Änderungsantrag: "Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit“

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017

Beschlussvorschlag:

  1. Unter dem Punkt 3.1. der Neufassung wird auf Seite 9 (Aufbau neuer Schulsozialarbeiterstellen) der Abschnitt zu Grundschulen wie folgt geändert: „Schulsozialarbeit soll an Grundschulen gemäß Fachplan Kinder- und Jugendförderung in sozio-demografisch benachteiligten Gebieten weiter ausgebaut werden. Der Index für Grundschulen bildet darüber hinaus noch schulspezifische Charakteristika ab und ist damit hinreichender Nachweis für den Bedarf. Damit wird zum einen die Prävention gestärkt, zum anderen wird der Intention nach § 13 SGB VIII Rechnung getragen, insbesondere Kinder mit sozialen Benachteiligungen in den Fokus von Schulsozialarbeit zu nehmen. Grundschulen mit einem Indexwert über 1,0 erhalten Schulsozialarbeit.“  
  2. Unter dem Punkt 3.1. der Neufassung wird auf Seite 10 (Aufbau neuer Schulsozialarbeiterstellen) der Abschnitt zu Gymnasien wie folgt geändert: „Schulsozialarbeit an Gymnasien wird im Vergleich der Schularten nachrangig priorisiert und entsprechend dem Index für Gymnasien ausgebaut. Gymnasien erhalten ab einem Indexwert über 2,0 dann Schulsozialarbeit, wenn die Versorgung der in den Punkten 1 bis 5 genannten Schulen abgesichert ist.


Begründung:

Der im Jahr 2013 beschlossene Fachplan Kinder- und Jugendförderung hat sich zu einem klaren Ausbau der Schulsozialarbeit bekannt. Dem werden letztlich auch die deutlichen Stellenaufwüchse der vergangenen Jahre, in erster Linie auch bedingt durch Anträge der Fraktionen, gerecht.
Es wurde bislang auch immer richtigerweise sehr deutlich betont, dass Schulsozialarbeit ein Qualitätsmerkmal für Schulen darstellt und keine Stigmatisierung.
Im Fachplan wurde daher im Bereich der Grundschulen folgende Festlegung (S. 82, Abschnitt Planungsräume) getroffen:
„In Leipzig ist vorgesehen, in allen Kerngebieten einen Leistungsanteil der Familienbildung von 10 % zu sichern, bei der Schulsozialarbeit wird eine flächendeckende Implementierung an allen in den Kerngebieten befindlichen
Grundschulen angestrebt.
Die in der Neufassung vorgesehene Einschränkung, erst ab einem Indexwert über 1,0 Schulsozialarbeit an Grundschulen einzurichten, steht dazu im Widerspruch, leistet einer Stigmatsierung von Schulen Vorschub und sollte gestrichen werden. Ziel muss weiter eine flächendeckende Implementierung von Schulsozialarbeit sein.
Demzufolge muss auch die Einschränkung im Bereich Gymnasien, erst dann Schulsozialarbeit einzurichten, wenn die Versorgung der in den Punkten 1-5 genannten Schulen abgesichert ist, gestrichen werden.

Beschluss der Ratsversammlung am 1. Februar 2018

Der Antrag wurde unter Punkt 1 abgelehnt, unter Punkt 2 mehrheitlich vom Stadtrat angenommen.

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