorte eingesetzt, um einen maximal möglichen Abruf der zur Verfügung stehenden Landesmittel im Bereich der Schulsozialarbeit abzusichern.
  2. Gemeinsam mit der Bildungsagentur Leipzig werden die Schulen nach dem sozialindikativen Verteilungsschlüssel ausgewählt, zudem findet die Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte, bei der Neubesetzung Berücksichtigung, da sie als Oberzentrum außerhalb der kommunalen Betrachtung nach dem sozialindikativen Verteilungsschlüssel liegt.
  3. Alle neu zu schaffenden Stellen im Bereich Schulsozialarbeit werden nach dem bewährten Verfahren in Freie Trägerschaft gegeben.

Begründung:

Wir halten den weiteren Ausbau von Schulsozialarbeit für ein immens wichtiges Mittel der Jugendhilfe und Sozialarbeit, nicht zuletzt deshalb, da sich gerade auch der Lernort Schule bestens eignet, um einen ersten Zugang zu Kindern und Jugendlichen und deren Familien zu erlangen. Das Wirkungsfeld Schulsozialarbeit strahlt unter anderen auf die Bereiche Eltern- und Familienarbeit, Schulabstinenz und Integration aus.
Die Freien Träger der Jugendhilfe leisten seit Jahren ausgezeichnete und anerkannte Arbeit in diesem Bereich. Dieses Knowhow sollte genutzt und weiter gestärkt werden, statt in der Stadtverwaltung ein eigenes Sachgebiet zu errichten und damit zusätzliche Verwaltungsaufwendungen zu produzieren. Zudem widerspricht solch ein Ansatz dem Subsidiaritätsprinzip.

Im Planentwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 des Freistaates Sachsens sind insgesamt 15 Millionen Euro zur Förderung von Schulsozialarbeit eingestellt worden. Der Anteil der in den allgemeinbildenden Schulen in Leipzig unterrichteten Schülerinnen und Schülern an der Gesamtzahl der in diesen Schularten erfassten Schüler im Freistaat Sachsen beträgt ca. 14 Prozent. Dies würde einer Förderhöhe von zirka 2,1 Millionen Euro pro Jahr entsprechen. Durch die Schaffung von zwölf zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen könnte die maximale Fördersumme komplett abgerufen werden. Gefördert werden bis maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Gemeinsam mit der Bildungsagentur Leipzig sollen Schulen mit hohem Bedarf nach Schulsozialarbeit ausgesucht werden. Schulen mit einen hohem sozialindikativen Verteilungsschlüssel, welche noch keine Schulsozialarbeit an ihrer Schule haben sind: in Grünau die Friedrich-Fröbel-Schule, die 85. Grundschule, die Joachim-Ringelnatz-Schule und die 78. Schule, in Ost die Hans-Christian-Andersen Schule und die 24. Schule, in Nord die 39. Schule, in Nordost die 66. Schule, in Südost die 77. Grundschule und in Mitte die Pablo-Neruda Schule. Möglich ist auch Schulsozialarbeiter an den vier Förderschulen für geistig Behinderte (gB Schulen) einzusetzen.

Die Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig gilt aufgrund ihres großen Anteils auswärtiger Schülerinnen und Schüler (etwa 50-60%) als Schule mit Oberzentrumsfunktion. Die Stadtverwaltung sah daher in der Vergangenheit die Zuständigkeit zur Finanzierung von Schulsozialarbeit an dieser Schule primär beim Freistaat. Insofern findet sich die Schule nicht in der Betrachtung der Stadtverwaltung nach Sozialindikatoren. Der Bedarf an der Schule ist jedoch überdurchschnittlich groß, zumal diese auch über einen Lernförderteil verfügt und alle anderen Lernförderschulen in Leipzig bereits prioritär mit Schulsozialarbeit ausgestattet sind.

Die durch die nun verstärkte Landesförderung frei werdenden Mittel sollten dem Leistungsbereich in jedem Fall erhalten bleiben, um dem Ziel des Fachplanes Kinder- und Jugendförderung zu entsprechen.

Zurück