Änderungsantrag zu ""Bau- und Finanzierungsbeschluss des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe für den Neubau Gemeindezentrum Friedrichshafener Straße 141-145"

Änderungsantrag vom 12.07.2022

Beschlussvorschlag

Der Beschlusspunkt 4 wird wie folgt ersetzt:

Für das Objekt des bisherigen Gemeindezentrums Bochumer Straße 26 ist durch eine Entbehrlichkeitsprüfung unter Einbezug des Referates Verwaltungsunterbringung zu prüfen, ob es andere kommunale Bedarfe oder Bedarfe städtischer Tochterunternehmen für das Objekt gibt.

Über das Prüfergebnis und das weitere Vorgehen ist der Stadtrat bis spätestens 30.11.2022 durch eine Vorlage zu informieren. Bis dahin ist ein Verkauf der Immobilie ausgeschlossen.

Für den Fall, dass das Gebäude in der Bochumer Straße nicht entbehrlich ist, muss die deckende Finanzierung für den Neubau in der Friedrichshafener Straße über den städtischen Haushalt sichergestellt werden.

Begründung:

Der Änderungsantrag übernimmt den Änderungsantrag VII-DS-06838-ÄA-02 der Fraktion DIE LINKE mit einer Ergänzung.

Beschluss Ratsversammlung am 13.07.2022

Der Änderungsantrag wurde mit 13/32/4 Stimmen abgelehnt.

 

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