Änderungsantrag 1 zur Vorlage "Satzung der Stadt Leipzig über die Stellplatzpflicht (Stellplatzsatzung)"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 19. November 2019

Beschlussvorschlag:

Richtzahlentabelle Anlage 1 zur Stellplatzsatzung

Unter 1.1. Ein-/Mehrfamilienhäuser und sonstige Wohnungen:

Die Zahl der Stellplätze ist wie folgt festzulegen: 0,3 je 40 qm Wohnfläche.
 

Sachverhalt:

Diese Festlegung gibt die für die Gesamtstadt ermittelten statistischen Werte nahezu exakt wieder: Die Wohnfläche je Einwohner beträgt in Leipzig 39,9, qm.

Dadurch ist eine Unterscheidung zwischen größeren und kleineren Wohnungen leichter möglich. Bei Anpassung von Wohnungsgrößen bleibt unter Berücksichtigung der Gesamtwohnfläche eines Gebäudes außerdem auch die Zahl der benötigten Stellplätze konstant. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der private PKW-Besitz nach aktuellen Daten einen Prozentsatz von 33,7 % abnehmend hat.

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