Änderungsanträge der Fraktion zum Nachtragshaushalt 2018

Umwelt

Vereine und Verbände im Bereich Umwelt/Naturschutz fördern

Beschlussvorschlag
Das Budget für Vereine und Verbände im AfU wird für das Jahr 2018 pauschal um 10 % erhöht.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.

Sachverhalt:
In vielen anderen Fachbereichen wird im Rahmen der Vereinsfinanzierung über steigende Personalkosten, Mieten und Unterhaltungskosten gestritten und Budgetansätze erhöht. Nun handelt es sich bei den Vereinen und Verbänden im Umweltbereich meist um Projektförderungen. Aber auch da müssen die Vereine mit den steigenden Kosten zurechtkommen. Daher ist es nur folgerichtig, das insgesamt sehr geringe Gesamtbudget moderat zu erhöhen.

Sicherung des umweltpädagogischen Schullandheimes OEKOLA

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig schließt mit dem umweltpädagogischen Schullandheim in Dreiskau-Muckern einen Nutzungsvertrag unter Zahlung eines Zuschusses von 25.000 € für 2018 und sichert so den Fortbestand der OEKOLA. Für die Folgejahre wird der Oberbürgermeister beauftragt, umgehende Verhandlungen mit dem Landkreis und dem Freistaat zur Finanzierung und Sicherung der OEKOLA aufzunehmen.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.

Sachverhalt:
Der Verein SCHOLAOECOLOGICA Sozio-Ökologisches Zentrum e.V. im Ökologischen Landwirtschaftsschulheim betreibt das OEKOLA Dreiskau-Muckern seit 2001, zunächst mit einer fünfjährigen Anschubfinanzierung, anschließend mit personeller Hilfe durch ABM, SAM etc. Vor einigen Jahren musste dann der Wegfall jeglicher Hilfe aus dem 2. Arbeitsmarkt verkraftet werden. Seit 2011 konnte durch den Landkreis mittels eines institutionellen Zuschusses in Höhe von 25.000 € p.a. eine kontinuierliche Arbeit des Schullandheimes gesichert werden. Dieser Zuschuss soll jedoch in diesem Jahr auslaufen und ab 2018 keinerlei Mittel durch den Landkreis mehr zur Verfügung gestellt werden.
Die eigentlichen Nutznießer*innen des umweltpädagogischen Hauses sind zu 90 % die LEIPZIGER Grundschüler*innen. Es ist insofern ein Stück weit nachvollziehbar, dass sich der Landkreis, der bereits ein anderes Schullandheim mit bis zu 100.000 € p.a. finanziert, aus der Finanzierung zurückzieht. Die Stadt Leipzig hat ihrerseits vor vielen Jahren ihr Engagement eigener Schullandheime eingestellt und ist seither der Meinung, dass sich andere darum kümmern sollen.
Um den Fortbestand des von Leipziger Grundschulen gut genutzten umweltpädagogischen Schullandheim in Dreiskau-Muckern auch künftig zu sichern, ist eine Finanzierung nötig. Diese sollte zunächst von der Stadt Leipzig, die mit Abstand größter Nutznießer des Schullandheimes ist, übernommen werden. Durch Verhandlungen mit Freistaat und Landkreis soll ab 2019 eine möglichst andere Finanzierung erreicht werden.


Stelle des Klimaschutzmanagers – kw-Vermerk streichen!

Beschlussvorschlag:
Der kw-Vermerk bei der Stelle des Klimaschutzmanagers wird gestrichen, damit die Stelle dauerhaft fortgeführt werden kann.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.

Sachverhalt
:
Die Stelle der Klimaschutzleitstelle/des Klimaschutzmanagers ist zentraler Bestandteil des Energie- und Klimaschutzprogrammes der Stadt Leipzig. Die Stelle wurde vor etwa zwei Jahren eingerichtet und besetzt, jedoch mit einem kw-Vermerk versehen. Da die Stelle für die Stadt Leipzigs bei der Koordination und Umsetzung ihrer Klimaschutzziele von unverzichtbarer Bedeutung ist, soll diese unbefristet fortgeführt werden.


Soziales


Vereine und Verbände im Bereich des Sozialamtes fördern

Beschlusstext:
Die Zuwendungen des Sozialamtes für Vereine und Verbände werden 2018 um 10% erhöht.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.

Sachverhalt
:
Die Vereine und Verbände im Bereich des Sozialwesens leisten einen wichtigen Beitrag für die gesellschaftliche Teilhabe, soziales Miteinander und Beratung. Durch das Bevölkerungswachstum in der Stadt steigt auch die Anzahl der Leipzigerinnen und Leipziger, welche Angebote und Hilfeleistungen der Verbände und Vereine im Bereich des Sozialwesens in Anspruch nehmen. Die Förderung von Vereinen und Verbänden stagniert seit einigen Jahren im Wesentlichen - eine Erhöhung betraf zweckgebunden die Migrantenarbeit. Gleichzeitig steigen aber die Tariflöhne und Sachmittelkosten bei den Vereinen und Verbänden. Allgemein gilt: Auch wenn die Finanzaufwendungen im geplanten Haushalt nicht gekürzt wurden, haben wir es mit einer realen Kürzung zu tun, d. h. einer versteckten Kürzungspolitik. Zahlreiche Vereine und Verbände bekommen für ihre wichtige und unverzichtbare Arbeit seit weit über zehn Jahren eine gleichbleibende undynamisierte Förderung. Dieser, einer faktischen Angebotseinschränkung gleichkommenden Entwicklung soll mit einer kontinuierlichen Anpassung der Fördermittel zukünftig entgegen gewirkt werden.


Planungsmittel für den Bau der Turnhalle an der 66. Grundschule

Beschlusstext:
Die Stadt beginnt umgehend mit den Planungen für den  dringend benötigten Turnhallenbau an der 66. Grundschule. Hierfür werden zunächst für 2018 Planungsmittel in Höhe von 100.000 € bereit gestellt.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.

Sachverhalt:
Am 15. November 2017 hat der Stadtrat den dringend notwendigen Neubau der Sporthalle an der 66. Grundschule mit Fertigstellung bis 2020 beschlossen: „Die Planung der Sanierung oder die Planung eines Ersatzneubaus der Sporthalle der 66. Schule, mit dem Ziel der Fertigstellung im Jahr 2020, wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung zeitnah vorgelegt.“
Eine Planung dazu hat bislang nicht begonnen, da im Haushalt 2018 keine Planungsmittel bereit gestellt werden. Auch für den Nacjhtragshaushalt ist dieser Mangel an Planungsmitteln nicht seitens der Verwaltung behoben worden, sodass nur mittels eines Änderungsantrages die tatsächliche Realisierung der Sporthalle bis 2020 abgesichert werden kann.


Planungsmittel für den Bildungscampus Südwest (Ersatzneubau 120. Grundschule + Kita)

Beschlusstext:
Die Stadt beginnt umgehend mit den Planungen für den  Bildungscampus Südwest (Ersatzneubau 120. Grundschule + Kita). Hierfür werden zunächst für 2018 Planungsmittel in Höhe von 100.000 € bereit gestellt.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.

Sachverhalt:
Am 30. September hat der Stadtrat beschlossen, den dringend notwendigen Ersatzneubau der 120. Grundschule gemeinsam mit der Planung für eine neue Kita in der Arthur-Nagel-Straße voranzubringen, um beide Einrichtungen in eine gemeinsame Bauplanung zu integrieren und als Campus zu errichten. Bislang haben lediglich Planungen für das Gelände begonnen, nicht jedoch Planungen für den Baukörper. Ziel der Inbetriebnahme beider Einrichtungen ist zum Schuljahresbeginn 2021/22. Um dies zu schaffen ist das Projekt dringend voranzutreiben.


Verkehr

Abteilung für strategische Verkehrsplanung weiter aufstocken

Beschlusstext:
Die geplante Abteilung für strategische Verkehrsplanung wird mit 4 statt 2 Stellen Verkehrsplanung ausgestattet, um eine wirksame, nachhaltige und an den bereits jetzt absehbaren Herausforderungen orientierte Arbeit leisten zu können und um jetzt schon die Weichen zu Stellen, im nächsten Doppel-Haushalt höhere Investitionen im Verkehrsbereich umsetzen zu können.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.

Sachverhalt:
Um die Arbeit der Strategischen Abteilung nicht von Beginn an wieder an kapazitiven Grenzen zu planen, sondern entsprechend des zu erwartenden Arbeitsumfanges personell angemessen und auskömmlich aufzustellen, sind zwei weitere Stellen in der Verkehrsplanung notwendig.
Vielfältige Prüf- und Planungsaufträge insbesondere aufgrund von Anträgen des Stadtrates harren der Bearbeitung, teilweise verzögern sich Baumaßnahmen nicht aus finanziellen Mitteln, sondern weil die Planungskapazitäten fehlen.
Wenn nun weitere Stellen geschaffen werden ist nicht davon auszugehen, dass diese vor dem 4. Quartal 2018 mit der Arbeit beginnen werden. Die Aufstockung der Stellen Verkehrsplanung um weitere zwei Stellen ist also auch eine strategische Entscheidung, um jetzt schon die Weichen zu stellen, um im Doppelhaushalt 2019/2020 tatsächlich die Investitionsmittel im Verkehrsbereich erhöhen zu können ohne nur neue investive Haushaltsausgabereste zu produzieren.
Wir gehen davon aus, dass sich der enorme Investitionsbedarf insbesondere im ÖPNV-Bereich aufgrund der Arbeit der ÖPNV-Strategiekommission auch im Doppelhaushalt des Freistaates niederschlagen wird. Damit die Stadt bei den dann anstehenden Baumaßnahmen mitbauen kann bedarf es der Aufstockung der Planungskapazitäten. Und zwar jetzt, damit diese Kapazitäten im nächsten Doppel-Haushalt schon zur Verfügung stehen!


Mobilitätswoche – personelle Untersetzung

Beschlussvorschlag:
Für die Koordinierungsaufgaben und Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Europäische Woche der Mobilität (EMW) in Leipzig wird eine Projektstelle mit 0,5 VZÄ eingerichtet.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.

Sachverhalt
:
Der Stadtrat hat 2015 eine Beteiligung Leipzigs an der Europäischen Mobilitätswoche beschlossen, 2016 hat diese unter breitem öffentlichen Interesse offiziell stattgefunden und war finanziell möglich durch eine einmalige Förderung des ZVNL. Für die kommenden Jahre ist eine Umsetzung des Beschlusses und eine Beteiligung Leipzigs an der EMW nur möglich, wenn ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen durch die Stadt als Ausrichterin der EMW zur Verfügung gestellt werden. Die Sensibilisierung und Werbung der Bevölkerung für zukunftsfähige Mobilität und für Maßnahmen zur Umsetzung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr und öffentlicher Raum erfordert eine sehr gut vorbereitete Öffentlichkeitskampagne, die sich langfristig lohnt. Für die Vergabe der Leistungen für die Kampagne und die Begleitung der Durchführung sollte eine Ausschreibung durchgeführt werden. Da die Stadt Veranstalterin ist, sollte für alle notwendigen Abstimmungen ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin abgestellt werden. Diese könnte bereits noch in diesem Jahr und damit in Vorbereitung der EMW 2019 tätig werden. Würde eine Beschlussfassung erst mit dem nächsten Doppelhaushalt erfolgen, hätte man durch die späte Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes durch die Landesdirektion und die frühstmögliche Stellenbesetzung im Herbst 2019 keine Wirksamkeit für die EMW 2019.


Stadtentwicklung

Baulandmobilisierung in der Innenentwicklung! Beratung, Begleitung, Steuerung und Umsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele in B-Planverfahren stärken und absichern

Beschlusstext:
Im Stadtplanungsamt, im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege und im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung werden jeweils 2 VZÄ neu geschaffen, um die Beratung, Begleitung, Steuerung und Umsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele in B-Planverfahren zur Baulandmobilisierung in der Innenentwicklung insbesondere für Wohnungsneubau zu stärken und abzusichern.    
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.

Begründung:
Angesichts der derzeitigen Personalsituation in den oben genannten Ämtern und aufgrund des nicht unerheblichen Aufgabenzuwachses halten wir es für dringend erforderlich, dass im Stadtplanungsamt, im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege und im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung jeweils 2 VZÄ neu geschaffen werden, um die notwendige Beratung, Begleitung, Steuerung und Umsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele in B-Planverfahren zur Baulandmobilisierung in der Innenentwicklung insbesondere für Wohnungsneubau zielführend zu stärken und abzusichern.


Baulandmobilisierung in der Innenentwicklung!  Budget insbesondere zur externen Erstellung von B-Plänen der Stadt Leipzig und zur Beauftragung dazu erforderlicher Fachgutachten erhöhen!

Beschlusstext:
Zur insbesondere externen Erstellung von B-Plänen der Stadt Leipzig und zur Beauftragung dazu erforderlicher Fachgutachten, die aufgrund städtebaurechtlicher Steuerung erforderlich sind und um Bauland in der Innenentwicklung insbesondere für Wohnungsneubau zu mobilisieren, wird das entsprechende Budget um 1 Mio. Euro für 2018 erhöht.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.

Begründung
:
Angesichts der derzeitigen Personalsituation im Stadtplanungsamt und vor dem Hintergrund des stetigen Aufgabenzuwachses, schlagen wir vor dem Hintergrund des Grundsatzes "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" vor, dass insbesondere zur externen Erstellung von B-Plänen der Stadt Leipzig und zur Beauftragung dazu erforderlicher Fachgutachten, die aufgrund städtebaurechtlicher Steuerung erforderlich sind und um Bauland in der Innenentwicklung insbesondere für Wohnraum zu mobilisieren, das entsprechende Budget um 1 Mio. Euro für 2018 zu erhöhen.


Konzeptvergabeverfahren zur sozialen Wohnungsbauförderung und Konzeptvergabeverfahren zum Kooperativen Planen und Bauen im Liegenschaftsamt personell absichern!

Beschlusstext:
Um die Erstellung, Bearbeitung und Begleitung von Konzeptvergabeverfahren zur sozialen Wohnungsbauförderung und von Konzeptvergabeverfahren zum Kooperativen Planen und Bauen personell abzusichern, werden im Liegenschaftsamt 3 VZÄ (1 VZÄ: soziale Wohnungsbauförderung, 2 VZÄ Kooperatives Planen und Bauen) neu geschaffen.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.

Begründung:
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe zum Thema „Konzeptvergabefahren zur sozialen Wohnungsbauförderung“ hat bereits vor einem halben Jahr ihre Arbeit unter Federführung des Liegenschaftsamtes beendet. Vor einem viertel Jahr hat diese Arbeitsgruppe auch ihre Arbeit zum Thema „Konzeptvergabeerfahren zum Kooperativen Planen und Bauen/Erarbeitung von Sozialkriterien“ beendet. Beide Beschlussvorlagen der Verwaltung müssen unserer Ansicht nach demnächst dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Um auch die Erstellung, Bearbeitung und Begleitung von „Konzeptvergabeverfahren zur sozialen Wohnungsbauförderung“ und von „Konzeptvergabeverfahren zum Kooperativen Planen und Bauen“ personell abzusichern, werden im Liegenschaftsamt 3 VZÄ (1 VZÄ: soziale Wohnungsbauförderung, 2 VZÄ Kooperatives Planen und Bauen) neu geschaffen.


Etablierung eines ganzheitlichen Flächenmanagements personell im Liegenschaftsamt absichern!

Beschlusstext:
Zur Etablierung eines ganzheitlichen Flächenmanagements werden im Liegenschaftsamt 2 VZÄ neu geschaffen.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.

Begründung:
Laut Arbeitsprogramm des Oberbürgermeisters hat sich die Stadt Leipzig bereits … (!) die Aufgabe gestelllt, ein ganzheitliches Flächenmanagement zu etablieren. Zielstellung dieses Projektes soll sein, die kommunale Infrastruktur für die wachsende Stadt zu sichern, indem kurzfristige Flächenbedarfe befriedigt und eine strategische Flächenvorsorge langfristig betrieben wird. Die Abstimmungsprozesse zwischen den Beteiligten sollen effektiver und wirtschaftlicher, und die Qualität der Entscheidungen verbessert werden.
Dieses ganzheitliche Flächenmanagement gibt es bis heute nicht, weshalb dringender Handlungsbedarf unsererseits gesehen wird. Da die Informationsvorlage der Verwaltung „Strategisches Liegenschaftsmanagement der Stadt Leipzig“ vom September 2017 den Anspruch des Oberbürgermeister noch einmal bekräftigt hat, hält unsere Fraktion es für erforderlich, um die Etablierung des ganzheitlichen Flächenmanagements schneller zu befördern, dass 2 VZÄ im Liegenschaftsamt neu geschaffen werden.

Beschluss der Ratsversammlung am 21. Januar 2018

Die Änderungsanträge wurde alle von den Fraktionen CDU, SPD und AFD kategorisch abgelehnt, die Linke enthielt sich der Stimme. Einzig die Fraktion Freibeuter befasste sich inhaltlich mit den Themen und stimmte der überwiegenden Zahl der Anträge zu.

Hier die Rede unserer Fraktionsvorsitzenden Kathariona Krefft dazu

Hier unsere anschließende Pressemitteilung dazu

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