Änderungsantrag zum Antrag "Beteiligung der Stadt Leipzig und des Stadtrats an der Evaluierung der Waffenverbotszone"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 30. Oktober 2019


Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen dafür ein, dass dieser bei der eigenen Evaluation den Stadtrat und im Geltungsbereich ansässige Akteure intensiv einbezieht. Dabei ist die Einholung einer Stellungnahme von institutionellen Akteuren vor Ort sowie eine Anwohnerbefragung zu
a) Akzeptanz und Wirksamkeit der Waffenverbotszone
b) zu weiteren Formen der Polizeiarbeit wie Fußstreifen, Fahrradstaffeln, Kontaktbereichsbeamten u.a. sowie
c) sozialer, pädagogischer und städtebaulicher Kriminalprävention
durchzuführen.
Die Ergebnisse der Evaluation sind in einer Anwohnerversammlung öffentlich vorzustellen.

Begründung:

Für die Evaluierung der Waffenverbotszone in den Stadtteilen Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf in Leipzig wurde vom Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) die Hochschule der Sächsischen Polizei (Pol FH) beauftragt. Unsere Erwartung an die Evaluierung durch die Pol FH ist, alle Akteure sowie die Anwohner*innen in den Evaluierungsprozess einzubeziehen. Eine Evaluation kann nicht isoliert im Hinblick auf die Waffenverbotszone erfolgen, sondern muss zur Einordnung ebenfalls weitere Formen der Polizeiarbeit sowie der Prävention einbeziehen.

Dies kann neben der Einholung von Stellungsnahmen der Akteure sowie über eine Anwohner*innenbefragung geschehen, wie dies z.B. Hamburg, Freiburg sowie in Sachsen mehrfach zum Thema "Sicherheit und Lebensqualität im Landkreis Görlitz“ geschehen ist. Neben der Akzeptanz und Wirksamkeit der Waffenverbotszone ist auch zu erfragen, wie die Anwohner*innen weitere Formen der Polizeiarbeit in ihrer derzeitigen sowie von ihnen gewünschten Umsetzung beurteilen. Dazu zählen z.B. Fußstreifen und Kontaktbereichsbeamte. Darüber hinaus sollen auch das Meinungsbild zu Maßnahmen der sozialen, pädagogischen und städtebaulichen Kriminalprävention erhoben werden.

Beschluss der Ratsversammlung am 30. Oktober 2019:

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