Änderungsantrag zu VII-A-00285 „Reallabor für Fernwärme“

Änderungsantrag vom 28. November 2019

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der SPD-Fraktion "Reallabore für Fernwärme" wird wie folgt überarbeitet:

Titel: Reallabor für klimaneutrale Wärmeversorgung (Fernwärme und Nahwärme)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Leipziger Gruppe eine Lösung zu finden, wie unter der Leitung der Stadtwerke Leipzig gemeinsam mit geeigneten Forschungseinrichtungen eine aussichtsreiche Bewerbung für die nächste Ausschreibung des Förderformats „Reallabore“ des Bundesministeriums für Wirtschaftlich und Energie eingereicht werden kann. Schwerpunkt soll dabei auf der Erhöhung des klimaneutral erzeugten Anteils der Wärme im Fernwärmenetz sowie der Nutzung von Abwärme und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen mit einem geringen Temperaturniveau (u. a. durch Nahwärme- und Niedrigtemperaturnetze) liegen. Einerseits soll dadurch lokal noch stärker am Gelingen der Energiewende beigetragen werden und andererseits die von der Bundesregierung für Reallabore der Energiewende in Aussicht gestellten Forschungsfördermittel in Anspruch genommen werden.


Begründung:

Reallabore sind mit dem 7. Energieforschungsprogramm von 2018 eine feste Säule in der Energieforschung des Bundes geworden. Aktuell befindet sich eine Förderrichtlinie in Vorbereitung, die grundsätzlich nicht nur den Gewinner*innen des Ideenwettbewerbs aus dem Frühjahr 2019 offenstehen soll. Eine Veröffentlichung wird im neuen Jahr erwartet. Der Zeitplan ist allerdings noch nicht abzusehen. Eine vollkommen neue Ausschreibung ist ebenfalls vorgesehen. Allerdings sind dazu bisher weder Themen noch Zeitplan bekannt.

Aus diesem Grund können in Leipzig zu diesem Zeitpunkt nur vorbereitende Maßnahmen für eine Bewerbung erfolgen.

Im überarbeiteten Beschlussvorschlag wird der Schwerpunkt eines angedachten Reallabors weiter gefasst, indem nicht nur das Fernwärmenetz, sondern auch der Ausbau von Nahwärme- und Niedrigtemperaturnetzen zur Solarisierung des Wärmenetzes in den Blick genommen werden sollen.

Beschluss der Ratsversammlung

Der Änderungsantrag wurde vom Antragsteller in eine Neufassung übernommen und somit beschlossen.

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