Änderungsanträge zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 451 "Semmelweisstraße/An den Tierkliniken"
Änderungsantrag 1:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um einen weiteren Punkt ergänzt:
Für das Plangebiet ist ein Frei- und Grünraumkonzept insbesondere mit Quartiersplätzen, Durchwegungen für den Fußgänger- und Radverkehr und straßenraumbildenden Baumpflanzungen zu erarbeiten. Eine Bürger- und Akteursbeteiligung ist durchzuführen. Das Frei- und Grünraumkonzept ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Das Vorhaben „Brücke Steinstraße“ ist im Rahmen der Erarbeitung des Frei- und Grünraumkonzeptes aufgrund seiner überörtlichen Bedeutung besonders mit zu betrachten und zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass ein Frei- und Grünraumkonzept für das Plangebiet insbesondere mit Quartiersplätzen, Durchwegungen und straßenraumbildenden Baumpflanzungen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität von Fußgänger und Radfahrern erarbeitet werden soll. Grundlage der Konzepterarbeitung soll jedoch unter anderem eine Bürger- und Akteursbeteiligung sein. Ein Beteiligungskonzept ist dem Gremium Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement vorab vorzulegen. Der Entwurf des Frei- und Grünraumkonzeptes ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Das Konzept soll Maßnahmen benennen, außerdem auch zeitliche Aussagen zur Umsetzung sowie Aussagen zu notwendigen personellen wie finanziellen Ressourcen enthalten.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist zudem der Auffassung, dass das Vorhaben „Brücke Steinstraße“ im Rahmen der Erarbeitung des Frei- und Grünraumkonzeptes insbesondere aufgrund seiner überörtlichen Bedeutung besondere Betrachtung und Berücksichtigung finden muss. So zum Beispiel im Rahmen umfassender Erschließungsfragen oder konkurrierender Flächenanforderungen.
Bereits im Jahr 2015 wurde im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens die generelle Lage und Gestaltung der Brücke diskutiert. Im Rahmen einer von uns im Jahr 2017 initiierten Anfrage teilt die Stadtverwaltung unsere Einschätzung, wonach der neue Geh- und Radweg überörtliche Bedeutung habe. Sie hatte explizit die Aufnahme der Planung des Vorhabens „Brücke Steinstraße“ in den Nahverkehrsplan des ZVNL gefordert.
Dieser besonderen Bedeutung ist in den weiteren Planungen gerecht zu werden.
Änderungsantrag 2:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um einen weiteren Punkt ergänzt:
Die aktuellen und mit dem Flächennutzungsplan in Einklang befindlichen Kultur-, Kreativ- und Sportnutzungen sind im Bebauungsplan und ggf. über städtebauliche Verträge rechtssicher und dauerhaft abzusichern.
Begründung:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass mit diesem Bauleitplanverfahren die planerischen Voraussetzungen für die integrierte Entwicklung eines neuen, lebendigen und urbanen Stadtquartiers - als Scharnier zwischen Alter Messe und dem Stadtraum Bayerischer Bahnhof - geschaffen werden sollen.
Wir sprechen uns für den Erhalt der Kultureinrichtungen, der vielseitigen Clubkultur, an diesem Standort aus.
Deshalb wollen wir, dass der Stadtrat die Verwaltung auffordert, die aktuellen und mit dem Flächennutzungsplan in Einklang befindlichen Kultur-, Kreativ- und Sportnutzungen im Bebauungsplan und ggf. über städtebauliche Verträge rechtssicher und dauerhaft abzusichern.
Verwaltungsstandpunkt zu Änderungsantrag 1 vom 11. September 2020
Der Inhalt des Antrags ist bereits Verwaltungshandeln
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Der vom Stadtrat gefaßte Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bildet den Auftakt zu einem umfangreichen Planungsprozess. Für die Entwicklung des öffentlichen Raumes soll für das Plangebiet ein Frei- und Grünraumkonzept mit Quartiersplätzen und Durchwegungen sowie straßenraumbildenden Baumpflanzungen mit Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer erstellt werden (siehe Beschreibung der Maßnahmen bzw. Ziele und Zwecke der Planung im Aufstellungsbeschluss). Die Einbindung in übergebietliche Verknüpfungen (Brücke Steinstraße) ist dabei selbstverständlich.
Zu den Aufgaben und Grundsätzen der Bauleitplanung gehört, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung aller sozialen, umweltschützenden, wirtschaftlichen, kulturellen und weiteren Bedürfnissen aller Bevölkerungsgruppen in einen sachgerechten Ausgleich zu bringen. Das Baugesetzbuch zählt deshalb in seinem § 1 Absatz 6 eine Vielzahl von Belangen auf, die "insbesondere" zu berücksichtigen und sachgerecht abzuwägen sind.
Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan, sprich ganz am Anfang eines mit zweimaliger Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführenden Planverfahrens, werden die zu berücksichtigen Belange, soweit diese bis zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt sind, zunächst durch Formulierung von allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beschrieben. Eine besondere Hervorhebung einzelner Zielstellungen durch eigene Beschlusspunkte ist dabei nicht angezeigt, um den Prozess der objektiven, sachgerechten Abwägung, die ganz am Ende des Verfahrens mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu einer abschließenden Entscheidung gebracht wird, nicht von vorn herein dem Vorwurf eines Abwägungsdefizites auszusetzen. Die Befassung im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan beschreibt hingegen den Prozess des Umgangs mit den einzelnen Belangen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Laufe des Verfahrens mindestens nach den Anforderungen des Baugesetzbuches (vgl. Dazu § 3 BauGB). Dabei wird zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung antragsgemäß eine Werkstatt zum Frei- und Grünraumkonzept einschließlich der Diskussion des zu erstellenden Mobilitätskonzeptes durchgeführt.
Begründung
Übergeordnetes stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, den derzeit ungeordneten
Stadtraum westlich des Campus der Universität Leipzig „An den Tierkliniken“ aufzuwerten und die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Dabei sind folgende Planungsziele im Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für das Areal explizit benannt:
Erarbeitung eines gebietsbezogenes Verkehrs- und Erschließungskonzept mit Anbindung der zukünftigen Verlängerung der Steinstraße in Ost-West Richtung durch die Steinbrücke.
Entwicklung eines Mobilitätskonzepts für das Plangebiet.
Für die Entwicklung des öffentlichen Raumes muss für das Plangebiet ein Frei-/Grünraumkonzept mit Quartiersplätzen und Durchwegungen sowie straßenraumbildenden Baumpflanzungen mit Aufenthaltsqualität erstellt werden. Die vorhandenen Bestandsbäume und Grünräume sind in der Planung zu berücksichtigen und sollen möglichst erhalten werden.
Im Sinne eines stadtökologischen Konzeptes werden in der weiteren Planung die umweltpolitischen Ziele (insbesondere Klimaschutz und Klimaanpassung) der Stadt Leipzig für moderne Stadtplanung berücksichtigt (Konzept für Blaue und Grüne Infrastruktur, energieeffizienten und ressourcensparenden Gebäude- bzw. Quartiersver- und entsorgungslösungen u.a.).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Laufe des Verfahrens mindestens nach den Anforderungen des Baugesetzbuches (vgl. Dazu § 3 BauGB). Dabei wird zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung antragsgemäß eine Werkstatt zum Frei- und Grünraumkonzept einschließlich der Diskussion des zu erstellenden Mobilitätskonzeptes durchgeführt.
Zeithorizont
Die Umsetzung erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes.
Verwaltungsstandpunkt zu Änderungsantrag 2 vom 11. September 2020
alternativer Beschlussvorschlag:
- Bei der Erarbeitung des B-Plan Nr. 451 „Semmelweisstraße/An den Tierkliniken“ werden Einrichtungen und Anlagen für sportliche und kulturelle Flächen gemäß den Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 BauGB zur dauerhaften Festsetzung geprüft.
- Es handelt es sich um einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan; die Kultur-, Kreativ- und Sportnutzungen sind explizit als Planungsziele benannt.
- Das Areal des Kohlrabizirkus ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche Kultur/Sport ausgewiesen. Im künftigen Bebauungsplan können und werden Einrichtungen und Anlagen für sportliche und kulturelle Zwecke gemäß den Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 BauGB dauerhaft festgesetzt werden. Eine betriebsgenaue Festsetzung der Kultureinrichtungen (IFZ, Destillery, TV-Club u.a.) ist aber planungsrechtlich nicht möglich.
Strategische Ziele
Mit dem Bebauungsplan Nr. 451 sollen die denkmalgeschützten Stadtbausteine u.a. der ehemaligen Großmarkthalle und die vorhandenen Kultur-, Kreativ- und Sportnutzungen dauerhaft erhalten werden. Die aktuell ungenutzten Bereiche im Bereich des Aufstellungsbeschlusses sollen mit nicht störenden gewerblichen Nutzungen entwickelt werden. Dem Fachkonzept Wirtschaft und Arbeit folgend, könnten hier Flächen für Büros, Labore und Forschungseinrichtungen geplant werden, um Leipzig als attraktiven und konkurrenzfähigen Wissenschafts- bzw. Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln.
Begründung
Das Areal des Kohlrabizirkus ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig als Sonderbaufläche Kultur/Sport ausgewiesen. Im künftigen Bebauungsplan, zu dem der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, sollen Einrichtungen und Anlagen für sportliche und kulturelle Zwecke gemäß den Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 BauGB festgesetzt werden. Kultur-, Kreativ- und Sportnutzungen sind auch explizit als Planungsziele im Aufstellungsbeschluss benannt. Eine betriebsgenaue Festsetzung von Kultureinrichtungen (IFZ, Destillery, TV-Club u.a.)) ist aber planungsrechtlich nicht möglich.
Eine Verankerung der aktuellen Einrichtungen über einen städtebaulichen Vertrag ist zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen, da nach derzeitigem Planungsstand in der historischen Großmarkthalle kein zusätzliches Baurecht geschaffen wird und das umliegende Areal einem anderen Eigentümer gehört.
Realisierungs- / Zeithorizont
Die Umsetzung erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes.