Änderungsantrag zu "Barrierefreien Zugang zum Livestream der Ratsversammlung ermöglichen"

Änderungsantrag vom 3. Dezember 2020

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister prüft, welche Maßnahmen erforderlich sind,

  • die den Zugriff sowie die Bedienung des Livestreams für Menschen mit Behinderungen gewährleisten
  • die den Zugang sowie die Aufbereitung aller öffentlichen Informationen zur Arbeit des Stadtrates wie Beschlüsse und alle für die Öffentlichkeit verfügbaren Dokumente auch für Menschen mit Behinderungen barrierefrei ermöglichen.

Hierfür kommen der Oberbürgermeister bzw. Vertreter*innen der Verwaltung mit Vertreter*innen der dem Behindertenbeirat angehörigen und betroffenen Verbände und Organisationen sowie mit Expert*innen für digitale Barrierefreiheit, welche möglichst Menschen mit Behinderungen – also Expert*innen in eigener Sache - sein sollten, zusammen.

Der Oberbürgermeister legt zur Umsetzung des barrierefreien Zugangs zum Livestreams des Stadtrats sowie aller öffentlich verfügbaren Informationen dem Stadtrat bis zum Ende des Quartal II 2021 ein entsprechendes Konzept vor.

Begründung:

Die Artikel 21 und 29 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten alle Vertragsstaaten, den Zugang zu allen für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen auch für Menschen mit Behinderungen – wie beispielsweise Gehörlose und Hörbeeinträchtigte, Blinde und Sehbehinderte sowie Menschen mit Bedarf an einfacher oder leichter Sprache - zu ermöglichen und für diese Gruppen uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben zu gewährleisten. Derzeit kommt die Stadt Leipzig dieser Verpflichtung nicht in vollem Maße nach. Viele Menschen mit Behinderungen werden wegen Mangel an einer barrierefreien Kommunikation des Inhalts sowie Zugriff und Bedienung der Übertragungen von Ratsversammlungen im Livestream und des erschwerten Zugangs zu nicht barrierefreien Veröffentlichungen der Arbeit des Stadtrats von Informationen ausgeschlossen. Daher besteht hier dringender Handlungsbedarf!

Beschluss der Ratsversammlung am 21. Januar 2021

Der Antrag wurde vom Einreicher übernommmen und vom Stadtrat beschlossen.

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