Änderungsantrag zum Antrag des Behindertenbeirates VII-A-07351 „Lückenlose Berücksichtigung der Barrierefreiheit für öffentliche Gebäude und öffentliche Anlagen“
Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 12. Oktober 2022
Bei öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Anlagen, die nach § 59 (1) in Verbindung mit § 50 (2) SächsBO ein Bauantragsverfahren beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig durchlaufen, werden das dem Gesundheitsamt (SG Bauhygiene) oder der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen zur Wahrung Prüfung der Barrierefreiheit im Rahmen der Entwurfsplanung frühzeitig beteiligt vor deren Genehmigung vorgelegt. Der Behindertenbeirat muss bei Abweichungsgenehmigungen durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege informiert und einbezogen werden.
Begründung:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Intention Antrages ausdrücklich. Eine förmliche Prüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch Gesundheitsamt oder Behindertenbeauftragten ist jedoch bauordnungsrechtlich nicht zulässig. Eine frühzeitige Beteiligung bereits in der Entwurfsplanung wird dem Anliegen auf rechtlich zulässige Weise gerecht und erlaubt es, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Beschluss der Ratsversammlung am 12. Oktober 2022
Die Intention des Änderungsantrages wurde dem Grunde nach durch den Beschluss des ähnlichen Änderungsantrages von Frau Dr. Heymann bestätigt und deshalb als erledigt zurückgezogen.