Änderungsantrag zum Antrag "Fassadenbegrünung"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 30. Oktober 2019

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Jugendparlamentes wird wie folgt ersetzt:

Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, bis zum I. Quartal 2020 zu prüfen, welche Liegenschaften im Eigentum der Stadt Leipzig sich für eine Fassadenbegrünung eignen. Über das Ergebnis informiert die Stadtverwaltung den Stadtrat bis zum I. Quartal 2020 und setzt auf dieser Grundlage bis zum II. Quartal 2020 Maßnahmen zur Fassadenbegrünung an mindestens drei Gebäuden um. Darüber hinaus erarbeitet die Stadtverwaltung bis zum III. Quartal 2020 einen Maßnahmenplan zur Fassadenbegrünung, an den weiteren, laut Prüfergebnis geeigneten Liegenschaften.

Die Finanzierung des Projektes Kletterfix wird dynamisiert und bedarfsgerecht ausgestaltet.

Die Stadt erarbeitet bis zum III. Quartal 2020 Richtlinien zu Voraussetzungen und Umsetzung straßenseitiger Fassadenbegrünung.

Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat jährlich über die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.


Begründung:

Wir wertschätzen die Erkenntnis der Stadtverwaltung, dass die Begrünung von Bauwerken die Möglichkeit zur ökologischen, funktionalen und gestalterischen Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes bietet sowie die Bereitschaft, einen solchen Beitrag zu Klimaschutz und Luftreinhaltung zu leisten. Wir sind überzeugt, dass sie angesichts des Umfangs an Liegenschaften in der Lage ist, drei Fassadenbegrünungsprojekte nicht nur vorzuschlagen, sondern auch bis zum Beginn der Vegetationsperiode im II. Quartal 2020 umzusetzen. Ein Maßnahmenplan ist geeignet, die Potentiale der Fassadenbegrünung an städtischen Liegenschaften unter Würdigung der dafür notwendigen Ressourcen umfassend auszuschöpfen.

Das Projekt Kletterfix leistet einen erfolgreichen Beitrag zur Fassadenbegrünung und muss entsprechend bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Immer wieder auftretenden Unklarheiten hinsichtlich der Voraussetzungen und konkreten Umsetzung von Fassadenbegrünung auf der Straßenseite von Gebäuden kann mit einer Richtlinie begegnet werden, die Handlungsklarheit für Bauherren und Verwaltung schafft.

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