Änderungsantrag: Konzept für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung - Standortempfehlung (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO)

Änderungsantrag vom 3. Dezember 2021

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Konzepts für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung notwendig werdende Verwaltungsbauten unter folgenden Maßgaben zu planen:

Klimaneutralität in Errichtung und Betrieb

Herausragende Architektur mit dem Ziel einer städtebauliche Adressbildung und Einbindung in vorhandene Quartiersstrukturen
Berücksichtigung von quartiersdienlichen Mischnutzungen für Wohnen und Gewerbe neben dem Schwerpunkt Verwaltung
Ermöglichung flexibler Raumarchitekturen für moderne Arbeitswelten.
Auf dieser Grundlage sind Architekturwettbewerbe sowie eine Beteiligung von Beschäftigten und Bürgerschaft sind durchzuführen. Die Fachausschüsse für Allgemeine Verwaltung und Stadtentwicklung und Bau, sowie die zuständigen Stadtbezirksbeiräte sind fortlaufend zu unterrichten.

9. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2022 ein Konzept für eine öffentliche Nutzung der Gemeinderatshäuser, z.B. für eine Nutzung durch Vereine, Initiativen und Projekte, Trauorte oder Co-Working-Space zu entwickeln.
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Begründung des Antrags

Dem vorgelegten Konzept für die für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung zufolge werden insbesondere im Bereich der Prager Straße in erheblichen Maß neue Verwaltungsbauten notwendig. Dies bietet nicht nur unter reinen Verwaltungsgesichtspunkten, sondern auch in städtebaulicher Hinsicht große Chancen, Verwaltungsgebäude einer neuen Generation zu errichten. Beispiele wie das Verwaltungszentrum am Ferdinandsplatz in Dresden, dem Neubau der Technischen Rathäuser in Düsseldorf und Mannheim oder das Rathaus der niederländischen Stadt Venlo zeigen auf unterschiedliche Weise, wie Verwaltungsgebäude mit bürgerschaftlicher Beteiligung, ökologisch vorbildhaft, kostengünstig und mit herausragender Architektur geplant und errichtet werden können.

Um ihrer Vorbildfunktion als öffentliche Bauherrin gerecht zu werden, sollte die Stadt Leipzig einen hohen ökologischen und baukulturellen Anspruch bei ihren Verwaltungsneubauten und -sanierungen verfolgen. Es ist eine herausragende Architektur anzustreben, die eine Adressbildung im Stadtraum Prager Straße ermöglicht. Mit einer Ergänzung des Nutzungsschwerpunkts Verwaltung, z.B. durch Wohnen und Gewerbe insbesondere im Erdgeschossbereich kann eine Belebung und gelungene Einbindung ins Quartier erfolgen, die insbesondere auch verkehrsorganisatorische Themen berücksichtigt. Zugleich sollte gezielt der Vorteil eines Neubaus aber auch die Sanierung des jetzigen Technischen Rathauses für die Etablierung moderner Arbeitswelten genutzt werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sollen auf dieser inhaltlichen Grundlage Europäische Architekturwettbewerbe unter Beteiligung von Bürgerschaft und Stadtrat durchgeführt werden.

Die freiwerdenden Raumkapazitäten der Gemeinderatshäuser bieten eine große Chance zur Belebung der entsprechenden Ortsteile. Die verschiedenen Nutzungsoptionen sollten untersucht und konzeptionell untersetzt werden.

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