Änderungsanträge zur Vorlage "Sitzbankkonzept Innenstadt Leipzig"

Änderungsantrag 1:

Der Beschlussvorschlag wird ersetzt:

  1. Das Sitzbankkonzept Innenstadt Leipzig wird in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Sitzbankkonzept Innenstadt Leipzig zügig bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2021 auch aus Mitteln der städtischen Gästetaxe umzusetzen. Spätestens mit Beginn der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 ist dem Stadtrat ein entsprechender Finanzierungsvorschlag seitens der Stadtverwaltung zu unterbreiten.
  3. Bei der Umsetzung des Sitzbankkonzeptes sind die Anlieger in geeigneter Weise zu informieren.
  4. Der Stadtrat ist jährlich zum Quartalsende schriftlich über den Umsetzungsstand zu informieren.
  5. Das Sitzbankkonzept ist für die Stadtbezirke und Ortschaften fortzuschreiben. Unter Einbeziehung der Stadtbezirks- und Ortschaftsräte ist eine Akteurs- und Bürgerbeteiligung durchzuführen. Dem Stadtrat ist bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2021 ein Beteiligungskonzept vorzulegen.
  6. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei Straßen(neu)planungen neben Fahrradbügeln stets auch Sitzgelegenheiten an dafür geeigneten Standorten miteinzuplanen und bei Realisierung der Straßen(neu)planungen auch umzusetzen.

Begründung:

Vor 10 Jahren ging von unserer Fraktion die Initiative im Stadtrat aus, ein Sitzbankkonzept für die Leipziger Innenstadt zu erarbeiten. Nun wird dem Stadtrat dieses Konzept zur Kenntnis gegeben.

In der Zwischenzeit forderten wir immer wieder aktiv die Erweiterung von Sitzmöglichkeiten an der Thomaswiese, in der Petersstraße und in der Grimmaischen Straße ein. Außerdem machten wir uns stark für mehr Sitzgelegenheiten in den Stadt- und Ortsteilen.

Wir begrüßen das Sitzbankkonzept für die Leipziger Innenstadt im Grundsatz. Mit ihm bringt die Stadtverwaltung zum ersten Mal klar und unmissverständlich zum Ausdruck, dass das Straßennetz nicht nur der Fortbewegung, also dem fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr, dem öffentlichen Verkehr, dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr, sondern auch der Begegnung von Menschen im öffentlichen Raum ohne Konsumzwang dient.

Dem Wunsch der Fußgänger nach mehr Verweilqualität in der Innenstadt, in den Stadtteilen und Wohnquartieren ist endlich Rechnung zu tragen. Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum dürfen deshalb auch nicht länger ein Schattendasein im städtischen Haushalt führen.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist deshalb der Auffassung, dass nur mit einer zügigen Umsetzung des Konzeptes der notwendige Pradigmenwechsel hin zu mehr Sitzgelegenheiten in der gesamten Stadt einzuleiten ist.

Um die Umsetzung bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2021 zu ermöglichen, soll diese auch aus Mitteln der städtischen Gästetaxe mitfinanziert werden. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass die Stadtverwaltung unsere Auffassung teilt, dass durch mehr und attraktive Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum auch der Tourismusstandort Leipzig eine Stärkung erfährt.

Deshalb teilen wir auch die Auffassung des Seniorenbeirates nicht, der in Bezug auf die Einrichtung von Sitzgelegenheiten überwiegend an die Eigenverantwortung und das bürgerschaftliche Engagement appelliert. Weiterhin ist natürlich das Spenden für oder auch ein Sponsoring von Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum möglich.

Stadtrat, städtische Gremien und die Stadtgesellschaft zeigen bei diesem Thema großes Interesse, ähnlich dem bei Errichtung von öffentlichen Toilettenanlagen. Deshalb ist schriftlich vierteljährlich zum Quartalsende über den Umsetzungsstand auf der städtischen Webseite zu informieren.

Darüber hinaus ist die Stadtverwaltung zu beauftragen, künftig konsequent bei Straßen(neu)planungen neben Fahrradbügeln auch Sitzgelegenheiten an dafür geeigneten Standorten miteinzuplanen und bei Realisierung der Straßen(neu)planungen auch umzusetzen (Hinweis: 300 Meter entspricht der Gehdistanz in 10 Minuten von einer mobilitätseingeschränkten Person). In diesem Zusammenhang verweisen wir auf bereits erfolgreiche Umsetzungen zum Beispiel in der Könneritzstraße und in der Karl-Liebknecht-Straße, die zum Verweilen auch ohne Konsumzwang einladen.

Mit diesen einzuleitenden Maßnahmen wollen wir erreichen, dass auch der Fußgänger endlich eine entspreche Wertschätzung erfährt.

 

Änderungsantrag 2:

Der Beschlussvorschlag wird um nachfolgende Punkte ergänzt:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat spätestens mit Beginn der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 zur schrittweisen Umsetzung der geplanten Aufwertung des Stadtraumes Salzgäßchen/Reichsstraße einen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten. Beginn der Umsetzung ist das Jahr 2021.
  2. Die Granitbank auf dem kleinen Willy-Brandt-Platz mit einer Bankauflage (analog Projekt Nr. 74 Wilhelm-Leuschner-Platz des Sitzbankkonzeptes) nachzurüsten.

Begründung:

Aufgrund eines Haushaltsantrages unserer Fraktion hat die Stadtverwaltung im letzten Jahr dem Stadtrat eine Machbarkeitsstudie zur Aufwertung des Stadtraumes Salzgäßchen/Reichsstraße vorgelegt. Wir können uns vorstellen, dass die Machbarkeitsstudie in vier Schritten umzusetzen ist. Mit dem Salzgäßchen wäre 2021 zu beginnen. Reichstraße, Katharinenstraße und das Böttchergäßchen würden in weiteren Schritten folgen. Es ist Zeit, neben der beliebten Thomaswiese am Marktplatz auch im Bereich des Salzgäßchens eine zweite attraktive und schattenspendende größere Sitzmöglichkeit zu schaffen.

Unsere Forderung, die Granitbank auf dem kleinen Willy-Brandt-Platz mit einer Bankauflage analog Projekt Nr. 74 Wilhelm-Leuschner-Platz des Sitzbankkonzeptes nachzurüsten, ist selbstredend.

 

Änderungsantrag 3:

Der Beschlussvorschlag wird um nachfolgenden Punkt ergänzt:

Bei der Umsetzung des Sitzbankkonzeptes Innenstadt Leipzig wird der Stadtverwaltung die Erweiterung des „Ausstattungskatalog für den öffentlichen Raum“ und der darin enthaltenen Banktypen ermöglicht. Die stadträumliche Situation eines für Sitzgelegenheiten geeigneten Standortes ist bei der Auswahl eines Bankentyps mit zu betrachten; ebenso sind unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten und -formen in Betracht zu ziehen. Eine künstlerisch gestaltete Umsetzung bzw. Kombination mit Kunstwerken an einzelnen aufgeführten Standorten ist zu prüfen.

Begründung:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Stadtverwaltung bei der Umsetzung des Sitzbankkonzeptes für die Innenstadt dahingehend unterstützen, das auf restriktive Vorgaben verzichtet wird. Eine Abweichung vom „Ausstattungskatalog für den öffentlichen Raum“ muss jederzeit möglich sein. Erst recht, wenn eine besondere stadträumliche Situation dafürsprechen könnte oder auch andere Nutzungsmöglichkeiten und damit -formen sich an einem Standort als ideal erweisen könnten. Ebenso können künstlerische Umsetzungsformen in Betracht gezogen werden.

 

Alle Änderungen wurden beschlossen.

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