Änderungsantrag zur Vorlage "Bau- und Finanzierungsbeschluss Karl-Heine-Straße von Erich-Zeigner-Allee bis Ferdinand-Lassalle-Straße i. V. m. dem Bau der Plagwitzer Brücke"

Änderungsantrag zur Ratsversammlung am 18. Oktober

Beschlussvorschlag:

Die Planungen werden dahingehend geändert, dass auf der landwärtigen Fahrbahn zwischen Klingerbrücke und Plagwitzer Brücke kein benutzungspflichtiger Radweg errichtet wird. Stattdessen wird, wie aktuell, auch zukünftig der Gehweg für den Radverkehr freigegeben.

Sachverhalt:
 
Aufgrund der vorgelegten Planung würde an einer Stelle, deren besonderes Gefährdungspotential nicht ersichtlich ist, ein deutlich zu schmaler Radweg als benutzungspflichtig eingerichtet werden. Eine Radwegbenutzungspflicht darf aber nur dort angeordnet werden, wo für Radfahrer*innen auf der Fahrbahn eine besondere, das übliche Maß deutlich übersteigende Gefahrenlage besteht. Die Begründung, dass die Straßenbahnschienen die Fahrbahn kreuzen ist nicht überzeugend, da diese Situation über ein entsprechendes Signal "Rot" abgesichert ist. Es ist nicht ersichtlich, warum dies für den Radverkehr nicht ausreichen soll.
Um den Radverkehr von einer nicht nachvollziehbaren Gefährdung zu schützen, wird stattdessen in Kauf genommen, dass der geplante Radweg zu massiven Nutzungskonflikten mit dem querenden Fuß- und Radverkehr führen würde.
Die mit diesem Antrag vorgeschlagene Änderung würde stattdessen den status quo fortschreiben. Für sichere Radfahrer*innen besteht dann weiterhin die Möglichkeit ganz normal auf der Fahrbahn zu fahren, unsichere Radfahrer*innen können ihren Weg mit angepasster Geschwindigkeit auf dem Gehweg fortsetzen.
Weiterhin gibt es mit der Planung keine sinnvolle Möglichkeit für den Radverkehr auf der Plagwitzer Brücke nach links in die Nonnenstraße abzubiegen. Der Radverkehr wird auf der Plagwitzer Brücke zunächst an der Nonnenstraße vorbeigeführt um dann die Karl-Heine-Straße mit Hilfe einer Mittelinsel zu queren. Mit diesem Änderungantrag könnte der Radverkehr ganz normal mit von der neu eingerichteten Linksabbiegerspur partizipieren und profitieren. Da dies eine wichtige Radverkehrsverbindung ist, spricht auch dieser Aspekt gegen die vorgelegte Planung und für eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn.

Die vorgelegte Planung würde die Bedingungen für den Radverkehr nach der Baumaßnahme verschlechtern statt verbessern, was die vielen Beschlüsse zur Förderung des Umweltverbundes im Allgemeinen und des Radverkehrs im Besonderen ad absurdum führt.

Beschluss der Ratsversammlung vom 3. November 2017

Der Beschluss wurde von einer Mehrheit des Stadtrats beschlossen.

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