Änderungsantrag 2 zum Masterplan als Grundlage zum Bebauungsplan Nr. 416 "Freiladebahnhof Eutritzscher / Delitzscher Straße"

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 24. November 2020

Punkt 1.2 wird wie folgt geändert:

1.2. Zum Thema Ökologie nimmt der Stadtrat zur Kenntnis, dass die Konzepte unter Voraussetzung der Berücksichtigung der Auflagen des Umweltamtes zum letzten Arbeitsstand soweit ausgearbeitet sind, dass auf der Grundlage des Arbeitsstandes eine Weiterführung der Bauleitplanung gemäß Ratsbeschluss VI-DS-06768-NF-01-DS-04 vom 04.09.2019, Ziff. 3, 2. Anstrich, möglich ist.

Folgender Punkt 1.4 wird ergänzt:

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass sich der Vorhabenträger im Rahmen des PEV zu den bisherigen Arbeitsständen bekennt und diese unter Maßgabe des Ratsbeschlusses VI-DS-06768-NF-01-DS-04 sowie der geltenden strategischen Zielsetzungen der Stadt Leipzig weiterentwickeln wird.

Folgender Punkt 4.5 wird ergänzt:

Die überarbeiteten Arbeitsstände nach Punkt 2 der Vorbemerkung des PEV zur Umsetzung der Planungsziele gemäß VI-A-06105-NF-03 wurden dem Stadtrat spätestens 3 Monate vor Offenlagebeschluss zugeleitet und von der Ratsversammlung bestätigt.

Begründung:

Die jetzigen, zum Teil unbestätigten Arbeitsstände sind nicht geeignet, die vom Rat beschlossen Planungsziele VI-A-06105-NF-03 zu gewährleisten. So sind insbesondere die umfangreichen Monita des Umweltamts zum Thema Ökologie zu berücksichtigen und das Mobilitätskonzept mit letztem Stand Frühjahr 2019 grundlegend zu überarbeiten, um insbesondere den vom Rat beschlossenen Zielsetzungen der Mobilitätsstrategie zu entsprechen. Die Antragstellerinnen begrüßen das in den PEV aufgenommene Bekenntnis von Verwaltung und Vorhabenträger, nicht hinter die Arbeitsstände zurückzufallen und diese weiterzuentwickeln. Um die Standards verbindlich zu sichern, sind die Arbeitsstände rechtzeitig vor Offenlagebeschluss in den Stadtrat einzubringen und zu bestätigen. Die Frist von 3 Monaten sicher eine ausreichende Zeit für die Behandlung im Rat, auch unter Berücksichtigung der Sommerpause.

Beschluss der Ratsversammlung am 24. November 2020

Der Antrag wurde seitens der Verwaltung übernommen und mit der Vorlage so beschlossen.

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