Änderungsantrag zum Antrag "Herstellung einer Wegeverbindung zur Kiesgrube Rehbach (OR 0049/ 19/20)"
Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 7. November 2019
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Alle mit der Realisierung der Wegeverbindung entstehenden Kosten sind durch den Betreiber der Kiesgrube - ggf. aus den bereits rückgestellten Mitteln zur Revitalisierung des Kiesabbaugeländes – zu tragen.
Sachverhalt:
Für die Revitalisierung und naturnahe Gestaltung des Geländes waren durch den Kiesgrubenbetreiber bei Genehmigung des Abbaus umfängliche Rückstellungen zu tätigen. Daraus sollen schrittweise Renaturierungs- und Infrastrukturanbindungsmaßnahmen durch die Stadt finanziert werden. Da die vom Ortschaftsrat gewünschte Wegeverbindung allein in Bezug zur derzeitigen Kiesgrube steht, sollen diese auch aus den dafür zurück gestellten Geldern finanziert werden und nicht den Haushalt der Stadt Leipzig belasten.