Änderungsantrag zum Antrag des Jugendparlaments "Jugend in der lokalen Demokratie stärken"

Änderungsantrag vom 14. April 2020

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Jugendparlaments wird wie folgt ersetzt:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Einbindung von Kinder und Jugendlichen sowie ausländischen Bürger*innen in die Arbeit der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte zu prüfen.

2. In die Prüfung sind sowohl der Entwicklungskreis jugendgerechte Kommune, das Sachverständigengremium Bürgerbeteiligung, der Migrantenbeirat als auch die Stadtbezirks- und Ortschaftsräte mit einzubeziehen.

3. Der Ratsversammlung wird bis zum Ende des IV. Quartals 2021 einen Prüfbericht mit Listung von verschiedenen Maßnahmen und/oder Varianten vorgelegt. Des Weiteren ist dem Stadtrat mit diesem Prüfbericht ein Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.


Sachverhalt:

Politische Mitbestimmung und Mitwirkung sind die wichtigsten Bausteine einer lebendigen Demokratie.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt den Ausbau der stadtteilbezogenen Kinder- und Jugendbeteiligung. Bereits 2009 haben wir neben der Etablierung eines gesamtstädtischen Jugendparlaments auch die Etablierung sog. “Jugendstadtbezirksbeiräte” beantragt.

Unsere Fraktion hält es darüber hinaus für notwendig und erstrebenswert, dass künftig auch ausländische Bürgerinnen und Bürger in die Beratungen der Stadtbezirksbeiräte und Ortschafträte wirksam mit einbezogen werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass seit 1980 in der Stadt Stuttgart gemäß § 21 Abs. 7 der Hauptsatzung jeder Bezirksbeirat in den dortigen 23 Stadtbezirken zusätzlich zu den bestellten Bezirksbeiräten auch ein ausländisches Mitglied einen Sitz hat - aufgrund der baden-württembergischen Gemeindeordnung (vgl. § 65 GO Ba-Wü) allerdings ohne Stimmrecht. Personenvorschläge dazu macht der Internationale Ausschuss der Stadt Stuttgart, der seit 2000 Nachfolger des Ausländerausschusses ist. Der Ausschuss soll dabei laut Hauptsatzung vorrangig ausländische Einwohnerinnen und Einwohner benennen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Staates sind.

Neben der Einbeziehung des Entwicklungskreises jugendgerechte Kommune sind aus Sicht der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auch die in unserem Beschlusspunkt 2 weiter genannten Gremien in den Prüfprozess miteinzubeziehen. Die Erarbeitung eines Beteiligungskonzeptes versteht sich deshalb von selbst.

Aufgrund der Komplexität des Anliegens ist der Ratsversammlung (erst) bis zum Ende des IV. Quartals 2021 ein Prüfbericht mit Listung von verschiedenen Maßnahmen und/oder Varianten sowie im Weiteren ein zielorientierter Umsetzungsvorschlag vorzulegen.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 28. Mai 2020

Der Änderungsantrag wurde mit 35/24/1 Stimmen mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.

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