Änderungsantrag 2 zur Vorlage "Gesamtkonzept zur Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Leipzig"

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 20. Januar 2021

Beschlussvorschlag:

Die Anlage 1 wird unter 5.1.1 Verfahren im zweiten Absatz wie folgt geändert:

Bürgerinnen und Bürger, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, Vereine, Initiativen oder der Stadtbezirksbeirat als solcher können Projekte und Ideen für eine finanzielle Unterstützung aus dem Stadtbezirksbudget vorschlagen. Vorschläge aus Vereinen sind dabei nicht auf den Vereinszweck begrenzt.

Begründung:

Eine zentrale Säule des Bürgerhaushaltes ist die Beteiligung. In Deutschland haben alle Einwohner*innen die Möglichkeit zur Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen. Sie können kommunale Entscheidungsprozesse aktiv mitgestalten und bei der Entwicklung des eigenen Umfeldes und des Gemeinwesens mitwirken.

Einwohnerinnen und Einwohner sind lt. sächsischer Gemeindeordnung alle Menschen, die in Leipzig wohnen. Lt. § 10 der Sächsischen Gemeindeordnung regelt die Kommune die Mitwirkung ihrer Einwohner*innen selbst. Ein Mindestalter wurde nicht festgeschrieben, sondern ist durch Satzungen seitens der Kommune zu regeln.

In Leipzig werden Menschen ab 14 Jahren durch Gremien wie das Jugendparlament, die Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte und die Ratsversammlung in ihren Anliegen gehört und ihre Interessen demokratisch legitimiert vertreten. Durch das Jugendparlament wurde 2015 eine Struktur geschaffen, die für die Anliegen junger Menschen Ansprechpartner ist und welche zur aktiven Beteiligung im Sinne einer positiven Stadtentwicklung aufruft. Die Antragsteller*innen bewerten nach fast zwei Wahlperioden des Jugendparlaments diesen Schritt für gelungen. Jugendlichen ab 14 Jahren im Jahr 2020 den Zugang zum Verfahren eines Bürgerhaushalts und seiner Vorstufe – den Stadtbezirksbudgets - zu verweigern ist inkonsequent. Vor diesem Hintergrund wird auf § 47a der Sächsischen Gemeindeordnung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verwiesen.

Städte wie Oranienburg und Potsdam stellen bereits seit Jahren in ihren Bürgerhaushalten auf ein Beteiligungsalter von 14 Jahren ab. Die Stadt Bonn verzichtet im Rahmen der Antragstellung sogar in Gänze auf ein Mindestalter.

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