Änderungsantrag zu VII-DS-04909 "Neuausrichtung der Konzeptverfahren kommunaler Grundstücke nach Evaluierung - Erst- und Zweitvorlage -"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 13. April 2022

Punkt 2 wird wie folgt ergänzt:

  1. Die aus der Evaluierung abgeleiteten Kriterien und das angepasste Verfahren zur Bereitstellung von städtischen Grundstücken mittels Konzeptverfahren werden mit folgenden Änderungen beschlossen (Teil B dieser Vorlage):

a) Als weiteres Konzeptverfahren wird die Realisierung nachhaltigen Bauens (KZV nachhaltig) eingeführt. Hierzu legt die Verwaltung bis zum 4. Quartal 2022 ein Konzept für die weitere Umsetzung dieses KZV vor.

b) Im KZV kooperativ wird der Anteil an Wohnraum für Ein- Personen-Haushalte (< 45 m2) sowie Familien mit vier und mehr Personen (> 85 m2) als zu bewertendes Merkmal beibehalten.

c) In den KZV sozial und kooperativ wird die Ermöglichung flexibler Grundrisse als zusätzliches zu bewertendes Merkmal eingeführt.

Punkt 4 wird wie folgt gefasst:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in begründeten Fällen zugunsten einer gemeinwohlorientierten Grundstücksentwicklung Abschläge auf den Verkehrswert vorzunehmen. Hierzu entwickelt die Verwaltung Kriterien und Verfahren, die dem Stadtrat bis zum 3. Quartal 2022 vorzulegen sind.

Folgender Punkt 5 wird ergänzt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2023 eine Stadtwerkstatt durchzuführen, bei der die Erfahrungen Leipziger Akteure sowie anderer Kommunen bei der Durchführung von Konzeptverfahren vorgestellt und diskutiert werden. Die Ergebnisse sind im Rahmen einer Evaluation des neuausgerichteten Verfahrens bis zum 4. Quartal 2023 auszuwerten.

Begründung:

Die vorgeschlagene Neuausrichtung der Konzeptvergaben kommunaler Grundstücke geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Dem Ratsbeschluss zur Umsetzung einer Holzbauoffensive folgend, ist der Einsatz von Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen im Rahmen der Konzeptvergabe von Liegenschaften zu berücksichtigen. Auch wenn das Thema neben anderen grundsätzlich im Rahmen des Kriteriensets der bestehenden Konzeptverfahren berücksichtigt ist, ist eine Schwerpunktsetzung nicht möglich, sondern kann besonders nachhaltigen Baues durch andere Faktoren am Ende einer Entscheidung zur Konzeptvergabe verdrängt werden. Mit einem gesonderten Konzeptverfahren zur Realisierung nachhaltigen Bauens (KZV nachhaltig) kann durch ein entsprechendes Pflichtkriterium gezielt eine Schwerpunktsetzung für den Einsatz nachwachsender und/oder wiederverwendbarer Rohstoffe erfolgen. Zudem kann an entsprechend belasteten Stellen in besonderer Weise klimawandelangepasstes Bauen erfolgen. Eine entsprechende Konzeption zur Umsetzung ist durch die Verwaltung zu erarbeiteten. Dabei sind selbstverständlich auch Mindestkriterien sozialen und bezahlbaren Wohnens zu berücksichtigen.

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Wegfall des Anteils kleiner und großer Wohnungen als Bewertungsmerkmale des „Konzeptverfahrens kooperativ und bezahlbar“ widerspricht den vom Rat gefassten wohnungspolitischen Zielsetzungen. Mit der Beibehaltung dieser Bewertungsmerkmale können Baugruppen mit Konzepten zu begünstigt werden, die zur Schaffung dieser Wohnungsgrößen beitragen. Zugleich soll die Ermöglichung flexibler Grundrisse zusätzliches zu bewertendes Merkmal, eine spätere Vergrößerung oder Verkleinerung von Wohnraum befördern.

Die Unterwertveräußerung zugunsten gemeinwohlorientierter Projekte ist grundsätzlich zulässig und kann die Attraktivität der Konzeptvergabe für potentielle Interessierte deutlich steigern. Während in der Vorlage die Unterwertvergabe als sehr eng gefasster Ausnahmefall verstanden wird, sollte für eine gezielte Unterstützung von Projekten durch Unterwertveräußerung klare Kriterien und Verfahren erarbeitet werden, die für begründete Fälle genutzt werden können.

Die vorliegende Evaluation beruht ausschließlich auf der Auswertung der bisherigen Konzeptvergaben in Leipzig. Für eine Weiterentwicklung und valide Bewertung des Verfahrens ist der Blick zu weiten. Dementsprechend wird vorgeschlagen, eine Stadtwerkstatt durchzuführen, die auch Erfahrungen anderer Kommunen einbezieht und diese in eine Evaluation einzubeziehen.

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