Änderungsantrag: Stellenerweiterung im Heizhaus/Urban Souls für die offene Kinder- und Jugendarbeit

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass eine Entscheidung zur Stellenerweiterung im Heizhaus/Urban Souls nur über ggf. zur Verfügung stehende Rücklaufmittel bei entsprechender Antragstellung durch den Jugendhilfeausschuss getroffen wird.

  2. Um im Laufe eines bereits beschlossenen Haushaltes auf unvorhersehbare Bedarfe in der Kinder- und Jugendförderung durch sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können, sieht die Verwaltung bei der Aufstellung der Haushaltsplanung für die kommenden Jahre künftig ein eigenes Budget für Innovationsprojekte und außerplanmäßige Bedarfe vor.

  3. Für dieses Budget werden im Haushalt zusätzliche Mittel vorgesehen, die nicht zu Lasten der bisherigen Mittel der Kinder- und Jugendförderung gehen.

  4. Die Mittel des künftigen Innovationsbudgets werden wie auch das Budget der Kinder- und Jugendförderung nach den gleichen Kriterien behandelt und durch den Jugendhilfeausschuss vergeben.

Begründung:

Das Problem unterjähriger Bedarfe ist nicht neu und wird bislang in bewährter Weise über den Jugendhilfeausschuss und dessen Unterausschuss Finanzen über Rücklaufmittel geklärt. Bei neu auftretenden Bedingungen, die eine ggf. über einen längeren Zeitraum notwendige Stellenerweiterung verlangt, kann aktuell auch nur eine darauf folgende Antragstellung zur neuen Förderperiode helfen. Hier besteht die Herausforderung, dass durch die eingeführten zweijährige Förderung, die an die Doppelhaushalte gebunden ist, die Handlungsfreiheit noch stärker eingeschränkt wurde.

Bedarfen, die sich unvorhergesehen im ersten Förderjahr ergeben, können regulär erst mit der nächsten Antragstellung zwei Jahre später begegnet werden. Dazwischen können über Rücklaufmittel Übergänge geschaffen werden, die allerdings auch nicht vom ersten in das zweite Förderjahr überführt werden können, weil es sich um zwei getrennte Haushaltsjahre handelt, eine Mittelübertragung nicht möglich ist und Rücklaufmittel für das zweite Jahr erst ab der zweiten Jahreshälfte kommen und antragsgemäß ausgereicht werden können.

Hier braucht es künftig ein eigenes Budget, welches im Bedarfsfall genutzt werden kann.

Dieses kann ebenso sinnvoll sein, um innovativen Projekten, die ggf. eine kommunale Komplementärfinanzierung benötigen, zu ermöglichen. Erinnert sei hier an das Projekt „Jugendwohnen“, welches nur sehr verspätet über die reguläre Projektförderung bewilligt werden konnte und dem Projektpartner LWB aufgrund der langen Übergangszeit große Kompromisse abverlangte.

Beschluss der Rastsversammlung am 10. Juni 2020

Der Antrag wurde von der Mehrheit des Stadtrates durch die Übernahme in die Neufassung des Antrages des Stadtbezirksbeirates West so beschlossen.

Endbericht zum Stand der Umsetzung vom 17.05.2022

Die beschlossene Erhöhung des Offenen Bereichs im Heizhaus (Urban Souls e. V.) um 1,5 VzÄ wurde über Nachantragsmittel ab 1.7.2020 umgesetzt. Der Verein hat die Stellen zum 01.07. um 0,75 VzÄ und zum 01.08. um weitere 0,75 VzÄ besetzt. Diese Förderung wurde im Haushalt 2021/22 fortgesetzt.

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