Änderungsantrag 1 zur Vorlage " Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017"

Änderungsantrag vom 11. Mai 2018

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig lehnt die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereiches ab.

2. Die Stadt Leipzig fordert als mögliche Grundlage einer Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereiches ein Gutachten auf Basis einer Verkehrsprognose für den Flugverkehr für das Jahr 2030 und auf dem Szenario „Gleichmäßige Bahnnutzung.“

3. Kapitel 3.5 Luftverkehr wird wie folgt ergänzt:
Die Entwicklung des Flughafens Leipzig Halle zu einem internationalen Passagierflughafen wird von der Stadt Leipzig unterstützt. Hinsichtlich des weiteren Ausbaus des Frachtflugverkehrs und der damit verbundenen nächtlichen Lärmbelastung der nördlichen Teile von Leipzig sind die aktuellsten Erkenntnisse und Forderungen des Fluglärmberichtes 2017 des Umweltbundesamtes für stadtnahe Flughäfen zu beachten und bezogen auf den Flughafen Leipzig-Halle darzustellen.

Sachverhalt:

zu 1. Die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereiches versucht im Nachhinein eine Entwicklung der Bahnnutzung zu legitimieren, die so im Planfeststellungsbeschluss nicht vorgesehen war und die für die anliegenden Ortsteile massive Belastungen mit sich bringt. Entsprechend wurde die Stellungnahme ja auch in vielen Ortschaftsräten abgelehnt.

Zu 2. Wenn der Regionalplan verabschiedet wird, ist der Prognosezeitraum der zugrunde liegenden Gutachten im Grunde schon erreicht. Da der Regionalplan aber etwa zehn Jahre gelten soll, wäre es konsequent, wenn dann auch die Entwicklung des Flughafens bis 2030 prognostiziert wird um die bevorstehenden Belastungen deutlich und transparent zu machen. Dies scheint umso mehr geboten angesichts der Ausbaupläne, die nicht zuletzt ihren Niederschlag sogar im Koalitionsvertrag von Union und SPD gefunden haben. Dabei kann es nicht im Interesse der Stadt Leipzig sein, die reale Bahnnutzung im Nachhinein zu legitimieren (siehe 1.), so dass nur das Szenario Gleichmäßige Bahnnutzung Grundlage für eine Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereiches sein kann.

Zu 3. Die Mitarbeit der Stadt Leipzig in der Fluglärmkommission hat bislang wenig Erfolge vorzuweisen. Diese Erfolge sind immer so, dass sie der Entwicklung des Flughafens keinerlei Beschränkungen eingebracht haben, so dass von einer Abwägung wirtschaftlicher Interessen und dem Schutz der Bevölkerung nicht die Rede sein kann. Die offenen Themen gleichmäßige Bahnnutzung, Lärmpausen oder auch die nächtlichen Triebwerkprobeläufe geben Anlass dazu, dass die Stadt Leipzig eine solche Abwägung auf Basis der aktuellen Forschung fordern sollte.


Beschluss der Ratsversammlung am 31. Mai 2018:

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit im Stadtrat beschlossen.

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