Änderungsantrag "Fahrradstraßen im Musikviertel"
Änderungsantrag vom 11. Mai 2018
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ggf. bei der Ausweisung der Fahrradstraßen auch entsprechende Markierungen auf dem Asphalt vorzunehmen, damit die Einrichtung der Fahrradstraßen auch deutlich wird.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ggf. die Ausweisung der Fahrradstraßen mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.
Der Beschluss wird zudem wie folgt geändert:
Der Autoverkehr wird nach den Regeln einer Fahrradstraße zugelassen. Ausgenommen hiervon wird die Beethovenstraße im Abschnitt zwischen Grassistraße und Wilhelm-Seyfferth-Straße. Hier wird der Autoverkehr nicht zugelassen.
Sachverhalt:
Begründung zu Beschlusspunkten 1 und 2 des ÄA:
Die vorhandenen Fahrradstraßen in Leipzig funktionieren mehr schlecht als recht. Insbesondere wird der Charakter einer Fahrradstraße überhaupt nicht deutlich auf dem Inneren Ring auf der Westseite (Thomaskirche). Dies mag an mangelnden Kenntnissen der Verkehrsteilnehmer*innen über die Regeln einer Fahrradstraße liegen, es mag aber auch der eher defensiven Beschilderung liegen. Damit die Fahrradstraßen im Musikviertel ein Erfolg werden und tatsächlich einen Mehrwert für den Radverkehr und für die Aufenthaltsqualität im Viertel bieten, halten wir die Markierungen und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für notwendig.
Begründung zu Beschlusspunkt 3 des ÄA:
Die Situation zwischen Universitätsbibliothek und dem Institutsgebäude ist so dominant von Fuß- und Radverkehr geprägt, dass eine Ausweisung einer Fahrradstraße bei gleichzeitigem Zulassen des Autoverkehrs widersinnig erscheint. Die Chance, hier einen autofreien Platz zu schaffen, sollte im Zuge der Einrichtung einer Fahrradstraße unbedingt genutzt werden, wenn es straßenverkehrsrechtlich irgendwie möglich ist.
Beschluss der Ratsversammlung am 16. Mai 2018
Der Antrag wurde mit Mehrheit im Stadtrat beschlossen