Änderungsantrag zur Vorlage "Jobcenter Leipzig: Zielabrechnung 2017 und Zielvereinbarung 2018, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018"

Änderungsantrag vom 31. Mai 2018

Beschlussvorschlag:

Die Sanktionsquote wird gesenkt.

Begründung:

Leipzig ist in Sachsen mit 14,1 % anhaltend die Stadt mit der höchsten Sanktionsquote. Die Sanktionierung von Versäumnissen und mangelnder Mitarbeit bei der Arbeitsaufnahme gemäß §§ 31-32 SGB II bei den sogenannten U 25 erfolgen auf Grund der Bundesgesetzgebung. Wir Grünen lehnen dieses ab, wohlwissend, dass sich die grundsätzliche Vorgabe nicht auf Kommunalebene ändern lässt.

Die Sanktionspraxis kann sich jedoch ändern; Leipzig muss nicht zu den sanktionsstärksten Kommunen gehören. Bei 70 % der ausgesprochenen Sanktionen handelt es sich um Meldeversäumnisse. Dabei werden junge Menschen (U 25) härter sanktioniert, als ältere Arbeitsuchende, weil bei mehreren Versäumnissen rechtlich schneller eine vollständige Minderung vorgeschrieben ist. Dahinter steht die Erwartung, dass Sanktionen einen erzieherischen Wert hätten. Die Gefahr, dass junge Menschen stattdessen wegen der ausgeübten behördlicher Härte den Kontakt zum Jobcenter abbrechen und sich aufgeben, wird billigend in Kauf genommen. Daraus entsteht die Gefahr weiteren Abrutschens in andere Hilfebedürftigkeit verbunden, z. B. wenn der Vermieter wegen ausbleibender Mietzahlungen den Vertrag kündigt.
 
Wir erwarten, dass die Menschen so betreut werden, dass ihnen Meldeversäumnisse in der Regel nicht unterlaufen.

Beschluss der Ratsversammlung am 20. Juni 2018

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen

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