Änderungsantrag: Barrierearmes Neues Rathaus/Stadthaus (06598)

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss des Ursprungsantrags wird ersetzt:

  1. Die Zielstellung der Barrierefreiheit ist die uneingeschränkte, freie Nutzbarkeit der öffentlichen Gebäude für alle Menschen. Dieses Ziel soll in Leipzig umgesetzt werden.
  2. Die Stadt Leipzig entwickelt bis Ende 2019 ein Konzept zur Umsetzung der DIN 18040 - Norm Barrierefreies Bauen für das Neue Rathaus/Stadthaus und alle Außenstellen.

Im ersten Schritt sollen folgende Maßnahmen kurzfristig erfolgen:

a) Das Neue Rathaus/Stadthaus wird nach Möglichkeit im ersten Schritt mit Handläufen an allen Treppenanlagen, vollständiger Wegweisung innen und außen für Rollstuhlfahrer*innen, kontrastreichen Trittstufenmarkierungen gemäß DIN 32984, Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern für Blinde und Sehbehinderte vor Treppen, Türen und Aufzügen im Boden ausgestattet.
b) Die Brandschutztüren werden mit elektrischen Tastern ausgestattet, die das Öffnen für Rollstuhlfahrer*innen ermöglichen.
c) Es wird eine Indoor-Navigations-App entwickelt, die die Orientierung per Smartphone innerhalb der Behördengebäude ermöglicht.
d) Sofern für den Umbau Fördermittel bereit stehen, sollen diese abgerufen werden.

     3. Die Leitsysteme werden regelmäßig überprüft und instand gehalten.

Sachverhalt:
Das Leipziger Rathaus und seine Außenstellen sind auch innerhalb der Gebäude nicht barrierearm oder barrierefrei. Da es sich um teilweise historisch Bausubstanz handelt, hat  der Denkmalschutz ein wesentliches Mitspracherecht. Die jeweilige Abwägung soll aber zukünftig vorrangig zugunsten mit der Zielstellung der Nutzbarkeit der Gebäude als öffentliche Räume für alle Menschen ohne Einschränkungen geführt werden.

Leipzig hat noch keinen grundsätzlichen Beschluss zur Zielstellung der Barrierefreiheit gefasst. Selbst mit den bisher getätigten und geforderten Maßnahmen würde nur ein Bruchteil der Möglichkeiten genutzt, damit das Leipziger Rathaus und seine Außenstellen barrierefrei werden. Um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, ist seit 2008 in der Stadtverwaltung zu wenig Mögliches passiert.

Da es dazu verschiedene orientierende DIN-Normen gibt, sollen alle Sanierungsplanungen im Leipziger Rathaus und seinen Außenstellen für die Barrierefreiheit der kommunalen Behörden darauf angepasst werden.

Dafür sind die kurzfristig notwendigen baulichen Veränderungen zu ermöglichen, die zum Beispiel blinden Menschen die Orientierung in den Gebäuden eigenständig erlauben. Sofern für den Umbau Fördermittel bereit stehen, sollen diese abgerufen werden.

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