Änderungsantrag: Perspektive des Elsterbeckens

Änderungsantrag vom 6. Februar 2019

Beschlussvorschlag

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der oberen Wasserbehörde (SMUL) zu prüfen, ob das Elsterbecken in ein stehendes Gewässer umgewandelt werden kann. Alternativ ist zu prüfen, ob zwischen Palmengartenwehr und dem Luppewehr ein mäandrierender Flusslauf in einer Wiesenlandschaft angelegt werden kann.

2. Inhalt der Untersuchung sollen neben den ökologischen und hydrologischen Aspekten die Herstellungskosten, Betriebskosten, Finanzierung und Realisierungszeit für die Varianten im Vergleich zum Ist-Zustand sein. Bei der Umwandlung in ein stehendes Gewässer sind zudem alle notwendigen Maßnahmen der Elsterbeckenumgehung (u. a. Öffnung Alte Elster) sowie eine etwaige Herrichtung als Ruderbecken (u. a. Ausbaggerung, Bootshäuser) einzubeziehen.

Sachverhalt:

Nach unseren Recherchen wurde die große Wasserfläche des Elsterbeckens geschaffen, damit die LeipzigerInnen größere Wasserflächen ortsnah erleben können. Gleichzeitig wollte man die dadurch entstehende Sedimentfalle für die Gewinnung von Dammmaterial nutzen.
Inzwischen wirkt die Sedimentfalle ohne Nutzen. Im Gegenteil, es müssen immer wieder erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet werden, damit der notwendige Hochwasserschutz gewährleistet werden kann. Außerdem wirken die fehlenden Sedimente unterhalb des Luppenwehrs zerstörend. Geröll wird abgetragen, der Fluss gräbt sich förmlich immer tiefer in die Landschaft.

Das neue Hochwasserschutzkonzept sieht vor, die Elster über den verfüllten alten Lauf zwischen Schreberbad und Leutzscher Allee zu führen und damit die entstandenen Probleme zu beheben. Man hätte dann das Elsterbecken als stehendes Gewässer, welches die Stadtlandschaft attraktiv prägt und nur im Katastrophenfall der Ableitung von Hochwasser dient. Alternativ könnte auch ein mäandrierender Flusslauf angelegt werden mit dem Ziel einer erlebbaren Flusslandschaft mit Liegewiesen, gegebenenfalls Badestellen etc., die dem erhöhten Bedarf an Erholungsflächen in Stadtnähe Rechnung tragen.

Zurück