Änderungsanträge zur Vorlage: Maßnahmen- und Umsetzungskonzept "Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität"

Änderungsantrag 1

Beschlussvorschlag:

Die wirtschaftlich darstellbare Maßnahme B2 (Privilegierung von Parkräumen für E-Fahrzeuge innerhalb des Innenstadtrings) wird wie folgt geändert:

Beschreibung: In der Stadt Leipzig sollen privilegierte Parkräume für elektrische private und gewerbliche Fahrzeuge befristet auf die nächsten fünf Jahre kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dies ist für die Förderung der urbanen Elektromobilität insofern notwendig, da es für private Nutzer von Elektroautos und kommerzielle Anbietern bisher kaum finanzielle Anreize gibt, Elektrofahrzeuge anzuschaffen.


Ziele:

  • Privilegierungen für nachhaltige Mobilitätsangebote schaffen, um damit u.a. die Luft- und Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen
  • Erhöhung der Sichtbarkeit von E-Mobilität
  • kostenloses Parken für E-Fahrzeuge in der Innenstadt auf allen öffentlichen Parkplätzen (Nachweis mittels E-Kennzeichen)
  • Ausweisung von 50 % (insgesamt 100 Parkplätze) Parkplätze für E-Fahrzeuge in der Innenstadt in Abhängigkeit der Zulassungszahlen und rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Vollständige Ausweisung der innerstädtischen oberirdischen öffentlichen Parkfläche für E-Fahrzeuge (ausgenommen Anwohnerparken, Wirtschaftsverkehr und Menschen mit Behinderungen) auf 100 % ab 2020.

Sachverhalt:

Ziel des Konzeptes der Autoarmen Innenstadt ist die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs im Stadtzentrum, unabhängig der Art des Antriebes, zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. Dem kann man nicht gerecht werden, indem man den aktuellen Stellplatzbestand zum Teil kostenfrei zur Verfügung stellt. Stattdessen sollte der oberirdische Stellplatzbestand im öffentlichen Raum im Sinne der Luftreinhaltung, Lärmbelastung, Gesundheit und Aufenthaltsqualität perspektivisch nur noch für E-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden, um den Parksuchverkehr von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren aus der Kernstadt herauszuhalten. Ausnahmen sollte es lediglich für Anwohnende, Menschen mit Behinderungen und den Wirtschaftsverkehr geben. Diese privilegierte Ausweisung von Parkraum soll jedoch auch nicht die derzeitige Anzahl an Stellplätzen sichern, sondern abhängig von der weiteren Umsetzung des Konzeptes Autoarme Innenstadt vollzogen werden.


Änderungsantrag 2

Die Maßnahme B3 (Privilegierung von E-Wirtschaftsverkehr durch längere Warenanlieferungszeiten in der Fußgängerzone der Innenstadt) wird gestrichen und nicht weiter verfolgt.

Sachverhalt:

Die Leipziger Innenstadt boomt. Dies ist direkte Folge der erfolgreichen Umsetzung des Konzeptes der autoarmen Innenstadt. Wie in der Vorlage korrekt aufgeführt wird, soll „die City zum Flanieren“ einladen. Der Autoverkehr sollte auch dann nicht in der autoarmen Innenstadt zunehmen, wenn dieser elektrisch angetrieben wird. Wer sich zu den Hauptgeschäftszeiten in der Innenstadt aufhält, kann sich vorstellen, zu welchen Nutzungskonflikten ein beinahe lautloser E-Autoverkehr mit den Mengen an Fußgängerinnen und Fußgängern führen wird.

Die vielen anderen Projekte und Vorschläge werden bei Umsetzung die Elektromobilität fördern, so dass man nicht das Ziel der autoarmen Innenstadt konterkarieren muss, um dieses Ziel zu erreichen. Entsprechend soll sich die Verwaltung mit ihren Partnern auf die anderen vorgestellten Projekte konzentrieren.

Beschluss der Ratsversammlung am 12. April 2017:

Beide Änderungsanträge wurden vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt.

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