Änderungsantrag zum Antrag "Aufwertung des Mariannenparks- NEUFASSUNG (ehem. Antrag V/A 350)"

Änderungsantrag zum Antrag "Aufwertung des Mariannenparks- NEUFASSUNG (ehem. Antrag V/A 350)"

Auf Grundlage der Verwaltungsmeinung mit Ergänzung (fett) wird der Antrag wie folgt ersetzt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kulturdenkmal "Mariannenpark" die vorliegende Konzeption aus dem Jahre 1994 zu aktualisieren. Dabei sind im Rahmen der Nutzungsanalyse auch die gastronomischen Anforderungen und Möglichkeiten im Park und im Umfeld des Parks besonders zu betrachten.
  2. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren ist durchzuführen. Die Verwaltung wird dazu vorab beauftragt, ein Beteiligungskonzept zu erarbeiten, das dem Stadtrat als Informationsvorlage vorzulegen ist.
  3. Die Planungsmittel in Höhe von 35.000 € zur Beauftragung dieser Planungsleistungen werden in das PSP-Element 1.100.55.1.0.01.01 - Öffentliche Park- und Grünanlagen, Kostenart: 42112000, Unterhaltung baulicher Außenanlagen - des Amtes für Stadtgrün und Gewässer im Jahr 2017 zusätzlich eingestellt.
  4. Für die Durchführung des Bürgerbeteiligungsverfahrens werden im Jahr 2017 zusätzlich 15.000 € in den Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellt.  


Begründung:

Der Verwaltungsstandpunkt lässt greifbare Aussagen zu einer Bürgerbeteiligung vermissen.

Wir sind der Auffassung, dass analog der für den Clara-Zetkin-Park durchgeführten Bürgerbeteiligung und den dort gemachten positiven Erfahrungen auch ein Bürgerbeteiligungsverfahren für den „Mariannenpark“ durchzuführen ist.

Deshalb ist vorab von der Verwaltung ein Beteiligungskonzept zu erarbeiten, das die wesentlichen Gestaltung des Bürgerbeteiligungsverfahren festlegt und damit so eine einheitliche Arbeitsgrundlage für alle zu beteiligenden Akteure geschaffen wird.

Im Beteiligungskonzept sind insbesondere Aussagen über folgende Punkte zu treffen:  

  • den Beteiligungsgegenstand und die Zielsetzungen
  • die Festlegung einer/s Projektbeauftragten
  • die Prozessplanung
  • die zu Beteiligenden
  • die Beteiligungsmethoden
  • das Rückkopplungsverfahren
  • den Zeitplan und die voraussichtlichen Kosten
  • das weitere Verfahren nach der Bürgerbeteiligung

Wichtig ist uns, dass vor Erarbeitung der Aktualisierung des Konzeptes eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zu den relevanten und im Verwaltungsstandpunktes genannten Schwerpunkten stattfindet. Und des Weiteren der Konzeptentwurf im weiteren Verlauf der Bürgerbeteiligung rückgekoppelt wird.

Für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sind neben den Planungskosten weitere Kosten in Höhe von 15.000,00 € im Jahr 2017 zusätzlich in den Doppelhaushalt 2017/2018 einzustellen. Diese Kosten erscheinen in Anbetracht gemachter Erfahrungen  notwendig, sind aber auch angemessen.

Beschluss der Ratsversammlung vom 22. Juni 2016:

Pkt. 2 mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen
Pkt. 4 mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

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