Änderungsantrag "Solardächer für Leipziger Garagengemeinschaften: Klimaschutz und Elektromobilität fördern"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung am 29. April 2021

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird nach Satz 2 wie folgt ergänzt:

Im Rahmen der Prüfung ist zu untersuchen, inwiefern Flächen bestehender Garagengemeinschaften absehbar, d.h. innerhalb der technisch möglichen Nutzungslaufzeit der in Pt. 1 und 2 genannten Anlagen für die Daseinsvorsorge der Stadt Leipzig in Bildung, Wohnungsbau oder weiterer sozialer Infrastruktur benötigt werden.

Begründung:

Die Erprobung von Solardächern und Ladesäulen im Rahmen von Garagenkomplexen kann einen Beitrag zur Förderung von Klimaschutz und Elektromobilität leisten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die technisch mögliche Nutzungslaufzeit dieser Anlagen entsprechend ausgeschöpft wird. Dies ist nicht gegeben, wenn innerhalb dieser Zeit absehbar Flächen bestehender Garagengemeinschaften für Kitas und Schulen, Wohnungen oder andere soziale Infrastruktur benötigt werden. Der Prüfauftrag ist dementsprechend zu erweitern.

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