Änderungsantrag 2 zur Vorlage: Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB)

Änderungsantrag zur Beschlussfassung am 12. April 2017

Das Vorgehensziel 1.1.8

„Modernisierungsmaßnahmen der LWB sollten im mietpreisgünstigen oder mittelpreisigen Bestand grundsätzlich nur in dem Maße durchgeführt werden, dass die Bestände auch nach der Sanierung im gleichen Marktsegment gehalten werden können.“

ist wie folgt zu ergänzen:

  1. Hierzu ist es notwendig, den betreffenden Wohnungsbestand durch Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen auf einem zeitgemäßen Stand (d.h. keine Luxussanierung) zu halten.
  2. Die LWB führt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat dann ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren über eine sozial-/mieterverträgliche Modernisierung durch, wenn eine größere Anzahl von Wohnungen (ab 50 Wohneinheiten) in einem Quartier einer umfassenden Sanierung/Modernisierung bedürfen.


Begründung:

zu Punkt 1.:

Ergänzung dient der Klarstellung.

Zu Punkt 2.:

Bei zu sanierenden größeren Wohnquartieren sind Mieterinnen und Mieter frühzeitig einzubinden. Alle Sanierungsschritte und Bedingungen für die Mieterinnen und Mieter werden transparent in dem Beteiligungsverfahren aufgezeigt.    

Verwaltungsstandpunkt:

Zu Pkt.1: Zustimmung mit Änderung
Ein Rückgriff auf den Begriff "Luxussanierungen" sollte nicht erfolgen, da dies ohne weitere Definition, was darunter konkret bzw. im Detail zu verstehen wäre, zu unbestimmt wäre und damit zu Interpretationsproblemen führen würde. Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen, dass gegenwärtig noch nicht der gesamte Wohnungsbestand des Unternehmens einem "zeitgemäßen" Standard entspricht. Eine diesbezügliche Zielstellung sollte daher auf jeden Fall aufgenommen werden. Es ist bereits ohnehin Gegenstand der strategischen Unternehmensplanung.
Die unter 1. vorgeschlagene Ergänzung des Vergehenszieles 1.1.8 könnte dann mit folgender Formulierungsänderung übernommen werden:
"Der betreffende Wohnungsbestand ist durch Modernisierungsmaßnahmen auf einen zeitgemäßen
Stand zu halten bzw. zu bringen. "

Zu Pkt.2: Alternativvorschlag
Die unter 2. vorgeschlagene Ergänzung des Vergehenszieles 1.1.8 könnte mit einer angepassten Formulierung aufgenommen werden. Die Anpassungen resultieren daraus, dass für Maßnahmen, die die Kernelemente eines zu modernisierenden bzw. zu sanierenden Hauses und somit die Instandhaltungs- und Verkehrssicherheitspflicht der LWB betreffen, grundsätzlich aus Haftungsgründen keine Mieterbeteiligung gewährt werden kann. Vor diesem Hintergrund könnte der Intention des Antrages nur wie folgt Rechnung getragen werden:
"Die LWB sichert dabei grundsätzlich eine adäquate Information der betroffenen Mieter ab. Sie führt darüber hinaus in den Fällen, in denen eine größere Anzahl von Wohnungen in einem Quartier (mehr als 50) einer Modernisierung bedürfen, auch ein frühzeitiges Mieterbeteiligungsverfahren für die Arbeiten in den Wohnungen durch, sofern nicht Kernelemente des zu modernisierenden Hauses (z.B. Dach, Sanitärstränge, Hauselektrik und Heizungsanlage)
betroffen sind. "

Beschluss der Ratsversammlung am 12. April 2017:

Der Änderungsantrag wurde in geänderter Form im Sinne des Alternativvorschlags der Verwaltung vom Stadtrat beschlossen.

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