Änderungsantrag zum Antrag "Ehemaligen Schießkeller in der Nähe des Schützenhofes renaturieren"
Änderungsantrag vom 29. September 2021
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
1. Die Stadtverwaltung verlängert die Pachtverträge mit den Pächtern der Anlagen rund um den Schützenhof an der Hans-Driesch-Str. 2b nicht.
2. Spätestens mit der Beendigung der Pachtverträge wird das Gelände unter Beachtung des Auenentwicklungskonzepts vollständig renaturiert.
3. Die Stadtverwaltung nimmt Gespräche mit den Pächtern, u.a. der Leipziger Schützengesellschaft e.V. auf, um einen Ersatzstandort für die Schießanlage zu finden.
Begründung:
Seit 1918 befindet sich in der Hans-Driesch Straße der Schützenhof und die dazugehörige Schießanlage.
Sie liegt nicht nur im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald sondern auch im FFH-Gebiet sowie im europäischen Vogelschutzgebiet und grenzt unmittelbar an den begradigten Flusslauf der Kleinen Luppe an.
Im Rahmen des Auenentwicklungskonzepts, mit der Zielstellung der Renaturierung des Auwaldes, sind auch bauliche Nutzungen im Leipziger Auwald kritisch zu hinterfragen. Der Leipziger Schützenhof an der Hans-Driesch-Straße liegt in einem sensiblen Teil des Leipziger Auwaldes.
Vor dem Hintergrund, dass der Pachtvertrag erst 2045 bzw. 2048 ausläuft, bleibt ausreichend Zeit, um die Zielstellung der Renaturierung transparent und planbar zu kommunizieren und zusammen mit dem Pächter, der Leipziger Schützengesellschaft, einen Ersatzstandort zu finden und zu entwickeln. Dazu sollen bereits jetzt Gespräche aufgenommen werden, um die Zielstellung bereits vor dem Ablauf der Pachtverträge zu erreichen.
Eine weitere Nutzung eines Schießplatzes über das Ende des Pachtvertrages hinaus ist auch vor dem Hintergrund der mit dem Schießplatz verbundenen Lärmemissionen im Vogelschutzgebiet nicht sachdienlich und daher zu beenden.