Änderungsantrag 2 zur Vorlage "Straßenbaumkonzept der Stadt Leipzig"

Änderungsantrag vom 26. Juni 2019

Beschlussvorschlag:

Der Beschlusspunkt 3 wird wie folgt geändert:

3. Zur Finanzierung der

a)      Nachpflanzungen von Straßenbäumen an vorhandenen Baumstandorten werden für die Jahre 2019 und 2020 Aufwendungen in Höhe von jährlich 900.000 € im Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (PSP-Element 1.100.55.1.0.01.03) zur Verfügung gestellt. Über die in den Folgejahren erforderlichen Mittel wird im Zuge der Haushaltsplanung 2021/22 entschieden.

b) Erweiterung des Straßenbaumbestandes durch Erstpflanzungen werden im Jahr 2020 investive Mittel in Höhe von jährlich 250.000 € im Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (PSP-Element 7.0000716.700) bereitgestellt. Die Stadtverwaltung plant fortan die in den Folgejahren und im Zuge der Haushaltsplanung 2021/2022 erforderlichen Mittel im Rahmen des Investitionsprogrammes mit mindestens jährlich 1.500.000 € ein. Zur Umsetzung der Erweiterung des Straßenbaumbestandes werden für 2020 vier zusätzliche VzÄ dauerhaft geschaffen.

Die Bereitstellung der weiteren Finanzierungsbausteine zur Umsetzung der Bestandserweiterung um 1.000 Bäume (siehe Straßenbaumkonzept S. 68) werden auch für die weiteren Jahr garantiert.

Begründung:

In der Vorlage sind die finanziellen Notwendigkeiten für die Neupflanzungen klar beschrieben:

„Die Erstpflanzung eines Baumes in nicht befestigte Flächen wird wie die Nachpflanzung eines Baumes auf vorhandenem Baumstandort, einschließlich der Kosten für Planung und 3 Jahre Pflege, derzeit mit 1.500 EUR veranschlagt. … Die Herstellung eines Baumstandortes in befestigten Straßen- und Gehwegbereichen mit umfangreichen Arbeiten zur Standortverbesserung im Baumumfeld, der Wiederherstellung der Verkehrsflächen in den Randbereichen der Baumstandorte und mit Planungs- und Baukosten, einschließlich 3-jähriger Pflege, wird mit 4.500 EUR pro Baum kalkuliert. … Unter der Voraussetzung, dass sich bei der geplanten Maßnahmenumsetzung neben den innerstädtischen Bereichen auch deutliche Schwerpunkte in Ortsteilen mit Straßen in weniger befestigten Bereichen befinden, ergibt sich ein gemittelter Kostenaufwand von 3000 EUR pro Erstpflanzung.“

Das Ziel ist ein jährlicher Aufwuchs von 1.000 Bäumen: „Das Straßenbaumkonzept legt als anzustrebendes Umsetzungsziel einen Zuwachs von rund 1000 Straßenbäumen pro Jahr zugrunde, welches auf den langjährigen politischen Zielvorgaben des Luftreinhalteplanes basiert. Das ist besonders in Anbetracht der zunehmenden Nutzungskonkurrenz im Straßenraum eine erhebliche Herausforderung. Um dieses Ziel zu erreichen, benennt das Konzept die erforderliche Aufstockung der notwendigen Ressourcen.“

Auch das im Doppelhaushalt 2019/20 beschriebene Schlüsselprodukt 1.100.55.1.0.01 „Grün- und Parkanlagen, Kleingartenwesen“ legt unter der Kennzahl „Straßenbäume“ einen Zuwachs von jährlich 1.000 Bäumen vor.

Dieses Ziel untermauert auch der in der Vorlage beschrieben BP 2 „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle zur Umsetzung des Straßenbaumkonzeptes erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die personellen und finanziellen Ressourcen einzuplanen und bereitzustellen.“

Rechnerisch sind zur Neupflanzung von 1.000 Straßenbäumen bei einem angenommenen Mittelwert von 3.000 € pro Baumpflanzung jährlich 3.000.000 € und entsprechende Personalstellen notwendig.

Die im BP 3 bereitgestellten Ressourcen von 250.000 € ohne  zusätzliches Personal bleiben sowohl finanziell als auch personell meilenweit hinter dieser Zielstellung zurück und sind inakzeptabel.

Beschluss der Ratsversammlung vom 27. Juni 2019

Der Änderungsantrag wurde vom Stadtrat mit großer Mehrheit angenommen.

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