Änderungsantrag zum Antrag "Neue Haltestellenhäuschen - Einhaltung der Barrierefreiheit"

Änderungsantrag vom 24. März 2020

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine App bzw. Website zu veranlassen, die die Meldung von baulichen und technischen Barrieren an die Stadtverwaltung ermöglicht.

Die Stadt Leipzig verpflichtet sich, die gemeldeten Barrieren zeitnah und nach Reihenfolge ihres Eingangs zu beseitigen oder bei einer erheblichen Gefährdungslage von Personen unverzüglich aktiv zu werden.

Sachverhalt:

Laut Sozialreport 2019 der Stadt Leipzig, „hatten im Jahr 2018 insgesamt 51.377 Personen einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Ihre Zahl hat sich seit dem Jahr 2010 um 26,8 % erhöht. Der Anstieg lässt sich mit der steigenden Anzahl älterer Menschen, aber auch mit dem Zuzug von Menschen mit Behinderung in die Stadt Leipzig begründen. Der Anteil der Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der Leipziger Bevölkerung betrug im Jahr 2018 insgesamt 8,6 %.“ Neben den Menschen mit Schwerbehinderung gibt es in Leipzig weitere 35.000 mit einem geringeren Grad der Behinderung.

Je mehr Menschen in Leipzig wohnen, desto mehr steigt anteilig auch die Anzahl derer mit besonderen Bedürfnissen. Alle diese Leipziger und Leipzigerinnen stoßen noch immer in ihrem Alltag auf sehr viele Hindernisse. Unser Ziel soll sein, Leipzig barrierefrei zu gestalten, damit alle Leipziger und Leipzigerinnen gleichberechtigt am Leben teilhaben können.

Laut VdK:

„Barrierefreiheit kommt nicht von ungefähr. Sie fordert den Einsatz aller und braucht finanzielle Anreize durch Bund, Länder und Kommunen. Auf Bundesebene ist ein Investitionsprogramm in Höhe von 800 Mio. Euro im Jahr erforderlich. Das lohnt sich für alle: Denn Barrierefreiheit spart Sozialausgaben in Milliardenhöhe; die Investitionen wirken wie ein Konjunkturprogramm. Von jedem Euro, der in die bauliche Barrierefreiheit investiert wird, fließen 40 Cent an die öffentliche Hand zurück, vor allem durch Umsatz- und Lohnsteuer. Es ist also finanzierbar, was längst überfällig ist: ein barrierefreies Deutschland.“


Mit einer Meldung über eine App oder eine Webseite würde die Verwaltung, durch die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, von unzumutbaren Barrieren erfahren und dagegen die richtigen Gegenmaßnahmen entwickeln können.

wie z.B.: http://www.weg-mit-den-barrieren.de/barriere-melden/?no_cache=1

 

Beschluss der Ratsversammlung am 10. Juni 2020

Der Änderungsantrag wurde übernommen und vom Stadtrat beschlossen.

Der Gesamtbeschluss lautete demnach:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Verkehrs- und Tiefbauamt sowie die Leipziger Verkehrsbetriebe unverzüglich anzuweisen, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen befindlichen Haltestellen in der Stadt Leipzig hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit nach dem Umbau der Haltestellenhäuschen, insbesondere die Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zum Blindenleitsystem, zu überprüfen und entsprechende Korrekturen zu verlangen.

Der Stadtrat ist bis zum Ende des IV Quartals 2020 zu informieren.

2. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine App bzw. sowie Website zu veranlassen, die die Meldung von baulichen und technischen Barrieren an die Stadtverwaltung ermöglicht.

3. Die Stadt Leipzig verpflichtet sich, die gemeldeten Barrieren zeitnah und nach Reihenfolge ihres Eingangs zu beseitigen oder bei einer erheblichen Gefährdungslage von Personen unverzüglich aktiv zu werden.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 06.01.2022:

Alle Haltestellen wurden auf die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der Barrierefreiheit geprüft. Alle Durchgangsbreiten wurden entsprechend den Vorschriften zur Barrierefreiheit in Bezug auf die Wartehäuschen von RBL Media hergestellt. Auf der Haltestelle Moritzhof wurde eine Ausnahmegenehmigung durch die LVB zur Unterschreitung der Durchgangsbreite erteilt. Hier beträgt die Durchgangsbreite 1,48m.
Eine App und eigene Website konnte noch nicht umgesetzt werden. Unabhängig davon sind entsprechende Hinweise und Meldungen über alle bekannten Kommunikationswege an die Stadtverwaltung möglich. Barrieren werden geprüft und grundsätzlich im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten der beschlossenen Haushalte abgebaut.

 

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