Änderungsantrag zum Antrag "Änderung des Bebauungsplan Nr. 398 "Parkstadt Dösen""
Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 20. Mai 2020
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
- Die im Bebauungsplan vorgesehenen Stellplätze für Pkw werden auf das Minimum der Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig reduziert. Im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages wird ein ausreichendes Carsharing-Angebot im Plangebiet verhandelt. In den Baugebieten WA1 und WA 8 bis 10 sind oberirdisch keine Pkw-Stellplätze (Behindertenparkplätze ausgenommen), sondern lediglich Abstellanlagen für Fahrräder im geschlossenen System, zulässig.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Bebauungsplan festzusetzen, dass die länger als 5 m fensterlosen Fassadenflächen der außerhalb des denkmalgeschützten Bereiches (Baugebiete WA 1, WA 7 bis 10) gelegenen Gebäude und die Fassade des Parkdecks des geplanten Nahversorgers WA 2) auf mindestens 70 % ihrer Gesamtlänge mit Kletterpflanzen (Pflanzabstand max. 1 m) zu begrünen sind.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie nach Fertigstellung des Quartiers eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes erreicht werden kann.
- Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, in Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer den Anteil des zu errichtenden geförderten Wohnungsbaues zu erhöhen und entsprechend neu zu verhandeln.
- Der Stadtrat nimmt zu Kenntnis, dass aufgrund konkurrierender Flächennutzungen erforderliche Baumfällungen durch die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzmaßnahmen bereits ersetzt sind. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit werden umfangreiche Pflegemaßnahmen zur Vermeidung von Baumfällungen unter gutachterlicher Begleitung durchgeführt, die im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
- Die Stadt verhandelt mit dem Investor im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages aus, die Fällungen im Plangebiet freiwillig nach Maßgabe des Anhangs 3 der Baumschutzsatzung anderen Ortes zu ersetzen. Hierfür ist dem Stadtrat bis zum 30.08.2020 ein Vorschlag vorzulegen. Über die Übernahme der anfallenden Kosten verhandelt der Oberbürgermeister mit dem Investor im Rahmen des städtebaulichen Vertrages.
- Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages wird, ergänzend zum Grünordnungsplan und zum Umweltbericht, ein Artenschutzkonzept erarbeitet und festgeschrieben, welches einen adäquaten Ausgleich für den Verlust von Lebensräumen darstellen und der Erhöhung der biologischen Vielfalt dienen soll. Dieses soll in Abstimmung mit den Umweltverbänden der Stadt erarbeitet werden.
- Im Bebauungsplan ist eine Umzäunung des Planungsgebietes eindeutig auszuschließen. Die öffentliche Zugänglichkeit ist zu gewährleisten.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Beschluss der Ratsversammlung am 20. Mai 2020
Der Änderungsantrag wurde in der Neufassung des Antrages der Fraktion Linke aufgenommen und somit beschlossen.