Änderungsantrag 3484: Ergänzende Finanzierungswege für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
gemeinsamer Änderungsantrag mit Fraktion Die Linke vom 1. März 2017
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat bekennt sich zu der Absicht, kommunalpolitisch ergänzende Finanzierungswege für den ÖPNV einzuführen, wenn die übergeordneten Ebenen, insbesondere der Freistaat Sachsen, die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat.
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich gegenüber Bund und Freistaat sowie im Deutschen Städtetag für notwendige Gesetzesänderungen einzusetzen, damit Kommunen die Möglichkeit erhalten ergänzende Finanzierungswege auf kommunaler Ebene einzuführen.
Begründung:
Der ÖPNV ist das Rückgrat urbaner Mobilität, denn den ÖPNV können (fast) alle nutzen: Auch wer nicht (mehr) Rad fahren oder sich kein Auto leisten kann oder will, ist mit dem ÖPNV auch über die begrenzte Distanz, die man zu Fuß bewältigen kann, hinaus mobil. Zwar stehen Bund und Land in der Pflicht, den ÖPNV angemessen zu finanzieren. Insbesondere in Sachsen, wo unterdurchschnittlich wenig Geld im Verkehrsbereich für den ÖPNV ausgegeben wird. Aber die Probleme der Finanzierung des ÖPNV haben die Kommunen bzw. hier Leipzig auch dann, wenn Bund und Land keine höheren Beträge zur Verfügung stellen. In dieser Situation muss die Stadt in die Lage versetzt werden, entsprechende Einnahmen zu generieren um den ÖPNV zu finanzieren. Es ist angemessen, dass über die ergänzenden Finanzierungswege nicht nur die Nutzer*innen des ÖPNV an der Finanzierung beteiligt werden, denn vom ÖPNV profitieren alle: Wochentags verhindert der ÖPNV noch größere Staus und am Wochenende freuen sich auch viele Autofahrer über das Angebot des ÖPNV. Außerdem profitieren alle von weniger Lärm und Luftverschmutzung.