Änderungsantrag: Veräußerung städtischer Grundstücke für Eigenheime mittels Erbbaurecht

Änderungsantrag vom 13. Januaer 2022 zur Vorlage "Veräußerung städtischer Grundstücke für Eigenheime mittels Erbbaurecht"

Die Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:

  1. Die Vermarktung städtischer Eigenheimgrundstücke mittels Bestellung von Erbbaurechten unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte entsprechend der Anlage 1 wird beschlossen.
  2. Es erfolgt ausschließlich eine Vermarktung von Baulücken in bestehenden Eigenheimsiedlungen sowie von Grundstücken mit Bestandsgebäuden.
  3. Die Bewertungsfaktoren werden hinsichtlich der Reduktion von Treibhausgasemissionen bei der Errichtung (Graue Energie und Einsatz nachwachsender Rohstoffe auch in der Konstruktion) ergänzt.
  4. Der Grundstücksverkehrsausschuss wird rechtzeitig vor Ausschreibung informiert, welche Grundstücke in die Vermarktung gelangen.
  5. Dem Stadtrat wird bis zum 2. Quartal 2023 eine Evaluation des Verfahrens vorgelegt.“

 

Begründung:

Die Vermarktung von Eigenheimgrundstücken muss vor dem Hintergrund einer zunehmenden Versiegelung im Stadtgebiet verantwortungsvoll erfolgen. Deshalb erfolgt hier eine Klarstellung, dass lediglich Baulücken bestehender Eigenheimsiedlungen vermarktet werden und keine Ausweitung oder Neuausweisung von Eigenheimgebieten erfolgt, über die im Rahmen der anstehenden Wohnflächenkonzeption zu entscheiden wäre. Im Sinne der Transparenz ist der GVA rechtzeitig vor Ausschreibung zu informieren, welche Grundstücke konkret in die Vermarktung gegeben werden. Nicht nur hinsichtlich der generellen Inanspruchnahme, sondern auch im Hinblick auf die Realisierung der ökologischen Kriterien ist eine Evaluation nach einem Jahr durchzuführen.

 

Zur konsequenten Umsetzung der Grundsatzbeschlüsse zur Grauen Energie (Vorlage VII-A-02427-NF-02) und zur Holzbauoffensive (Vorlage VII-A-02664) müssen die Inhalte bei jeder Gelegenheit berücksichtigt werden, um bestehende Potenziale zur Vermeidung des Klimawandels zu nutzen. Die Berücksichtigung beider Themen in den Bewertungsfaktoren stellt eine geeignete Maßnahme dar, um die Beschlüsse des Stadtrates mit tagesaktuellen Maßnahmen zu verzahnen. Da de o. g. Beschlüsse darauf abzielen, die genannten ökologischen Kriterien von Beginn an bei der Erstellung von Bebauungskonzepten zu berücksichtigten, sollte auch die Vergabe von Grundstücken mittels Erbbaurecht genutzt werden, um die Ansprüche der Stadt Leipzig an ökologisch verantwortungsvollen Bauen zu kommunizieren und die richtige Zielgruppe (private Bauvorhabenträger*innen) entsprechend zu sensibilisieren. Dies geschieht dabei integriert in Vergabeverfahren, wo das Interesse und das Engagement der Betroffenen am höchsten ist. Die Aufnahme als Bewertungsfaktoren stellt keinen Zwang dar, sondern kann als freiwillige Zusatzleistung dazu dienen, die Punktzahlen bei Bewerbung zu verbessern. Innovative Bebauungskonzepte werden so gefördert. Die positiven Auswirkungen übersteigen die zusätzlichen Aufwendungen: Bei einem Neubau (KfW55) macht die graue Energie etwa 50 % des Energieverbrauchs im Lebenszyklus aus.  Beim Bau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise entstehen bis zu 50 % weniger Treibhausgasemissionen. Unter Berücksichtigung der C02-Senken von nachwachsenden Rohstoffen, kann eine Minderung bis zu 80 % erzielt werden. Kosten und Aufwand für die Erstellung einer Lebenszyklusanalyse werden für ein Einfamilienhaus auf 500 EUR und ca. ein halber Tag Arbeit geschätzt.

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