Änderungsantrag zu "Einrichtung der Stelle einer/eines "Beauftragte/n für Kinder und Jugendliche" und Stärkung der "Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung"

Änderungsantrag vom 10. Juni 2021

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Ende 3. Quartal 2021 eine Evaluierung des Konzepts zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig vorzunehmen und gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss und den im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung tätigen Akteuren im IV. Quartal 2021 Prämissen für die Fortschreibung dieses Konzeptes zu erarbeiten.
  2. Aus diesen Ergebnissen heraus wird unter Zuhilfenahme der personellen Aufstockung der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung ab 2022 bis zum II. Quartal 2023 eine Fortschreibung des „Konzepts zur Kinder- und Jugendbeteiligung“ beauftragt. Der Prozess der Fortschreibung wird eng durch den Entwicklungskreis Jugendgerechte Kommune begleitet.
  3. Dabei wird eine Ausweitung zu einem Gesamtkonzept zur Umsetzung der Kinderrechte in Leipzig geprüft bzw. umgesetzt, in der Fortschreibung sind mindestens Perspektiven für die Erstellung eines entsprechenden Gesamtkonzepts aufzuzeigen.
  4. Im Rahmen der Fortschreibung werden die Strukturen zur Koordinierung von Kinder- und Jugendbeteiligung innerhalb der Verwaltung evaluiert, insbesondere der Entwicklungskreis jugendgerechte Kommune.
  5. Im Rahmen der Fortschreibung wird geprüft, inwiefern die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung durch die Erweiterung um die Stelle eines/einer durch den Stadtrat zu benennende*n Beauftragten für Kinder und Jugendliche (nach § 64 SächsGemO) als anwaltschaftliche Vertretung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Stadtverwaltung gestärkt werden kann. Hierfür legt die Verwaltung bis Ende des II. Quartals 2022 dem Jugendhilfeausschuss Stadtrat einen Zwischenbericht vor.
  6. Das Amtsblatt richtet sich künftig auf zumindest einer Seite der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien und informiert regelmäßig über zielgruppenspezifische Möglichkeiten der Mitbestimmung und Teilhabe junger Menschen, aktuelle Projekte und künftige Vorhaben. In diesem Zusammenhang wird auch das Jugendparlament mit einem regelmäßigen Kurzstatement (adäquat „Fraktionen zur Sache“) einbezogen.
    Zur besseren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Stadtteilebene wird im Rahmen der Fortschreibung unter Beteiligung der relevanten Akteur*innen ein „Aktionskoffer“ für Kinder und Jugendliche als Instrument entwickelt und etabliert, das eine Partizipation bei planerischen Prozessen im öffentlichen Raum zur Stadtbezirksentwicklung und Stadtgestaltung altersgerecht ermöglicht.

Begründung:

Im Rahmen der Erarbeitung der Integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung wurde bereits sehr intensiv zwischen Verwaltung und dem Stadtjugendring über die notwendige Evaluierung und Fortschreibung des Konzeptes der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert. Aufgrund der langjährig nur geringen personellen Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung ist einerseits anzunehmen, dass von den im Konzept aufgeführten Maßnahmen nur wenige tatsächlich umgesetzt werden konnten. Eine entsprechende Bestandsaufnahme sollte rasch erarbeitet werden können und als Grundlage für eine Diskussion im Jugendhilfeausschuss und mit den im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung interessierten und engagierten Akteuren sein. Da ab kommendem Jahr 2021 eine personelle Aufstockung der Beteiligungsstelle vorgenommen wird, sollte so im Vorfeld über die damit verbundene Erwartungshaltung diskutiert und daraus folgend eine zielgerichtete Fortschreibung des Beteiligungskonzeptes beauftragt werden.

Da der unter BP6 benannte Aktionskoffer nur eine von unterschiedlichsten Maßnahmen der Kinder- und Jugendbeteiligung darstellt und andererseits statt „von oben“ vielmehr von den in der Kinder- und Jugendbeteiligung aktiven Akteuren und unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen erarbeitet werden sollte, schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Streichung des Punktes aus dem Antrag und Diskussion im Rahmen der Konzeptevaluation und -fortschreibung vor.

Stattdessen soll über das bereits existierende und sich ausschließlich an erwachsene Menschen richtende Medium Amtsblatt sowohl analog als auch digital über Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen, aktuelle Projekte und künftige Vorhaben informiert werden. Hierfür sollte eine „Junge Seite“ für junge Menschen und Familien konzipiert und eingerichtet werden.

Beschluss der Ratsversammlung am 21. Juni 2021

Der Antrag wurde, mit Ausnahme der Streichung des letzten Beschlusspunktes, mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.

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